Gründungszuschuss: Hilfe vom Arbeitsamt für die Existenzgründung

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Einen Gründungszuschuss kann das Arbeitsamt gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Einen Gründungszuschuss kann das Arbeitsamt gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist eine Hilfe für Arbeitslose, wenn diese den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Hierbei handelt es sich um eine Förderung, die zu beantragen ist. Doch wo ist ein solcher Antrag einzureichen und welche Voraussetzungen sollten dafür erfüllt sein? Die wichtigsten Informationen zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeiten finden Sie hier.

„Gründungszuschuss vom Arbeitsamt“ im Überblick

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Ein rechtlicher Anspruch vom Arbeitsamt einen Existenzgründerzuschuss oder Gründerzuschuss zu erhalten, besteht nicht. Die Arbeitsagentur ist nicht verpflichtet, den Zuschuss zu gewähren.

Wer kann einen Gründungszuschuss beantragen?

Empfänger von ALG I, die mindestens noch 150 Tage die Leistungen erhalten, können einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein?

Um den Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen vorliegen. Welche das sind erfahren Sie hier.

Wann ist ein Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur möglich?

Gründungszuschuss: Nur bei ALG-1-Bezug ist einer solcher möglich.
Gründungszuschuss: Nur bei ALG-1-Bezug ist einer solcher möglich.

Ein sogenannter Gründungszuschuss wird vom Arbeitsamt per Antrag ausgezahlt, wenn sich Empfänger des Arbeitslosengeldes I selbstständig machen wollen und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. Einen Gründungszuschuss vom Jobcenter gibt es so nicht. Bezieher von Hartz-4-Leistungen können das sogenannte Einstiegsgeld beantragen, wenn sie die Selbstständigkeit anstreben.

Arbeitslose, die mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Einen Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit ist nicht vorgesehen. In diesem Fall können Existenzgründer eventuell andere Förderprogramme nutzen.

Ob Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit starten möchten, für einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt in Fragen kommen, lässt sich pauschal nicht vorn vornherein sagen. Je nach vorhandenem Plan und Inhalt des Antrags, kann eine solcher Förderung bewilligt oder abgelehnt werden. Daher ist es im Vorfeld besonders wichtig, sich umfassend zu informieren und auch an einer Beratung teilzunehmen. Beratungen diesbezüglich bieten sowohl die Arbeitsagenturen als auch gemeinnützige Vereine und auf Existenzgründungen spezialisierte Firmen an.

Nicht jeder, der sich selbstständig machen möchte, erfüllt die Voraussetzungen vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss als Unterstützung zu erhalten. Welche Bedingungen vorliegen müssen, damit Antragsteller für die Förderung in Betracht kommen, wird durch die Agentur für Arbeit bestimmt. Wichtig ist, dass kein rechtlicher Anspruch auf diese Unterstützung besteht.

Agentur für Arbeit: Voraussetzungen beim Gründungszuschuss

Um einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Um einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt ist die Bedingung, dass die Selbstständigkeit das Ziel hat, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Zudem muss die Selbstständigkeit auch hauptberuflich ausgeübt werden.  Handelt es sich lediglich um eine Nebentätigkeit, ist eine Förderung per Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt in der Regel nicht möglich.

Weitere entscheidende Voraussetzungen, um von Arbeitsamt einen Gründungszuschuss zu erhalten, stellen folgenden Punkte dar:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht noch für mindestens 150 Tage
  • Eine frühere Förderung durch einen Gründungszuschuss muss mindestens 24 Monate zurückliegen
  • Das Geschäftsmodell muss z. B durch IHK, HWK, Banken oder andere fachkundige Stellen als langfristig erfolgversprechend eingestuft sein
  • Persönliche Situation begünstigt eine Selbstständigkeit
  • Kompetenzen und Kenntnisse für eine Selbstständigkeit müssen vorhanden sein

Im Klartext müssen Antragsteller also glaubhaft nachweisen, dass ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist und sie die notwendigen Fähigkeiten besitzen, um in der Selbstständigkeit erfolgreich zu sein. Um dies zu erreichen, muss bei einem Antrag auf einen Gründungzuschuss ein Businessplan eingereicht werden.

Dieser Businessplan ist für den Gründungszuschuss insofern entscheidend und wichtig als dass er nachweist, dass die Idee durchdacht und finanzierbar ist. Darüber hinaus stellt ein solcher Plan auch dar, dass Antragsteller für eine Selbstständigkeit qualifiziert sind. Kaufmännische Kenntnisse sowie Fähigkeiten in der Zukunftsplanung sollten durch ein Geschäftskonzept deutlich werden.

Gründungszuschuss vom Arbeitsamt: Welche Höhe ist hier realistisch?

Ein Businessplan muss für den Gründungszuschuss immer vorhanden sein.
Ein Businessplan muss für den Gründungszuschuss immer vorhanden sein.

Wer sein Existenzgründung durch Zuschüsse vom Arbeitsamt fördern möchte, fragt sich natürlich auch, wie hoch diese ausfallen und für wie lange die Agentur diese auszahlt. Wurde ein Existenzgründerzuschuss durch die Agentur für Arbeit bewilligt, erhalten Antragsteller diese erst einmal für sechs Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld I. Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich jedoch individuell, da sie direkt vom Arbeitslosengeld abhängig ist.

Zunächst setzt sich der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt aus der Höhe des zuletzt gezahlten ALG I plus 300 Euro zusammen. Sind die ersten sechs Monate abgelaufen, können Existenzgründer die Unterstützung von 300 Euro für weitere neun Monate beantragen. Auch bei einer Verlängerung ist es wichtig, dass Antragsteller hauptberuflich selbstständig arbeiten.

Antrag für einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Den Antrag zum Gründungszuschuss stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Den Antrag zum Gründungszuschuss stellt die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Der Antrag ist an das zuständige Arbeitsamt zu richten und muss in der Regel persönlich erfolgen. Ein Termin für die Antragstellung können Interessierte online oder telefonisch bei der Arbeitsagentur an ihrem Wohnort bzw. in ihrem Bezirk oder Landkreis vereinbaren. Den Antrag an sich erhalten Interessierte beim Arbeitsamt bzw. von ihrem Sachbearbeiter.

Um den Antrag richtig zu stellen, empfiehlt sich, wie zuvor erwähnt, eine ausführliche Beratung. Hierfür bietet die Arbeitsagentur unter anderem auch einen Gutschein an, mit dem Interessierte sich von Gründungsexperten beraten lassen können. Wichtig ist auch, dass dem Sachbearbeiter der Wunsch nach Selbständigkeit frühzeitig mitgeteilt wird, damit auch hier die Fristen gewahrten werden.

Quellen und weiterführende Links

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Dörte L.

Dörte hat in Potsdam Anglistik und Germanistik studiert. Sie ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von erfolg-als-freiberufler.de und verfasst Ratgeber zu Themen rund um Sozialbeiträge und Existenzgründungen.

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