Der freiberufliche Wirtschaftsprüfer

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

wirtschaftsprüfer

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers kann angestellt oder freiberuflich ausgeübt werden. Wie die Bezeichnung der Tätigkeit schon vermuten lässt, geht es im Arbeitsalltag des Wirtschaftsprüfers um die Prüfung der Buchführung von Unternehmen, um die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie um Konzernabschlüsse und deren Richtigkeit. Den Beruf des vereidigten Buchprüfers gibt es seit 2005 nicht mehr, die entsprechenden Tätigkeiten werden durch den Wirtschaftsprüfer übernommen.

Der vereidigte Buchprüfer

Vereidigte Buchprüfer sind dafür zuständig, das betriebliche Rechnungswesen zu überprüfen. Sie nehmen Buch- und Bilanzprüfungen von Unternehmen und Konzernen vor. Dabei prüfen sie auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Jahresabschlüsse sowie der Buchführung. Vereidigte Buchprüfer werden nicht mehr neu zugelassen.

Hinweis; Seit Beginn des Jahres 2005 läuft dieser Beruf aus, das heißt, dass nur noch die Menschen als Buchprüfer arbeiten können, die vor diesem Datum vereidigt wurden. Die Tätigkeiten des vereidigten Buchprüfers werden nun durch den Wirtschaftsprüfer übernommen.

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers

Der Wirtschaftsprüfer kommt in erster Linie seiner Überprüfungspflichten nach. Das heißt, er nimmt betriebswirtschaftliche Prüfungen vor und erteilt Bestätigungen über die Abnahme der Prüfung. Solche Bestätigungsvermerke können auch versagt werden, dies liegt im Ermessen des Prüfers bzw. im Ergebnis der Buchprüfung begründet. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt des Weiteren Due-Diligence-Prüfungen und weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen. Auch im Rahmen von möglichen Unterschlagungen bzw. deren Untersuchung wird der Wirtschaftsprüfer hinzugezogen.

Zum Berufsbild gehört zudem die Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger. Hier wird der Wirtschaftsprüfer beispielsweise bei Bewertungen von Unternehmen tätig. Geht es um Themen, mit denen der Wirtschaftsprüfer beruflich befasst ist, darf er auch eine Rechtsberatung vornehmen. Dies ist aber nur der Fall, wenn die jeweilige Aufgabe ohne eine ordnungsgemäße rechtliche Beratung nicht durchführbar wäre.

Der Wirtschaftsprüfer darf eine Steuerberatung übernehmen, was zu den sogenannten „Vorbehaltsaufgaben“ zählt. Der Steuerpflichtige kann vor Finanzgerichten und –behörden durch den Wirtschaftsprüfer vertreten werden. In unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten darf der Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen beraten.

Die Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers

Ein Wirtschaftsprüfer übernimmt eine besondere Verantwortung für die Unternehmen und Konzerne, die er berät oder prüft. Daher muss er die folgenden Berufspflichten erfüllen:

Berufswürdiges VerhaltenEin Wirtschaftsprüfer bekommt Achtung und Vertrauen entgegengebracht, er muss sich daher auch außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit seines Berufs bewusst sein und entsprechend vertrauenswürdig agieren.
EigenverantwortungDer Wirtschaftsprüfer arbeitet eigenverantwortlich und bestimmt sein Handeln selbst. Er muss eigene Entscheidungen treffen und sich über verschiedene Sachlagen selbst ein Urteil bilden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Wirtschaftsprüfer wirklich freiberuflich arbeitet. Wer angestellt tätig ist, muss sich dem Handeln und der Entscheidung der Kanzlei unterordnen bzw. sich mit den übrigen Wirtschaftsprüfern im Einzelfall einigen.
GewissenhaftigkeitEin Wirtschaftsprüfer muss seinen Beruf im besonderen Maße gewissenhaft ausüben. Das heißt, er muss pünktlich und zuverlässig arbeiten, muss sich praktisch und theoretisch weiterbilden und muss bei einer eventuellen Einstellung von Mitarbeitern darauf achten, dass diese die nötige Ausbildung mitbringen bzw. die persönlichen Voraussetzungen für diesen Beruf erfüllen.
UnabhängigkeitDer Wirtschaftsprüfer arbeitet unabhängig und darf sich in beruflichen Entscheidungen nicht durch Dritte beeinflussen lassen. Er muss stets objektiv bleiben.
UnbefangenheitDer Wirtschaftsprüfer muss seine Entscheidungen frei von Bindungen und Einflüssen von außen treffen. Dies gilt für wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse ebenso wie für persönliche Aspekte.
UnparteilichkeitEin Wirtschaftsprüfer muss unparteiisch sein können. Bei der Erstellung von Gutachten oder bei seiner Prüfungstätigkeit darf er sich nicht beeinflussen lassen.
VerschwiegenheitDer Wirtschaftsprüfer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, diese ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten.
Alle Tatsachen und Umstände, die dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut werden, müssen vertraulich behandelt werden.

Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer

Wer als freiberuflicher Wirtschaftsprüfer tätig werden möchte, muss ein Staatsexamen ablegen. Dafür zugelassen wird nur, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann oder langjährig für einen Wirtschaftsprüfer gearbeitet hat. Außerdem muss eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei vorgewiesen werden. Dabei muss der angehende Wirtschaftsprüfer für mindestens zwei Jahre mit der Prüfung von Abschlussberichten beschäftigt gewesen sein.

Außerdem muss ein Wirtschaftsprüfer folgende persönliche Anforderungen erfüllen: Es muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der angehende Wirtschaftsprüfer muss das Recht haben, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Er muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben, darf nicht überschuldet sein. Zudem muss gesundheitlich belastbar sein. Das Verhalten muss konform mit den Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers sein.

Die Zulassung selbst nimmt die Wirtschaftsprüferkammer vor, wobei das gesamte Verfahren bundeseinheitlich geregelt ist. Wird das Examen erfolgreich abgeschlossen, so kann eine öffentliche Bestellung zum Wirtschaftsprüfer stattfinden. In der Wirtschaftsprüfungsordnung gibt es eine Eidesformel, die im Rahmen der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer genannt werden muss. Die Bezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ oder „Wirtschaftsprüferin“ darf nur nach der abgeschlossenen Bestellung geführt werden.

Freiberuflich oder angestellt arbeiten?

Die meisten Wirtschaftsprüfer werden zuerst anfangen, angestellt zu arbeiten. Hier können sie mit einem Einstiegsgehalt von rund 40.000 Euro rechnen. Sind sie in einem kleinen Unternehmen beschäftigt, werden sie sich ein umfangreiches Wissen aus dem Bereich der Steuer- und Unternehmensberatung aneignen können. Wer jedoch in einer größeren Firma arbeitet, wird eher bei seinem Fachgebiet bleiben und sich zum Beispiel nur mit Jahresabschlüssen befassen. Dafür ist das Gehalt meist höher und kann für Einsteiger bei ca. 65.000 Euro im Jahr liegen.

Freiberufler haben ebenso die Wahl, zum Generalisten zu werden oder als Profi ein einziges Fachgebiet zu bearbeiten. Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, der auf eigene Rechnung freiberuflich tätig ist, wird sich eher mit der eines Unternehmensberaters decken. Die Arbeit eines Freiberuflers ist hier sicherlich abwechslungsreicher als die eines angestellten Wirtschaftsprüfers. Gleichzeitig kann je nach Qualifikation und vorzuweisenden Referenzen das Honorar auch deutlich höher ausfallen – bei ausbleibenden Kunden aber auch viel niedriger .



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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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