Berufsgenossenschaft für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
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Freiberufler haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie sich gegen Unfälle versichern wollen oder nicht – zumindest meistens. Einige Freiberufler sind pflichtversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erfolgt über die Berufsgenossenschaften, wobei je nach Beruf und Branche unterschiedliche BGs in Frage kommen.
Tipp: Teilweise kann die private Absicherung sogar besser sein, man denke zum Beispiel an den Musiker. Wenn dieser etwa einen Finger einbüßt, so ist er im schlimmsten Fall komplett berufsunfähig.
Er kann sich gesetzlich kaum ausreichend absichern und muss eine Spezial-Versicherung ins Auge fassen. Dies ist jedoch eher eine Ausnahmen, alle anderen Berufszweige sind gesetzlich über die Berufsgenossenschaft sehr gut abgesichert.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist pflichtversichert in der BG?
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung nach einem Unfall. Auch die Kosten für eine nötige Rehabilitationsmaßnahme werden getragen. Zuzahlungen von den Patienten sind dafür in der Regel nicht nötig.
Berufliche Wiedereingliederung
Wenn der bisherige Beruf nicht mehr wie bisher ausgeübt werden kann, übernimmt die BG die Kosten für die Wiedereingliederung in das Berufsleben. So wird zum Beispiel auch eine neue Berufsausbildung finanziert.
Höhe der wichtigsten Geldleistungen in Abhängigkeit von der Versicherungssumme | |||
Versicherungssumme | 40.000 € | 60.000 € | 84.000 € |
monatliches Verletztengeld während der ärtzlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit (erst ab dem 22.Tag nach der aufgrund des Unfalls festgestellten Arbeitsunfähigkeit) | 2.666 € | 4.000 € | 5.600 € |
jährliche Rente bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit | 26.667 € | 40.000 € | 56.000 € |
jährliche Rente bei 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit | 5.333 € | 8.000 € | 11.200 € |
jährliche Witwen- und Waisenrente für maximal 24 Monate | 12.000 € | 18.000 € | 25.000 € |
Stand: September 2012 |
Soziale Rehabilitation
Die Berufsgenossenschaft übernimmt auch für freiwillig versicherte Freiberufler die Kosten für eine soziale Rehabilitation und für das Bereitstellen von ergänzenden Hilfen. So werden die Kosten für den Umbau von Kraftfahrzeugen übernommen oder für die behindertengerechte Einrichtung der Wohnung.
Hinweis: Im Pflegefall werden sämtliche Kosten übernommen.
Sicherung des Lebensunterhalts
Mit Geldleistungen wird der Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Familie abgesichert.
Verletztengeld
Tritt ein Versicherungsfall ein, der eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht oder kann eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, so wird ein Verletztengeld gezahlt. Hierbei wird ein Teil der vorher festgelegten Versicherungssumme ausgezahlt. Wird eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig, so wird das Verletztengeld für die Dauer des Krankenhausaufenthalts gewährt.
Übergangsgeld
Das Übergangsgeld steht dem Versicherten immer dann zu, wenn er an einer berufsfördernden Maßnahme teilnimmt und er in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht mehr erbringen kann. Auch hier wird die festgelegte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
Rentenzahlungen
Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird eine Verletztenrente gezahlt, die sich auf 2/3 der Versicherungssumme pro Jahr beläuft. Wird nur eine Teilerwerbsunfähigkeit festgestellt, so verringert sich die Rente um den entsprechenden Betrag. In Höhe von 3/10 wird eine Witwenrente gezahlt, in Höhe von 2/10 eine Halbwaisenrente. Auch dabei wird die Versicherungssumme als Ausgangspunkt herangezogen.
Diese Tipps und Hinweise zur Berufsgenossenschaft stammen vom Autor: Jürgen Busch
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