Renovierungskosten steuerlich absetzen: Wie Sie Steuern sparen können

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Sie Renovierungskosten in der Steuererklärung angeben?
Können Sie Renovierungskosten in der Steuererklärung angeben?

Viele Freiberufler empfangen ihre Kunden im eigenen Büro. Damit dieses stets einen professionellen Eindruck macht, sind dann und wann Schönheitsreparaturen nötig. Können Freiberufler & Co. Renovierungskosten steuerlich absetzen?

Renovierungskosten absetzen im Überblick

Wo trage ich Renovierungskosten in der Steuererklärung ein?

Freiberufler & Co. müssen durch das Unternehmen veranlasste Renovierungskosten als Betriebsausgaben angeben. Sie werden in die Anlage S eingetragen. Mieter und Eigentümer, die Handwerkerkosten absetzen möchten, tragen dies im Hauptvordruck ein. Für Vermieter zählen Renovierungskosten zu den Werbungskosten, die in die Anlage V einzutragen sind.

Was kann ich bei Renovierungskosten absetzen?

Es kommt auf den Einzelfall an. Sind Sie Unternehmer oder Vermieter, können Sie Materialkosten sowie Lohnkosten für die Renovierung absetzen. Sind Sie Mieter oder wohnen in der eigenen Immobilie, berücksichtigt das Finanzamt lediglich die Lohnkosten. Mehr dazu erfahren Mieter und Eigentümer hier.

Was kann man bei Eigentum von der Steuer absetzen?

Als Immobilienbesitzer können Sie unter anderem die Grundsteuer, bestimmte Renovierungskosten und Haushaltsleistungen in der Steuererklärung angeben.

Wissenswertes für Freiberufler & Co.: Unterschied zwischen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten

Können Sie Renovierungskosten absetzen, sparen Sie bares Geld.
Können Sie Renovierungskosten absetzen, sparen Sie bares Geld.

Die Kosten für eine Renovierung sind steuerlich absetzbar: Dies ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Arbeitsräumen möglich. Freiberufler & Co. profitieren also von Steuererleichterungen, wenn sie Arbeiten an Büroräumen etc. vornehmen lassen.

Wenn Sie solche Renovierungskosten absetzen möchten, ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Nur sogenannte Erhaltungsaufwendungen können Sie auf einmal in voller Höhe steuerlich geltend machen. Dabei handelt es sich um Schönheitsreparaturen und ähnliches – also Arbeiten, die ein Objekt nur erhalten sollen.

Abschreibung bei nachträglichen Herstellungskosten

Anders verhält es sich jedoch bei Arbeiten, welche eine Immobilie beispielsweise vergrößern oder den Standard verbessern, wie etwa bei einem großangelegten Umbau. Auch bei solchen nachträglichen Herstellungskosten können Sie die Renovierung von der Steuer absetzen. Allerdings ist dies nicht auf einen Schlag möglich.

Vielmehr wird hier eine Abschreibung nötig. Damit werden die Renovierungskosten in puncto Steuer auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Jahr für Jahr wird also ein Teil der Summe in der Steuererklärung berücksichtigt.

Es kann auch passieren, dass Sie Renovierungskosten nicht sofort absetzen können, obwohl es sich dabei im eigentlichen Sinne um Erhaltungsaufwendungen handelt. Dazu kommt es, wenn die Arbeiten innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Objektes stattfinden und die Kosten höher sind als 15 Prozent des Anschaffungspreises. In diesem Fall wird von anschaffungsnahen Herstellungskosten gesprochen.

Regeln für Vermieter: Können sie die Renovierung absetzen?

Renovierungskosten absetzen: Mieter dürfen nur Lohnkosten angeben.
Renovierungskosten absetzen: Mieter dürfen nur Lohnkosten angeben.

Bislang haben wir geklärt, dass Unternehmer & Co. Renovierungskosten als Betriebsausgaben absetzen können. Wie verhält es sich aber bei Privatpersonen? Hier müssen wir unterscheiden, ob es sich dabei um Vermieter oder Mieter handelt.

Sie können anfallende Renovierungskosten steuerlich voll absetzen als Vermieter, wenn es sich dabei um Erhaltungsaufwendungen handelt. Diese werden als Werbungskosten gewertet. Anders verhält es sich jedoch bei nachträglichen Herstellungskosten. Diese müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

In diesem Zusammenhang gilt: In der Steuererklärung können Sie Renovierungskosten als Vermieter nicht voll angeben, wenn diese bei mehr als 15 Prozent des Kaufpreises der Immobilie liegen und innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf anfielen. Auch hier ist eine Abschreibung nötig.

Eigentümer und Mieter können nicht die vollen Renovierungskosten absetzen

Für Mieter und Eigentümer gelten wiederum andere Regeln. Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer absetzen – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Sind etwa Materialkosten steuerlich absetzbar?

Nur die Arbeitskosten werden berücksichtigt. Die Materialkosten für die Renovierung sind hingegen steuerlich nicht absetzbar. Außerdem dürfen Sie die Rechnung nicht bar bezahlt haben, sondern müssen eine Überweisung getätigt haben.

Möchten Sie die Renovierungskosten absetzen, ist dies auf 20 Prozent der Lohnkosten begrenzt. Der absetzbare Betrag ist außerdem auf 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt.

Viele Leser fragen sich nun vielleicht in puncto Renovierungskosten, ob sie Eigenleistung von der Steuer absetzen können. Dies ist jedoch nicht möglich.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike unterstützt das Team von erfolg-als-freiberufler.de seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen rund um finanzielle Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten. Ihre Texte zu Versicherungen, Finanzierung, der Absicherung für Freiberufler etc. können so auch Laien helfen, die auf dem Sprung in die Selbstständigkeit sind.

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