Formulare für die Steuererklärung
Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einkommenssteuererklärung
Die Übermittlung der Einkommenssteuererklärung via ELSTER ist nicht verpflichtend, im Vergleich zur Übermittlung in Papierform aber doch sehr praktisch. Wichtig ist aber, dass sämtliche Steuer-Formulare beigefügt werden, die für die Ermittlung der Einkommenssteuer relevant sind. Immer ausgefüllt werden muss der Hauptvordruck, dazu kommen auf jeden Fall für den Freiberufler die Anlage S und die Anlage EÜR. Je nach geschäftlicher und privater Situation kommen weitere Formulare hinzu.
Inhaltsverzeichnis 1. Hauptvordruck / MantelbogenIn dem Hauptvordruck werden die persönlichen Daten und die Bankverbindung des Freiberuflers erfasst sowie die
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2. Anlage SIn Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden die durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Buchführung ermittelten Gewinne oder Verluste eingetragen.
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3. Anlage EÜR – Einnahmen-ÜberschusrechnungNicht bilanzierungspflichtige Unternehmen und Unternehmer, die mindestens 17.500 Euro pro Jahr als Gewinn verzeichnen, müssen die Anlage EÜR ausfüllen und abgeben. Erfasst werden folgende Daten:
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4. Anlage G – Einkünfte aus GewerbeDie Anlage G ist für die Erfassung gewerblicher Einnahmen und Ausgaben relevant und vergleichbar mit der Anlage S für Freiberufler.
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5. Anlage SOSonstige Einkünfte werden in Anlage SO erfasst. Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen hier jedoch nicht dazu. Anzugeben sind unter anderem:
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6. Anlage KAPDie Abgabe der Anlage KAP ist seit Einführung der Abgeltungssteuer nur noch in wenigen Fällen nötig. Aufgenommen werden dabei folgende Daten:
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8. Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungAuch ein Freiberufler kann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, diese werden in Anlage V erfasst. Anzugeben sind folgende Daten:
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8. Anlage K – KinderSollen Vergünstigungen für Kinder steuermindernd berücksichtigt werden, so ist die Anlage Kind auszufüllen. Erfragt werden neben den allgemeinen Daten zum Kind und zum Verwandtschaftsverhältnis auch folgende Punkte:
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9. Anlage AVUm die Beiträge für die Altersvorsorge – hier die Beiträge zur Riester-Rente – steuermindernd als Sonderausgaben geltend zu machen, muss die Anlage AV ausgefüllt werden. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Angaben benötigt:
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10. Anlage VersorgeaufwandFür die steuermindernde Geltendmachung von Vorsorgebeiträgen z. B. zur privaten Krankenversicherung oder zur Rürup-Versicherung wird die Anlage Vorsorgeaufwand verlangt. Anzugeben sind:
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11. Anlage LDie Anlage L muss eingereicht werden, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Veranlagungsjahr vorlagen. Hauptsächlich geht es um Gewinne und Verluste aus diesem Einkunftsbereich. Dazu werden folgende Dinge erfragt:
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12. Anlage RFreiberufler, die im Veranlagungsjahr eine oder verschiedene Renten bezogen haben, müssen die Anlage R ausfüllen. Erfasst werden hier unter anderem:
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Einige praktische Tipps:
- Behalten Sie immer eine Kopie der an das Finanzamt versendeten Formulare.
- Legen Sie die Unterlagen nach Jahren geordnet ab.
- Versenden Sie nur die tatsächlich nötigen Originalbelege an das Finanzamt. In den meisten Fällen genügen Kopien.
- Sind die geltend zu machenden Kosten ordentlich aufgeschlüsselt, wird seitens des Finanzamts oft auf die Belegvorlage verzichtet.
- Bewahren Sie die Belege bis zur Steuererklärung im nächsten Jahr auf.
- Rechnen Sie mit sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit für Ihre Steuererklärung.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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