Berufsgenossenschaft für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Berufsgenossenschaft für Freiberufler

Berufsgenossenschaft für Freiberufler

 

Freiberufler haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie sich gegen Unfälle versichern wollen oder nicht – zumindest meistens. Einige Freiberufler sind pflichtversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erfolgt über die Berufsgenossenschaften, wobei je nach Beruf und Branche unterschiedliche BGs in Frage kommen.

Tipp: Teilweise kann die private Absicherung sogar besser sein, man denke zum Beispiel an den Musiker. Wenn dieser etwa einen Finger einbüßt, so ist er im schlimmsten Fall komplett berufsunfähig.

Er kann sich gesetzlich kaum ausreichend absichern und muss eine Spezial-Versicherung ins Auge fassen. Dies ist jedoch eher eine Ausnahmen, alle anderen Berufszweige sind gesetzlich über die Berufsgenossenschaft sehr gut abgesichert.

Wer ist pflichtversichert in der BG?

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung nach einem Unfall. Auch die Kosten für eine nötige Rehabilitationsmaßnahme werden getragen. Zuzahlungen von den Patienten sind dafür in der Regel nicht nötig.

Berufliche Wiedereingliederung

Wenn der bisherige Beruf nicht mehr wie bisher ausgeübt werden kann, übernimmt die BG die Kosten für die Wiedereingliederung in das Berufsleben. So wird zum Beispiel auch eine neue Berufsausbildung finanziert.

Höhe der wichtigsten Geldleistungen in Abhängigkeit von der Versicherungssumme

Versicherungssumme40.000 €60.000 €84.000 €
monatliches Verletztengeld während der ärtzlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit
(erst ab dem 22.Tag nach der aufgrund des Unfalls festgestellten Arbeitsunfähigkeit)
2.666 €4.000 €5.600 €
jährliche Rente bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit26.667 €40.000 €56.000 €
jährliche Rente bei 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit5.333 €8.000 €11.200 €
jährliche Witwen- und Waisenrente für maximal 24 Monate12.000 €18.000 €25.000 €
Stand: September 2012

Soziale Rehabilitation

Die Berufsgenossenschaft übernimmt auch für freiwillig versicherte Freiberufler die Kosten für eine soziale Rehabilitation und für das Bereitstellen von ergänzenden Hilfen. So werden die Kosten für den Umbau von Kraftfahrzeugen übernommen oder für die behindertengerechte Einrichtung der Wohnung.

Hinweis: Im Pflegefall werden sämtliche Kosten übernommen.

Sicherung des Lebensunterhalts

Mit Geldleistungen wird der Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Familie abgesichert.

Verletztengeld

Tritt ein Versicherungsfall ein, der eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht oder kann eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, so wird ein Verletztengeld gezahlt. Hierbei wird ein Teil der vorher festgelegten Versicherungssumme ausgezahlt. Wird eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig, so wird das Verletztengeld für die Dauer des Krankenhausaufenthalts gewährt.

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld steht dem Versicherten immer dann zu, wenn er an einer berufsfördernden Maßnahme teilnimmt und er in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht mehr erbringen kann. Auch hier wird die festgelegte Versicherungssumme zugrunde gelegt.

Rentenzahlungen

Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird eine Verletztenrente gezahlt, die sich auf 2/3 der Versicherungssumme pro Jahr beläuft. Wird nur eine Teilerwerbsunfähigkeit festgestellt, so verringert sich die Rente um den entsprechenden Betrag. In Höhe von 3/10 wird eine Witwenrente gezahlt, in Höhe von 2/10 eine Halbwaisenrente. Auch dabei wird die Versicherungssumme als Ausgangspunkt herangezogen.

Diese Tipps und Hinweise zur Berufsgenossenschaft stammen vom Autor: 

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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