Reha-Kur beantragen als Selbstständiger? Ansprüche und Tipps zur Kostenübernahme

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 1. Juli 2022

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Reha-Kur beantragen als Selbstständiger? Ansprüche und Tipps zur Kostenübernahme

Wer gesetzlich krankenversichert ist und die Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllt, hat Anspruch auf die anfällige Kostenübernahme durch seinen Kostenträger. Dies gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Studenten, Rentner oder Nicht-Berufstätige. Als Selbstständiger oder Freiberuflicher hingegen können nicht so einfach einen Antrag auf eine kostenlose Reha stellen. Doch auch Sie sind vor Erschöpfung, Rückenschmerzen oder anderen medizinischen Indikationen nicht gefeit. Ob, wie und wo Sie als Selbstständiger eine Reha beantragen können, erfahren Sie im Folgenden.

Was versteht man unter einer Reha?

Zwischen einer und zwei Millionen Reha-Anträge werden in Deutschland jährlich bewilligt, zumeist sind Renten- oder gesetzliche Krankenversicherung die zuständigen Ansprechpartner und Kostenträger. Bei Arbeitsunfällen springt unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung ein, bei Arbeitslosen die Bundesagentur für Arbeit und bei Sozialhilfeempfängern Träger der öffentlichen Sozialhilfe. In all diesen Fällen gewährt § 4 Sozialgesetzbuch (SGB) I unter festgeschriebenen Voraussetzungen einen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, gründet sich die verminderte Arbeitsfähigkeit auf

  • körperliche oder seelische Erkrankungen
  • belastende Umwelteinflüsse mit potenziell dauerhaften Einschränkungen
  • chronische Krankheiten

Ein weiterer häufiger Fall für eine Reha findet sich in Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt.

Oftmals werden die Begriffe „Kur“ und „Reha“ synonym verendet – vielmehr sind sie ein Gegensatzpaar:

  • bei einer Reha bestehen die Krankheitsbilder bereits
  • bei einer Kur soll die Gesundheit durch Präventivmaßnahmen erhalten werden

Letztendlich liegt die Bewilligung eines Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation im Ermessen des Versicherungsträgers. Doch die genannten Kostenträger sind nur dann die korrekten Ansprechpartner, sind Sie auch sozialversichert. Bei Selbstständigen ist dies oftmals nicht der Fall.

Welche Ansprüche haben Selbstständige?

Der Fachkräftemangel im Handwerk sorgt für Druck in der Branche, Inflation und Warenknappheit erschweren den beruflichen Alltag von Unternehmern, Ärzte und Anwälte klagen über Burnouts: Die körperlichen und seelischen Belastungen für Selbstständige und Freiberufler steigen. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können auch Sie einen Anspruch auf eine Reha geltend machen.

Wie sind Selbstständige versichert?

Mit Aufnahme einer Selbstständigkeit entfällt in den meisten Fällen die Sozialversicherungspflicht. Abgesehen von einer obligatorischen Krankenversicherung liegt es von diesem Zeitpunkt an Ihnen, ob und wie Sie vorsorgen möchten. Ihre Entscheidung wirkt sich auf eine mögliche Kostenübernahme einer Reha aus.

Weiterhin rentenversichert

In einigen Berufsgruppen besteht auch für Unternehmensgründer die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zu ihnen zählen unter anderem

  • Handwerker
  • Hausgewerbetreibende
  • Hebammen
  • Künstler, Publizisten

Fallen Sie in keine der genannten Kategorien, können Sie sich dennoch in der Rentenversicherung pflichtversichern. Möchten oder müssen Sie eine Reha beantragen, ist diese entsprechend Ihr Ansprechpartner, über den am Ende bei einer Bewilligung die Kostenübernahme erfolgt.

Künstlersozialkasse

Sind Sie in der Künstlersozialkasse gemeldet, müssen Sie Ihren Antrag auf eine Reha dennoch bei Ihrer Rentenversicherung stellen. Die Künstlersozialkasse übernimmt ausschließlich administrative Aufgaben und erbringt keine finanziellen Leistungen.

Übergangsgeld

Nach einer langwierigen Krankheiten steht Ihnen auch als Selbstständiger auf Grundlage des Kapitel 11 SGB 9 §§ 64 ff. gemäß § 20 SGB VI durch die deutsche Rentenversicherung ein Anspruch auf Übergangsgeld zu,

  • werden Sie durch die Reha-Maßnahmen voraussichtlich wieder erwerbsfähig
  • waren Sie bis zum Krankheitseintritt erwerbstätig
  • haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens sechs Monate Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt
  • entstehen Ihnen durch Ihre Krankheit finanzielle Einbußen

In der Regel erhalten Sie 80 Prozent Ihres letzten durchschnittlichen Jahreseinkommens.

Reha-Kur beantragen als Selbstständiger? Ansprüche und Tipps zur Kostenübernahme
Ihre Möglichkeiten und Durchsetzung eines Kur- oder Reha-Antrags hängen von Ihrem Versicherungsstatus ab.

Nicht mehr rentenversichert

Zahlen Sie als keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, besteht gegen diese Seite kein Anspruch mehr auf eine Reha. Dies heißt jedoch nicht, dass Sie alle Kosten selbst übernehmen müssen.

Versorgungswerk

Auch andere Berufsgruppen sind an Zahlungen für eine spätere Altersvorsorge gebunden. Sie erfolgen an ausgewiesene berufsständische Versorgungswerke und betreffen unter anderem

  • Ärzte, Zahnärzte
  • Psychotherapeuten, Apotheker
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
  • Architekten, Ingenieure

Als Mitglied können Sie Ihren Reha-Antrag direkt an Ihr Versorgungswerk stellen. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und rechtzeitig eingereicht werden. Über das Ob und den Umfang der Rehabilitationsmaßnahmen entscheiden die Träger länderabhängig. So gewährt Hessen Ärzten gemäß § 7 Abs. 1 der Versorgungsordnung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss, wurden zuvor sämtliche alternativen Möglichkeiten zur Kostenübernahme ausgeschöpft. Die Zahlung eines Eigenanteils bleibt bestehen.

Private Krankenversicherung 

Haben Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden, hängt die Kostenübernahme Ihrer Reha von der Vertragsausgestaltung ab. Nicht alle Versicherer gewähren Leistungsansprüche für Rehas, wer Kosten übernimmt, reduziert diese häufig auf geringe Tagessätze und exkludieren Transport oder Unterbringung. Zudem erfolgt bei einer Reha nach einem stationären Krankenhausaufenthalt eine anteilige Leistungserbringung nur

  • bei Antritt der Reha innerhalb von drei Wochen
  • für maximal vier Wochen

nach Entlassung aus dem Krankenhaus.

Entgegen der auf dem SGB basierenden generellen Leistungszusage der gesetzlichen Krankenversicherung sind private Krankenkassen frei in der Vertragsgestaltung. Achten Sie daher auf eine entsprechende Kostenerstattung. Auch im Nachhinein können Sie mit Ihrem Versicherer sprechen und einen entsprechenden Passus einfügen.

Berufsgenossenschaft

Auf Wunsch können Sie sich zusammen mit Ihren Angestellten in Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Verpflichtet sind Sie hierzu nicht, die Übernahme von Kosten für Reha-Maßnahmen sind in der Regel jedoch umfangreicher als bei privaten Krankenversicherungen.

Wie stellen Sie Ihren Antrag?

Sie wissen nun also, an welchen Kostenträger sie sich für Ihre Reha zuerst wenden sollten.

Hinweis: Fällt die Bearbeitung Ihres Antrags doch in einen anderen Zuständigkeitsbereich, leitet der inkorrekt adressierte Träger Ihren Antrag in der Regel an die zuständige Stelle weiter.

Doch Sie müssen Ihren Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen auch begründen. Voraussetzung ist in allen Fällen eine medizinische Erforderlichkeit sowie eine positive Erfolgsprognose. Obgleich eine herkömmliche ärztliche Verordnung als Antrag alleine nicht ausreichend ist, übernehmen bei einer Anschlussheilbehandlung auf Ihren Wunsch auch Sozialdienste oder das Klinikmanagement die Formalitäten für Sie. Bei allen anderen Formen der Rehabilitation müssen Sie eigenhändig tätig werden.

Das benötigte Antragsformular finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihres Kostenträgers, alternativ können Sie telefonisch um die postalische Zustellung sowie Unterstützung beim Ausfüllen bitten. Im Antragsformular müssen Sie Ihre aktuelle berufliche Situation sowie Ihre Krankheitsgeschichte darlegen. Zudem können Sie optional einen Selbst­einschät­zungs­bogen ausfüllen und ärztliche Befunde beilegen. Ihre Krankenkasse übernimmt das Ausfüllen des erforderlichen AUD-Belegs (G0120).

So erhöhen Sie Ihre Erfolgs­chancen:

  1. bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um einen Befundbe­richt oder Eintragungen medizinisch relevanter Tatsachen in Ihre Antragsbögen
  2. bestehen Sie nicht auf eine bestimmte Klinik
  3. stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig.

Hinweis: Viele Reha-Anträge werden bei ihrer Ersteinreichung aufgrund von inhaltlichen oder Formfehlern abgelehnt. Reichen Sie ihn mit den erforderlichen Änderungen ruhig erneut ein: Oftmals sind Widersprüche gegen die Ablehnung im zweiten Anlauf erfolgreich

Welche Leistungen sind in einer Reha enthalten?

Grundsätzlich übernehmen die zuständigen Kostenträger Kosten für

  • An- und Abreise
  • Unterkunft
  • Behandlungen und medizinische Betreuung
  • Verpflegung
  • teilweisen Verdienstausfall

Die Kostenübernahme ist zunächst auf drei Wochen begrenzt. Private Extras wie Telefongebühren sind nicht enthalten.

Eigenständige Kostenübernahme

Begleichen Sie die Kosten aus eigener Tasche, können Sie bei Verfügbarkeit jederzeit eine Reha-Maßnahme buchen. Hierfür reservieren Sie wunschgemäß Ihre Unterkunft, therapeutische Leistungen können Sie individuell zusammenstellen oder auf Pauschalangebote zurückgreifen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reha?

Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen lassen sich pauschal nicht beziffern. Sie sind abhängig von den erforderlichen Behandlungen, der Dauer Ihres Aufenthaltes und der versorgenden Klinik. Als Richtwerte gelten Größen von 100 bis 500 Euro täglich. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer favorisierten Rehaklinik. Die Auswahl ist groß: Über das gesamte Bundesgebiet verteilen sich über 1000 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

In der Regel wird bei stationären Behandlungen ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag gefordert. Bei ambulanten Kuren sind Zuzahlungen zu Heil- und Arzneimitteln üblich. Besuche von Familienmitgliedern oder Partnern gehen zu Ihren Lasten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,18 von 5)
Reha-Kur beantragen als Selbstständiger? Ansprüche und Tipps zur Kostenübernahme
Loading...

Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert