KSK-Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse
Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024
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Es gibt die Möglichkeit für Künstler und Publizisten, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann muss allerdings der Nachweis einer privaten Krankenversicherung erbracht werden, denn in Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung.
Beachten Sie: Für die Befreiung von der Versicherungspflicht muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Befreiung ist unwiderruflich, eine Ausnahme stellen hier lediglich Berufsanfänger dar.
Sie haben innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, den Wechsel zurück zu gesetzlichen Versicherung vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
Befreiung für Berufsanfänger
Freiberufler und Selbstständige, die das erste Mal einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mit diesem Status nachgehen, gelten als Berufsanfänger für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Grund für ihre Sonderstellung liegt in dem oftmals noch geringen Verdienst und dem somit erhöhten Sicherungsbedürfnis. Der Status von Berufsanfängern in Bezug auf ihre Sozialversicherung soll nicht zu früh festgelegt werden.
Hinweis: Voraussetzung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass eine private Krankenversicherung nachgewiesen wird. Diese muss nach der Art der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und auch die Familienmitglieder einschließen.
Welchen Umfang die Krankenversicherung hat, spielt dabei keine Rolle. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss bei der Künstlersozialkasse direkt beantragt werden, was mit Hilfe eines gesonderten Formulars erfolgt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse eingehen. Berufsanfänger können gegenüber der Künstlersozialkasse in schriftlicher Form erklären, dass sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten.
Wichtig: Diese Erklärung muss spätestens am letzten Tag der Berufsanfänger-Frist an die KSK übersandt worden sein, wobei hier das Eingangsdatum zählt.
Befreiung für Höherverdienende
Höherverdienende können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ihr durchschnittliches Einkommen über drei Jahre hinweg über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese wird jährlich neu festgelegt. Der Zeitraum von drei Jahren wurde aus dem Grunde gewählt, weil die Einkommen von Künstlern und Publizisten stets stark schwanken können.
Höherverdienende haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. Wenn sie eine private Krankenversicherung abschließen, können sie einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen bekommen. Höchstens die Hälfte der Beiträge wird bezuschusst, als Regelsatz gelten 7,3 Prozent. Der Antrag auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht muss bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden, das auf den maßgeblichen Dreijahreszeitraum folgt.
Vergessen Sie nicht: Die Befreiung ist unwiderruflich, was auch für den Fall gilt, wenn das jährliche Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt.
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