Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: So geht’s!
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Kaputte Elektrik, verstopfte Rohre, leckende Dächer – es gibt viele Gründe, einen Handwerker ins Haus kommen zu lassen. Doch dessen Dienste sind oft nicht billig. Glücklicherweise können Sie in den meisten Fällen die Handwerkerleistungen bei der Steuer geltend machen und sich so zumindest einen Teil Ihrer Ausgaben zurückholen. Was zu beachten ist, wenn Sie die Handwerkerrechnung steuerlich absetzen möchten, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
„Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen“ im Überblick:
Ja. Als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten können Sie sogar die vollständigen Kosten für die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben. Im Privatbereich sind die Handwerkerkosten nur zu einem Teil absetzbar.
In diesem Fall müssen Sie die Handwerkerkosten steuerlich aufteilen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Wollen Sie als Privatperson Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen, können Sie 20 Prozent der Kosten (aber maximal 1200 Euro) im Jahr geltend machen.
Handwerkerleistungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Als Selbstständiger können Sie alle Ausgaben, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind bzw. die einen wirtschaftlichen Zusammenhang haben, als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben, auch Handwerkerleistungen. Seien es nun Ausgaben für Malerarbeiten im Büro, für die Wartung von Feuerlöschern oder für Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden – Sie können all diese Handwerkerkosten komplett steuerlich absetzen, indem Sie sie als Betriebsausgabe deklarieren.
In der Regel muss dabei die Zweckmäßigkeit der in Anspruch genommenen Leistung erkennbar sein. Versuchen Sie beispielsweise als Maurer die Kosten für einen Klavierstimmer als Betriebsausgabe anzugeben, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt genauer nachprüft, ob diese Handwerkerleistung tatsächlich für Ihr Gewerbe erforderlich war oder doch eher in Ihren privaten Lebensbereich fällt. Sind Sie hingegen freischaffender Pianist, ist es unwahrscheinlich, dass Sie sich für diese Betriebsausgabe rechtfertigen müssen.
Auch als Vermieter können Sie die Ausgaben für Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Dazu müssen Sie diese als Werbungskosten geltend machen.
Handwerkerleistungen steuerlich aufteilen
Wichtig ist, dass Sie bei der Steuer sämtliche Handwerkerleistungen nur jeweils einmal angeben dürfen. Dies ist entscheidend, wenn die durchgeführten Arbeiten nicht nur Ihre gewerbliche Tätigkeit betreffen, sondern auch Ihren privaten Lebensbereich. Das trifft auf Sie vor allem dann zu, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Lassen Sie zum Beispiel die Heizungsanlage in Ihrer kompletten Wohnung – und damit auch in Ihrem Büro – reparieren, sind sowohl der betriebliche als auch private Lebensbereich betroffen.
Um in diesem Fall den Handwerker von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie die Leistung steuerlich aufteilen und teilweise als Betriebsausgabe sowie teilweise als private Ausgabe deklarieren. Rechnen Sie dazu aus, welcher Anteil der Handwerkstätigkeit Ihren gewerblichen Lebensbereich betrifft und welcher Anteil auf den privaten Bereich entfällt. Beim Beispiel der Heizungstemperatur lässt sich das z. B. über den Anteil Ihres Büros an der Gesamtfläche Ihrer Wohnung ermitteln. Sind Sie unsicher, wie Sie derartige Handwerkerleistungen bei der Steuer angeben sollen, ist es ratsam, einen Steuerberater heranzuziehen.
Handwerkerleistungen privat absetzen nach § 35a EStG
Auch als Privatperson können Sie Handwerker steuerlich absetzen, allerdings nicht vollständig. Denn § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) legt diesbezüglich Beschränkungen fest: Pro Haushalt dürfen Sie nur insgesamt 20 Prozent der Handwerkerkosten pro Jahr von der Steuer absetzen. Zudem existiert eine Obergrenze von 1200 Euro pro Jahr. Mehr können Sie von Ihrer Steuerschuld nicht abziehen lassen.
Damit Sie Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können, sind zwei wichtige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Arbeit muss in Ihrer eigenen Wohnung stattfinden. Schaffen Sie z. B. ein Elektrogerät zur Reparatur beim Hersteller, ist diese Leistung nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistung versteuerbar.
- Die Bezahlung muss mittels Überweisung erfolgen und Sie benötigen eine Rechnung. Bar bezahlte Handwerkerleistungen können nicht steuerlich abgesetzt werden, selbst wenn eine Quittung vorliegt.
Beachten Sie, dass die absetzbaren Handwerkerleistungen nur die Fahrt- und Arbeitskosten beinhalten. Die Materialkosten sind hingegen nicht absetzbar. Bitten Sie Ihren Handwerker deshalb um eine Rechnung, indem diese Posten separat aufgeführt sind.
Hinterlassen Sie einen Kommentar