Die Rentenversicherung: Alles, was Sie als Freiberufler wissen müssen
Letzte Aktualisierung am: 29. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Die Rente wirkt für viele noch weit entfernt – und trotzdem lohnt es sich, bereits in jungen Jahren fürs Alter vorzusorgen. Damit Rentner später abgesichert sind, ist in Deutschland für den Großteil der Beschäftigten die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Wie diese funktioniert und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Rentenversicherung im Überblick
Die Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und somit auch eine Sozialversicherung. Sie umfasst neben der Altersrente auch Leistungen wie Renten bei verminderter Erwerbstätigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation.
Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Mehr Informationen zum Beitrag finden Sie in diesem Abschnitt.
Kurzgefasst: Ja, eine private Rentenversicherung ist – insbesondere für Selbstständige – sinnvoll. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Weitere Ratgeber zur Rentenversicherung
Welche Formen der Rentenversicherung gibt es?
Vielleicht haben Sie bereits Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Dabei handelt es sich um den gemeinsamen Namen für alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland – 14 regionale und 2 bundesweite. Daneben bieten eine Rentenversicherung auch andere Träger an. Welche das sind und worin die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung bestehen, lesen Sie hier.
Die gesetzliche Rentenversicherung
In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung Teil des Sozialversicherungssystems. Sie dient vor allem der Altersvorsorge von Beschäftigten.
Sie umfasst sowohl die Altersrente als auch Renten bei verminderter Erwerbstätigkeit, Renten an Hinterbliebene sowie Leistungen zur Rehabilitation. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).
Zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dient ein Umlageverfahren. Dieses wird auch als Generationenvertrag bezeichnet. Das bedeutet, dass die zurzeit gezahlten Beiträge der Erwerbstätigen als Renten an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden.
Weil diese Beiträge für die Leistungen alleine nicht ausreichen würden, besteht zudem eine Zuschusspflicht aus dem Bundeshaushalt. Aufgrund des demographischen Wandels stellt sich allerdings die Frage, ob dieses System auf Dauer praktikabel ist.
Pflichtversicherung für einige Selbstständige
Viele Selbstständige sind bereits im Rahmen einer Versicherungspflicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Andere können die Versicherungspflicht beantragen oder sich freiwillig versichern. Pflichtversicherte sind zum Beispiel
- Handwerker
- Künstler und Publizisten
- freiberufliche Lehrer und Erzieher
- und Hebammen
Mehr Informationen über die gesetzliche Pflichtversicherung für Selbstständige erhalten Sie in der Broschüre Selbstständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt der Deutschen Rentenversicherung.
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Für alle, die nicht bereits von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht betroffen sind, besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Rentenversicherung über gesetzliche Träger.
Die Beitragshöhe kann zwischen 96,72 Euro monatlich (Mindestbeitrag, Stand 2022) und 1.311,30 Euro monatlich (Höchstbeitrag, Stand 2022) frei gewählt werden.
Die freiwillige Versicherung beginnt bei rechtzeitiger Antragstellung in dem Monat, nach dem die Pflichtversicherung endet. Sie kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.
Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag?
Derzeit (Stand 2024) liegt der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Personen im Angestelltenverhältnis trägt die Hälfte davon, also 9,3 Prozent, der Arbeitgeber. Die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer selbst. Selbstständige müssen den Beitrag in vollem Umfang selbst aufbringen.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beschreibt die Entgeltgrenze, aus der maximal die Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden. Alles Einkommen, was über dieser Grenze liegt, wird nicht zur Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde zum 01.01.2024 angehoben. In den alten Bundesländern fällt sie höher aus als in den neuen Bundesländern. Sie beträgt
- 7.550 Euro monatlich in den alten Bundesländern und
- 7.450 Euro monatlich in den neuen Bundesländern
Die private Rentenversicherung – Notwendig oder nicht?
Die gesetzliche Rentenversicherung sinkt kontinuierlich und wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft weiter sinken. Auch die Inflation trägt dazu bei, dass von der Rente in Zukunft weniger übrigbleibt.
Eine private Rentenversicherung ist daher sinnvoll, um Versorgungslücken im Alter zu schließen.
Insbesondere für Selbstständige macht eine private Rentenversicherung Sinn: Sind sie nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung vom Rentenversicherungsbund einzuzahlen. Deshalb laufen sie Gefahr, die Altersvorsorge außer Acht zu lassen.
Außerdem lassen private Rentenversicherungen üblicherweise eine gewisse Flexibilität bei der Einzahlung zu.
Welche Varianten der privaten Rentenversicherung gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der privaten Rentenversicherung: Die aufgeschobene Rentenversicherung und die Sofortrente. Bei der Sofortrente wird eine Einmalzahlung vorgenommen, die dann monatlich ausgezahlt wird. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der oder die Versicherte regelmäßig Beträge ein. Diese werden ab einem vereinbarten Zeitraum monatlich ausgezahlt. Sie existiert als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung sowie als eine Variante der neuen Klassik.
Bildnachweise: stock.adobe.com/Halfpoint, stock.adobe.com/veerapong, eigenes Bild, stock.adobe.com/TimeStopper, stock.adobe.com/Eisenhans
Hinterlassen Sie einen Kommentar