Kfz und Kfz-Steuer absetzen: Was ist möglich?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Steuer: Kfz oder Firmenwagen absetzen - geht das?
Steuer: Kfz oder Firmenwagen absetzen – geht das?

Sie nutzen Ihren Firmenwagen auch privat oder Ihr privates Fahrzeug für Dienstfahrten? Da stellt sich natürlich die Frage, ob Sie die Kfz-Steuer absetzen können. Die Steuererklärung ist unbeliebt genug, da sollen solche Fragen die Sache nicht noch unnötig kompliziert machen. Hier erfahren Sie, ob Sie Ihr Auto von der Steuer absetzen oder andere Kosten (z. B. Versicherung, Kfz-Steuer) steuerlich geltend machen können.

„Kfz-Steuer absetzen” im Überblick:

Kann man die Kfz-Steuer absetzen?

Privatpersonen haben diese Möglichkeit nicht. Privat können Sie höchstens die Pendlerpauschale für Ihren Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto geltend machen.

Kann ich meinen teils privat genutzten Firmenwagen von der Steuer absetzen?

Wenn das Kfz größtenteils, also zu 50 bis 100 Prozent dienstlich genutzt wird, können Sie als Halter Beiträge zur Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Steuer absetzen.

Ich möchte mein Kfz von der Steuer absetzen, aber bin selbstständig – geht das?

Selbstständige können Kfz und Kfz-Steuer absetzen, wenn sie das Fahrzeug überwiegend dienstlich nutzen (zu mindestens 50 Prozent).

Privates Kfz oder Firmenwagen steuerlich absetzen

Selbstständige und Unternehmer können den Geschäftswagen steuerlich absetzen.
Selbstständige und Unternehmer können den Geschäftswagen steuerlich absetzen.

Die Anschaffung eines Kfz ist freiwillig. Selbst wenn es für den Arbeitsweg unabdingbar ist, lässt das Finanzamt nicht zu, dass Sie die Kosten für das Kfz von der Steuer absetzen. Anders verhält es sich, wenn Sie als Unternehmer oder Selbstständiger für die Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Kfz benötigen.

Nutzen Sie dieses überwiegend, also mindestens zu 50 bis 100 Prozent dienstlich, dann können Sie es als Dienstwagen absetzen und zwar als Werbungskosten. Die Versteuerung der privaten Nutzung erfolgt nach einer der folgenden Möglichkeiten:

  • 1-Prozent-Regelung: Monatlich wird der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung entsteht, auf 1 Prozent des Listenpreises des Kfz festgelegt
  • Fahrtenbuch: Nachweis aller privaten und dienstlich durchgeführten Fahrten

Wichtig ist, dass Sie sich für eine Variante entscheiden und diese auch während des Jahres beibehalten. Die 1-Prozent-Regelung lässt sich im Übrigen auch auf gebrauchte und geleaste Kfz anwenden.

Arbeitnehmer können allerdings die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen, wenn sie einen langen Arbeitsweg haben. Der gesamte Betrag ist jedoch auf 4.500 Euro beschränkt. Wer einen höheren Bedarf hat, sollte deshalb ein Fahrtenbuch führen, um ggf. mehr Fahrten mit dem Kfz von der Steuer absetzen zu können.

Sie können zusätzlich zur Autosteuer die Haftpflichtversicherung absetzen

Grundregel: Sie können das Kfz der Steuer absetzen, wenn Sie es überwiegend dienstlich nutzen.
Grundregel: Sie können das Kfz von der Steuer absetzen, wenn Sie es überwiegend dienstlich nutzen.

Bleibt noch die Frage offen, ob sich die Kfz-Steuer selbst absetzen lässt. Lässt sich eine Steuer überhaupt von der Steuer absetzen? Selbstständige und Unternehmer haben tatsächlich diese Möglichkeit. Sie können nicht nur das Kfz von der Steuer absetzen, sondern auch die Kfz-Steuer.

Dafür geben Sie den Betrag in der Steuererklärung zusammen mit den Betriebsausgaben an. Allerdings gilt auch hier, dass Sie das Kfz überwiegend für die Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit nutzen.

Als Freiberufler sollten Sie jedoch beachten, dass Sie die private Nutzung des Wagens trotzdem versteuern müssen und zwar nicht nur im Rahmen der Einkommens-, sondern ggf. auch der Umsatzsteuer.

Dafür lassen sich die Versicherungsbeiträge für das Kfz von der Steuer absetzen:

  • Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich absetzen.
  • Bei einer Kaskoversicherung kann nur der jeweilige Haftpflichtanteil abgesetzt werden.
Ich möchte das Kfz von der Steuer absetzen, aber wo und wie? Eintragen können Sie Kosten für das Kfz entweder als Sonderausgabe (z. B. Beiträge zur Haftpflichtversicherung) oder als Werbungskosten (Pendlerpauschale).
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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