Bewerbungskosten von der Steuer absetzen: Ja oder Nein?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann können Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?
Wann können Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen?

Bewerbungen brauchen nicht nur Engagement und Zeit, sie versursachen auch Kosten. Papier, Mappen, Fotos sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen bezahlen sich schließlich nicht von selbst. Glücklicherweise haben Jobsuchende die Möglichkeit, Bewerbungskosten von der Steuer abzusetzen. Wie Sie dabei vorgehen sollten und was alles abgesetzt werden kann, lesen Sie hier.

“Bewerbungskosten von der Steuer absetzen” im Überblick:

Welche Optionen habe ich, wenn ich Bewerbungskosten von der Steuer absetzen möchte?

Sie können entweder alle Posten einzeln angeben oder sich in puncto Bewerbungskosten bei der Steuererklärung für eine Pauschale entscheiden.

Welche Kosten kann ich für eine Bewerbung in der Steuererklärung angeben?

Eine Zusammenfassung der Posten, die Sie als Bewerbungskosten absetzen können – pauschal oder einzeln – finden Sie hier.

Was sollte ich außerdem bedenken, wenn ich Bewerbungskosten von der Steuer absetzen möchte?

Die wohl wichtigste Sache, die Sie bedenken sollten, wenn Sie Bewerbungskosten absetzen möchten: Ohne Nachweis geht nichts. Daher sollten Sie stets Belege aufbewahren und ebenfalls mit der Steuererklärung einreichen.

Bewerbungskosten
steuerlich absetzen: Diese Möglichkeiten gibt es

Einzeln oder als Pauschale: Wie Sie Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben, ist Ihnen überlassen.
Einzeln oder als Pauschale: Wie Sie Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben, ist Ihnen überlassen.

Grundsätzlich sind jegliche Kosten, die bei der Jobsuche anfallen können, als Werbungskosten anzusehen. Damit sind Aufwendungen gemeint, die notwendig sind, um einem Beruf überhaupt nachgehen zu können. Demzufolge können Sie unter anderem Dienstreisen, berufliche Versicherungen, Fahrten zur Arbeit sowie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen.

Bei Letzterem ist es übrigens völlig unerheblich, ob Sie den Job letztendlich bekommen haben; was zählt, ist die Jobsuche an sich. Möchten Sie in Ihrer Steuererklärung diverse Bewerbungskosten angeben, um diese geltend zu machen, haben Sie in der Regel zwei verschiedene Optionen:

  1. Sie setzen von der Steuer alle Bewerbungskosten einzeln ab
  2. Sie setzen Ihre Bewerbungskosten von der Steuer durch eine Pauschale ab

Sollten Sie sich dafür entscheiden, in Ihrer Steuererklärung die Bewerbungskosten durch eine Pauschale geltend zu machen, sollten Sie bedenken, dass diese nicht immer gleich hoch sein muss. Bewerbungen mittels E-Mail können beispielsweise mit 2,50 Euro angesetzt werden, in schriftlicher Form sind in etwa 10 bis 15 Euro möglich. Manche Finanzämter akzeptieren allerdings auch nur 8,50 Euro pro Bewerbung.

Es existiert leider keine gesetzliche Regelung zu einer einheitlichen Höhe der Pauschale. Welche Bewerbungskosten von der Steuer in welcher Höhe pauschal abgesetzt werden können, entscheiden oft die Sacharbeiter selbst. Im Regelfall liegt die Grenze bei maximal 1.000 Euro. Bei höheren Bewerbungskosten sollte keine Pauschale bei der Steuer gewählt werden, sondern der Weg über Einzelnachweise.

Welche
Bewerbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden können

Welche Bewerbungskosten können Sie absetzen?
Welche Bewerbungskosten können Sie absetzen?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Bewerbungskosten pauschal absetzen oder alles einzeln angeben möchten: Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Posten, die Sie angeben können, wenn Sie Bewerbungskosten bei der Steuer geltend machen möchten:

  • Recherche (z. B. Seminare, Bücher, Kurse, Zeitschriften, Beglaubigungen)
  • Eigenvermarktung (z. B. Anzeigen, Bewerbungsfotos, Telefonkosten, Lebenslaufdesign, Website)
  • Bewerbungsmaterialien (z. B. Papier, Klarsichthüllen, Briefmarken, Druckerpatronen, Briefumschläge, Mappen, Schreibutensilien, Kopien)
  • Anreisekosten (z. B. Übernachtungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Parkgebühren)

Wichtig: Möchten Sie bei der Steuer Ihre Bewerbungskosten durch eine Pauschale geltend machen, sollten Sie daran denken, unbedingt jegliche Nachweise aufzubewahren und einzureichen. Ansonsten kann es sein, dass nicht alle Ihrer Bewerbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, weil sie schlichtweg nicht in der Höhe akzeptiert wurden. 

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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