Erzieherische Tätigkeit: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024
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Wer als Erzieher bzw. Erzieherin freiberuflich tätig sein möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Erzieher und Erzieherinnen sind mit der Betreuung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen befasst. Eine erzieherische Tätigkeit ist dazu geeignet, junge Menschen körperlich, geistig und charakterlich zu schulen sowie deren Entwicklung zu fördern. Welche Aufgaben und Tätigkeiten für Erzieher und Erzieherinnen von Bedeutung sind und wann sie diese ausführen dürfen, wird in folgendem Ratgeber näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Infos über erzieherische Tätigkeiten zusammengefasst
Erzieherinnen und Erzieher decken viele Tätigkeitsfelder ab. Zu den Hauptaufgaben gehören das Beobachten sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mehr zum Tätigkeitsbereich von Erzieher oder Erzieherin lesen Sie hier.
Ja, es ist möglich, als Freiberufler erzieherisch tätig zu sein. Welches Merkmal für eine Freiberuflichkeit wichtig ist, erfahren Sie hier.
Wollen Sie eine erzieherische Tätigkeit ausüben, müssen Sie eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Informationen zum Unterschied zwischen der Betreuung und einer erzieherischen Tätigkeit haben wir hier zusammengefasst.
Typische Tätigkeiten im Beruf: Erzieher in Kita, Hort und pädagogischen Einrichtungen
Eine erzieherische Tätigkeit kann viele Themenbereiche und Aufgabenfelder umfassen. Doch welche Tätigkeiten sind besonders typisch für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers? Hauptaufgabe von Erziehern und Erzieherinnen ist die Betreuung und Förderung. Dazu gehören natürlich dann auch pädagogischen Ansätze, die in die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen einfließen.
Zu den Tätigkeiten einer Erzieherin oder eines Erziehers gehören somit auch das Beobachten der betreuten Personen sowie die Analyse des Verhaltens nach bestimmten pädagogischen Gesichtspunkten. Hier stehen beispielsweise der Entwicklungsstand sowie das Sozialverhalten im Mittelpunkt. Anhand der Beobachtungen erstellen Erzieher Pläne und ergreifen Maßnahmen, um die Kinder individuell fördern zu können. Zur Entwicklung gehören neben den geistigen auch die körperlichen Fähigkeiten. Üblicherweise findet die erzieherische Tätigkeit durch kreative Beschäftigungen und spielerischer Förderung ihre Umsetzung.
Des Weiteren fallen die Dokumentation der Maßnahmen zur Erziehung und Förderung sowie die Auswertung der Ergebnisse, die Anpassung der Erziehungsziele und Gespräche mit den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Betreuern unter die Tätigkeiten eines Erziehers. Aber auch die Unterstützung bei schulischen oder privaten Problemen kann Teil der erzieherischen Tätigkeit sein. Darüber hinaus können auch das Zubereiten von Speisen, die Hilfe bei der Versorgung von Erkrankungen oder Verletzungen sowie die Unterstützung bei der Körperpflege Tätigkeitsschwerpunkte für Erzieher und Erzieherinnen darstellen.
Zusammenfassend betrachtet, umfasst eine erzieherische Tätigkeit in der Regel folgenden Aufgabenbereiche:
- Beobachten von Verhalten und Befinden der zu betreuenden Personen
- Pädagogische Analyse der Beobachtungen
- Entsprechende Erziehungsmaßnahmen planen und durchführen
- Individuelle Förderung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten bzw. deren Entwicklung
- Unterstützung bei schulischen und privaten Problemen
- Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Betreuern und anderen Einrichtungen (Jugendamt, Ärzte usw.)
- Dokumentation der pädagogischen Ziele und Entwicklung
Tätigkeiten als Erzieher oder Erzieherin: Voraussetzungen für Freiberufler
Möchten Sie als freiberufliche Erzieherin oder Erzieher tätig sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen sollten Sie sich immer darüber informieren, ob es sich um eine reine Betreuung handelt oder tatsächlich eine erzieherische Tätigkeit stattfindet. Denn von dieser Unterscheidung hängt ab, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wollen Sie beispielsweise als Tagesmutter rein betreuerische Tätigkeiten ausführen, müssen Sie zumindest eine pädagogische Qualifikation besitzen. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Hier sind unter anderem dann Nachweise erzieherischer Kenntnisse und Fähigkeit sowie eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind vorzulegen. Zudem muss eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt vorhanden sein. Diese ist notwendig, wenn Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten für mehr als 15 Stunden in der Woche oder während eines Tagesabschnittes betreut werden und dies gegen Bezahlung über drei Monate hinaus erfolgt.
Eine solche Erlaubnis gilt nur für die Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern, jedoch nicht für eine erzieherische Tätigkeit. Je nach Regelungen der Bundesländer ist es möglich, dass eine Person mit einer pädagogischen Ausbildung auch mehr als fünf Kinder betreut.
Allerdings ist es wichtig, dass die Anzahl nicht an die Gruppengröße in einem Kindergarten, einer Krippe oder einem Hort heranreicht. Die Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Für eine Erlaubnis stellt das Jugendamt die Eignung fest. Hierfür sind folgende Nachweise notwendig:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsnachweis vom Arzt
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses
- Nachweis der pädagogischen Qualifikation (160 Stunden Ausbildung)
Wollen Sie jedoch freiberuflich die Tätigkeiten eines Erziehers oder einer Erzieherin ausüben, müssen Sie eine entsprechende drei- bis fünfjährige Ausbildung nachweisen. Das gilt sowohl, wenn Sie als Tagesmutter solche Aufgabenfelder übernehmen wollen als auch dann, wenn Sie freiberuflich in Einrichtungen arbeiten wollen.
So kann eine Erzieherin in Hort und Kindertagesstätte, in Krippen, Kinderheimen, Internaten oder als Tagesaufsicht an Schulen in ihrem Beruf zum Einsatz kommen. Auch im sozialen Dienst werden immer wieder Erzieherinnen mit einer guten pädagogischen Ausbildung gesucht. Wichtig ist, dass nicht nur das nötige Grundwissen mitgebracht wird, sondern auch eine ausgeprägte Sozialkompetenz.
Erzieherin oder Erzieher: Betreuung als Dienstleistung anbieten
Als Freiberufler gelten Sie, wenn Sie eine erzieherische Tätigkeit eigenverantwortlich und außerhalb eines Angestelltenverhältnisses ausführen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortlichkeit. Das bestätigt auch ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg (FG Hamburg, Urteil v. 20.1.2015, 3 K 157/14).
Eine Erzieherin hatte ein eigenständiges Konzept für eine Kita entwickelt, war allerdings mit angestellten Erzieherinnen gemeinsam tätig. Das Finanzamt wollte dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen, weil die alleinige Verantwortung fehlte. Doch die Klägerin konnte nachweisen, dass sie maßgeblich zur Erziehung eines jeden einzelnen Kindes beitrug und somit das nötige Maß an Eigenverantwortung, welches für die Anerkennung der Freiberuflichkeit wichtig ist, mitbringt.
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