Kontoführungsgebühren beim Finanzamt absetzen: Wann ist dies möglich?
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
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Für die Selbstständigkeit ist ein Girokonto in der Regel unerlässlich, denn auf dieses überweisen die Kunden die fälligen Rechnungsbeträge und auch die Unternehmer können darüber Forderungen begleichen. Nicht selten ist ein entsprechendes Geschäftskonto aber mit Kosten verbunden. Ob Freiberufler die anfallenden Kontoführungsgebühren absetzen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
„Kontoführungsgebühren absetzen“ im Überblick
Ja, Arbeitnehmer können die anfallenden Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen. Sind Sie selbstständig, lassen sich die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen.
Wollen Angestellte Ihre Kontoführungsgebühren absetzen, ist dies pauschal in Höhe von 16 Euro möglich. Verfügen Selbstständige über ein spezielles Geschäftskonto, lassen sich sogar die gesamten Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben verbuchen.
Arbeitnehmer können höhere Kontoführungsgebühren meist nicht absetzen. Dies liegt vor allem daran, dass das Gehaltskonto üblicherweise gleichzeitig auch privat genutzt wird. Die Absetzbarkeit bei der Steuer besteht dann aber nur als Werbungskosten.
Wann sind Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sogenannte Werbungskosten im Zuge der Steuererklärung geltend zu machen. Der Gesetzgeber definiert diese gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Neben den täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz und den Ausgaben für Arbeitskleidung fallen auch die Kosten für das eigene Girokonto unter die Werbungskosten. Möchten Angestellte ihre Kontoführungsgebühr absetzen, ist dies pauschal mit 16 Euro pro Kalenderjahr möglich. Ein Nachweis für diese Kosten verlangt das Finanzamt nicht. Gleichzeitig ist es aber bei Arbeitnehmern nicht möglich, in der Steuererklärung Kontoführungsgebühren, die höher sind als die Pauschale, zu berücksichtigen.
Übrigens! Mittlerweile bieten viele Banken auch kostenlose Girokonten an. Die Finanzämter erkennen aber auch in diesem Fall den Werbungskostenabzug in Höhe von 16 Euro an.
Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler gelten allerdings andere Regelungen. Denn diese können bei einem Geschäftskonto im Zuge der Einkommensteuererklärung sämtliche Kontoführungsgebühren absetzen. Die Steuer wertet die Kosten in diesem Fall als Betriebsausgaben, die den Gewinn des Selbstständigen mindern.
In vollständiger Höhe ist das Absetzen der Kontogebühren für Freiberufler nur möglich, wenn eine private Verwendung ausgeschlossen ist. Dient das Konto sowohl beruflichen als auch privaten Zwecken, gilt es, die auf die Selbstständigkeit entfallenden Betriebsausgaben zu schätzen.
Was lässt sich als Kontoführungsgebühren bei der Einkommensteuer absetzen?
Wie zuvor bereits ausgeführt, können Selbstständige ihre Kontoführungsgebühren vollständig absetzen. Darunter sind aber nicht nur die Ausgaben für das Girokonto zu verstehen, sondern alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Transfer von Geld anfallen. Worum es sich dabei im Einzelnen handelt, zeigt exemplarisch die nachfolgende Auflistung:
- Gebühren für den Versand von Kontoauszügen
- Kosten für die geschäftliche Kreditkarte
- Entgelt für Überweisungen
- Gebühren für Zahlungen in Fremdwährungen
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten für einen Kredit in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Allerdings verlangt das Finanzamt in diesem Fall in der Regel entsprechende Nachweise, die belegen, dass die Ausgaben betrieblich notwendig sind.
Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Wo ist das Eintragen möglich?
Sie wollen bei der Steuererklärung die Kontoführungsgebühren absetzen? Wo sich diese eintragen lassen, hängt vor allem davon ab, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Als Angestellter können Sie den Pauschalbetrag in Höhe von 16 Euro in Anlage N angeben. Dabei können Sie anteilig Ihre Kontoführungsgebühren absetzen, ohne einen Nachweis für die Ausgaben erbringen zu müssen.
Selbstständige und Freiberufler ermitteln Ihren Gewinn nicht selten mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und müssen daher im Zuge der Einkommenssteuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen. Unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ können dabei auch die Gebühren für das Geschäftskonto geltend gemacht werden.
Eine Antwort auf “Kontoführungsgebühren beim Finanzamt absetzen: Wann ist dies möglich?”
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Welches Sachkonto??