Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Letzte Aktualisierung am: 8. August 2024
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Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichern. Wer also zum Beispiel aus der Pflichtversicherung ausscheidet, weil sein Einkommen über drei Jahre hinweg zu hoch ist oder weil er eben als Freiberufler tätig sein möchte, der kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
Als Voraussetzungen für die Aufnahme in die freiwillige Versicherung gelten, dass der Versicherungswillige zum einen davor entweder in einer Familienversicherung oder als ordentliches Mitglied für mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein muss und dass er zum anderen eine 24-monatige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung für die letzten fünf Jahre nachweisen kann.
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Krankengeld für Freiberufler und Selbstständige
Für Freiberufler gilt zudem, dass sie als freiwilliges Mitglied den Zeitpunkt des gewünschten Krankengeldes erklären müssen. Seit dem 01. Januar 2009 bieten alle Krankenkassen den Zusatztarif Krankengeld für Freiberufler und Selbstständige an. Es gibt aber auch die Möglichkeit, nur einen ermäßigten Beitrag zu zahlen und dafür auf das Krankengeld ganz und gar zu verzichten. Dann sollte allerdings privat abgesichert werden, denn ein völliger Verzicht kann im Krankheitsfall für Korrektor und Co. den Ruin bedeuten.
Das Krankengeld ist aber in seiner Höhe begrenzt und wer den Verdienstausfall komplett kompensieren möchte, der sollte eine private Zusatzversicherung abschließen. Soll die Höhe des Beitrags für den freiwillig Versicherten ermittelt werden, so wird dafür das Einkommen zugrunde gelegt.
Wichtig: Bei Freiberuflern und Selbstständigen wird nicht nur das Einkommen, das sie durch Erbringen einer Leistung erzielen, berücksichtigt, sondern es werden sämtliche Einkünfte bedacht.
Dazu zählen unter anderem auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen.
Vor dem Abschluss der freiwilligen Versicherung lohnt sich ein Vergleich mit den privaten Anbietern allemal, denn die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind mit denen vergleichbar, die die privaten Versicherungen in ihrem Basistarif anbieten. Entscheidend ist daher nicht nur die Höhe des Beitrages, der monatlich anfällt, sondern es sollten auch weitere Leistungen der Krankenkassen bedacht werden, die eine Versicherung zum selben Preis bietet, die andere aber vielleicht nicht.
Freiberufler und Selbstständige: Lohnt die freiwillige Versicherung?
Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern lassen möchte, sollte sicher sein, dass dies auch wirklich lohnenswert ist. Der Beitrag ist bei 14,9 Prozent gedeckelt, wobei das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt wird. Maximal gilt eine Obergrenze von 3.937,50 Euro pro Monat, als Minimum werden 2.021,25 Euro angenommen. Bei hohen Einkünften lohnt die freiwillige gesetzliche Versicherung für Freiberufler und Selbstständige meist nicht, da der Arbeitgeberanteil zu den Versicherungsprämien fehlt. Wer das Anrecht auf Krankengeld mitversichern möchte, muss sich auf einen Beitrag von 15,5 Prozent einstellen.
Welche Einkünfte werden angerechnet?
Für freiwillig Versicherte gilt, dass die gesamte wirtschaftliche Leistung zugrunde gelegt wird. Das heißt, es geht bei der Berechnung der Prämien für die Krankenversicherung nicht nur um die Einnahmen aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, sondern auch um andere Einkünfte des Freiberuflers. Werden Versorgungsbezüge oder gesetzliche Rentenbezüge verbucht, müssen diese mit für die Beitragsberechnung angegeben werden.
Darüber hinaus werden Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mit herangezogen. Ein eventuell erhaltener Existenzgründerzuschuss sowie der zur sozialen Sicherung gezahlte Teil des Gründungszuschusses werden aber nicht in die Berechnung mit einbezogen.
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