Haftpflichtversicherung – Das müssen Sie als Freiberufler wissen
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kleine Unaufmerksamkeiten können ziemlich große Schäden verursachen. Um für solche Schäden, die einem Dritten zugefügt wurden, nicht persönlich haften zu müssen, ist es für jeden empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Doch insbesondere Selbstständige bzw. Freiberufler profitieren von dem Abschluss bestimmter Haftpflichtversicherungen. Welche Formen der Haftpflichtversicherung existieren und wie sie funktionieren erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Haftpflichtversicherung
Das kommt darauf an, welches Gewerbe Sie ausüben. Für manche Selbstständige ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Generell ist es empfehlenswert, als Freiberufler haftpflichtversichert zu sein.
Es gibt private und berufliche sowie verpflichtende und freiwillige Haftpflichtversicherungen. Mehr über die Unterschiede dieser Versicherungen erfahren Sie hier.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht wurden, sei es von Mitarbeitern oder Unternehmern selbst. Sie deckt auch Vermögensfolgeschäden, aber nicht die sogenannten „echten“ Vermögensschäden. Details zur Betriebshaftpflichtversicherung können Sie hier nachlesen.
Warum benötigen Freiberufler eine Haftpflichtversicherung?
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Freiberufler zahlreichen Risiken ausgesetzt. Egal wie vorsichtig Sie und Ihre Mitarbeiter agieren, dass durch betrieblich motiviertes Verhalten Eigentum beschädigt oder eine Person verletzt wird, ist nie ganz auszuschließen.
Grundsätzlich haftet für im betrieblichen Rahmen entstandene Schäden in Deutschland das Unternehmen mit seinem ganzen Vermögen, auch beispielsweise mit zukünftigen Gewinnen. Außerdem haften Selbstständige auch mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe, es sei denn diese Haftung ist durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt.
Insbesondere für kleinere Unternehmen und Existenzgründer kann ein verursachter Schaden somit existenzbedrohend sein. Durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung können solche Risiken vermieden werden.
Welche verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung gibt es?
Haftpflichtversicherungen können nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden. Grundsätzlich ist zwischen solchen Haftpflichtversicherungen, die private Risiken decken und solchen, die berufliche Risiken absichern, zu unterscheiden. Für jede dieser Kategorien der Haftpflichtversicherung gibt es wiederum Unterformen. Vorsätzliche Schädigungen sind von dieser Versicherung prinzipiell nicht gedeckt.
Die private Haftpflichtversicherung – wofür ist sie da?
Um der Zahlung für Schäden zu entgehen, die sich für Privatpersonen aus alltäglichen Situationen ergeben können, ist die Privathaftpflichtversicherung da. Auch Folgeschäden, zum Beispiel der Vermögensausfall einer geschädigten Person, sind erfasst. Häufig sind auch Ehepartner und Kinder über diese Haftpflichtversicherung mitversichert.
Neben der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Formen der Haftpflichtversicherung, die verschiedene spezifische private Risiken abdecken, wie beispielsweise die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. Letztere ist eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Für die Auto-Zulassung ist sie in Deutschland Voraussetzung. Auch die Krankenversicherung ist eine private Pflichtversicherung.
Ob selbstständig tätig oder nicht – eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder abschließen, da insbesondere die Verursachung von Personenschäden im privaten Bereich schnell teuer werden kann. Die private Haftpflichtversicherung ist teilweise zu einem Preis von weniger als zwei Euro im Monat erhältlich.
Die berufliche Haftpflichtversicherung – welche Schäden werden gedeckt?
Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Selbstständige ein, wenn diese Dritten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursachen. Beispielsweise, wenn ein Handwerker beim Ausführen seiner Arbeit versehentlich eine Skulptur in der Wohnung seines Auftraggebers umstößt oder wenn ein Schaden an einem geliehenen Kfz verursacht wird. Ob auch sogenannte „echte Vermögensschäden“ oder nur Vermögensfolgeschäden übernommen werden, hängt wiederum von der spezifischen Form der beruflichen Haftpflichtversicherung ab.
Die Betriebshaftpflichtversicherung: Für Selbstständige ein Muss
Diese Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit verursachte Personen- und Sachschäden.
Außerdem werden Vermögensschäden, welche in Folge dieser Personen- oder Sachschäden entstanden sind, abgedeckt, so zum Beispiel die ärztlichen Behandlungskosten einer geschädigten Person.
Die Berufshaftpflichtversicherung: Haftet auch für „echte“ Vermögensschäden
Eine Berufshaftungsversicherung bietet einen weiterreichenderen Versicherungsschutz. Sie hat zusätzlich noch die Funktion „echte“ Vermögensschäden zu übernehmen. Solche können beispielsweise entstehen, wenn ein Rechtsanwalt einen Mandanten falsch oder unzureichend berät. Teilweise wird die Berufshaftpflichtversicherung auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt.
Für Mitglieder einiger Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend, beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Aber auch für andere Freiberufler macht eine Berufshaftpflichtversicherung Sinn, zum Beispiel, falls im Rahmen von IT-Dienstleistungen oder Ähnlichem dem Kunden ein Imageschaden entstehen kann.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung erfüllt mehrere Funktionen.
- Zunächst prüft die Versicherung, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, also ob der vermeintlich geschädigte Dritte einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Versicherungsgeber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen vor Gericht.
- Ist der Anspruch des Dritten gegeben, stellt die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer von diesem frei.
- Hat der Versicherungsnehmer die Schadensersatzforderung bereits beglichen, zahlt die Haftpflichtversicherung an diesen den entsprechenden Betrag.
Die Kosten einer Haftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, allen voran von der Art der Haftpflichtversicherung. In jedem Fall lohnt es sich, einen Vergleich vorzunehmen.
Fazit: Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung kann grundsätzlich jedem empfohlen werden. Für Freiberufler macht es aber Sinn, zusätzlich auch noch eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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