SOKA-Bau: Die Sozialkassen der Bauwirtschaft

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die SOKA-Bau sichert den Urlaubsanspruch, auch wenn der Arbeitnehmer häufig den Arbeitgeber wechselt.
Die SOKA-Bau sichert den Urlaubsanspruch, auch wenn der Arbeitnehmer häufig den Arbeitgeber wechselt.

Die Sozialkasse Bau, kurz SOKA-BAU, ist eine Einrichtung des Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). In Deutschland gibt es mehrere solcher Sozialkassen. Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Branche. Aber auch innerhalb des Baugewerbes gibt es Unterschiede.

„SOKA-Bau” im Überblick:

Was macht die SOKA-Bau?

Als Dachverband verschiedener Tarifvertragspartner der Baubranche kümmert sie sich unter anderem um die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen. Weitere Leistungen (z. B. zur Rente) haben wir hier für Sie aufgelistet.

Wie lassen sich die SOKA-Bau-Beiträge berechnen?

Die Beiträge sind stets vom Bruttolohn und vom Tarifgebiet abhängig. Arbeitgeber zahlen zwischen 19 und 26 Prozent an die Sozialkasse.

Welche Betriebe sind SOKA-Bau-pflichtig?

Sie müssen als Arbeitgeber Beiträge an die SOKA-Bau leisten, wenn Sie Bauten oder andere bauliche Leistungen gewerblich durchführen. Weitere Kriterien und Sonderfälle können Sie hier nachlesen.

Wer ist die Sozialkasse Bau und was ist ihre Aufgabe?

Gibt es von der SOKA-Bau Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld?
Gibt es von der SOKA-Bau Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld?

Nur wenige Wirtschaftszweige sind noch so von den Witterungsbedingungen abhängig wie die Baubranche. Kein Bauprojekt kommt richtig voran, wenn es stürmt. Zu bestimmten Jahreszeiten haben Baubetriebe dann oft keine Aufträge oder können diese schlicht nicht durchführen. Theoretisch steht der Betrieb in dieser Zeit ohne Einnahmen dar.

Eine weitere Begleiterscheinung dieses Problems: Die Arbeitnehmer wechseln häufig den Arbeit- bzw. Auftraggeber. Je nach Kündigungsdatum (erste oder zweite Jahreshälfte) wirkt sich das rein arbeitsrechtlich auf den Urlaubsanspruch aus.

Um diese Lücken zu schließen, gibt es die SOKA-Bau. Schlechtwetter- oder Wintergeld soll betroffenen Unternehmen durch solche Auftragsflauten helfen. Doch die SOKA-Bau beschränkt sich nicht nur auf solche Lohnausgleiche und Zuschüsse. Ihre Aufgaben sind vielfältig:

  • Sicherung von Urlaubsansprüchen (z. B. bei häufigen, auftragsbedingten Arbeitsplatzwechseln)
  • Finanzierung einer Ausbildung
  • Rentenbeihilfe (aufgrund der Nachteile in der Altersvorsorge, die strukturbedingt auftreten)
  • Sicherung von Arbeitszeitkonten

Damit setzt sie sich in erster Linie dafür ein, dass die tarifvertraglichen Regelungen des Sozialkassenverfahrens umgesetzt werden.

Zugehörigkeit bei der SOKA-Bau: Pflicht für Einzelunternehmer und große Betriebe

Die SOKA-Bau ist ein Dachverband für Tarifvertragspartner der Baubranche.
Die SOKA-Bau ist ein Dachverband für Tarifvertragspartner der Baubranche.

Spätestens seit 2017 ist klar: Der Tarifvertrag im Baugewerbe ist allgemeingültig. Das bedeutet, dass nicht nur die ursprünglichen Tarifvertragspartner verpflichtet sind, Beiträge an die SOKA-Bau zu leisten, sondern sämtliche Baubetriebe. Seit Inkrafttreten des Sozialkassensicherungsgesetzes (SokaSiG) war dies stark umstritten, bis in letzter Instanz festgestellt wurde, dass die Regelung durchaus verfassungsgemäß ist.


Sie sind also auch ohne Tarifvertrag bei der SOKA-Bau beitragspflichtig, wenn Ihr Unternehmen …

  • als Bauhaupt- oder Baunebengewerbe eingetragen ist.
  • gewerbliche Bauten oder andere bauliche Leistungen gewerblich durchführt (inkl. Lieferung von z. B. Bauteilen).
  • mehr als die Hälfte der Tätigkeit (50 % der Gesamtjahresarbeitszeit) bauliche Leistungen umfasst.

Doch selbst bei bestehender Beitragspflicht müssen Sie noch lange nicht für jeden Mitarbeiter Zahlungen an die SOKA-Bau leisten. Laut Tarifvertrag gilt die Pflicht nämlich nur für baugewerblich tätige Arbeitnehmer und auch nur, wenn diese in einem bestimmten Umfang beschäftigt werden. Diese Personen werden nicht berücksichtigt:

  • Geringfügig Beschäftigte: Die Grenze liegt bei 450 Euro pro Monat oder bei max. 70 Arbeitstagen bzw. 3 Arbeitsmonaten.
  • Baugewerblich tätiger Mitarbeiter, wenn weniger als 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit den baulichen Leistungen gewidmet wird.
  • Praktikanten oder Studierende, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Nur wenn es hauptsächlich um den Gelderwerb geht (z. B. Job während der Semesterferien), müssen Sie Beiträge an die SOKA-Bau, dem Tarifvertrag entsprechend, zahlen.
Sie sind unsicher, ob und für welche Arbeitnehmer Sie in die Sozialkasse einzahlen müssen? Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit es nachzuprüfen. Die SOKA-Bau hat dafür sogar einen Online-Service.

SOKA-Bau-Anmeldung für Arbeitgeber

Arbeitnehmer können durch verschiedene Angebote der SOKA-Bau ihre Rente aufstocken.
Arbeitnehmer können durch verschiedene Angebote der SOKA-Bau ihre Rente aufstocken.

Die SOKA-Bau hat einen Online-Bereich eingerichtet, der Arbeitnehmern und Arbeitgebern einige Vorteile bietet. So funktioniert auch die Anmeldung des Unternehmens online. Dafür müssen Sie sich natürlich zunächst im Online-Portal der SOKA-Bau registrieren.

Danach erfolgt die eigentliche Anmeldung. 30 Tage lang haben Sie Zeit, diese zu erledigen. Die SOKA-Bau erleichtert den Vorgang, indem sie eine Liste von Tätigkeitsfeldern vorgibt, aus denen Sie die zutreffenden einfach auswählen.

Als Arbeitgeber können Sie mit diesem Konto dann folgende Funktionen nutzen:

  • Abos einrichten
  • Postfach
  • Meldeverfahren
  • Datenverwaltung
  • Bescheinigungen und Kontoauszüge abrufen
Für jeden Arbeitnehmer vergibt die Sozialkasse Bau eine Nummer. Diese erleichtert die Bearbeitung der Anliegen. Die Arbeitnehmernummer der Sozialkasse Bau besteht aus mehreren Ziffern. Sollte zunächst eine vorläufige Nummer vergeben werden, sollte diese bald durch eine endgültige Nummer ersetzt werden.

Ansprüche bei der SOKA-Bau geltend machen: Urlaubsabgeltung, Rente, Arbeitszeitkonto

Neuer Service bei der SOKA-Bau: Rentenbeihilfe online beantragen.
Neuer Service bei der SOKA-Bau: Rentenbeihilfe online beantragen.

Ein weiterer Baustein der SOKA-Bau ist die Rente. Auf Antrag können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Rentenbeihilfe
  • Tarifrente-Bau
  • Tarifliche Zusatzrente („ZukunftPlus“)

Der Arbeitgeber bezuschusst diese Art der Vorsorge. Außerdem sind die Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Was die Rentenbeihilfe angeht, so gibt es einen praktischen Service bei der SOKA-Bau. Der Antrag kann nämlich online gestellt werden.

Gleichzeitig fungiert die SOKA-Bau als Urlaubskasse und kümmert sich darum, dass Urlaubsansprüche nicht verfallen (z. B. durch einen Arbeitgeberwechsel in der ersten Jahreshälfte). Normalerweise erwerben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst mit Beginn der zweiten Jahreshälfte. Da in der Baubranche häufige Auftrags- und Arbeitgeberwechsel vorkommen, wäre dies für Betroffene ein großer Nachteil. Es ist Aufgabe der SOKA-Bau, Urlaubsansprüche zu sichern. Auch eine Urlaubsvergütung wird gewährt, diese orientiert sich jedoch am Bruttolohn.

Weiterhin gehört die Sicherung von Arbeitszeitkonten zu den Angeboten der SOKA-Bau. Sogar den Stundenzettel bzw. ein Muster dafür stellt die Sozialkasse online bereit, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen nutzen können.

Wie Sie die SOKA-Bau-Beiträge berechnen, hängt von der jeweiligen Leistung ab. Die Urlaubsvergütung hängt beispielsweise vom bisherigen Bruttolohn ab. Außerdem spielt das Tarifgebiez eine Rolle. Je nach Leistung und Tarifgebiet zahlen Arbeitnehmer zwischen 19 und 26 Prozent des Bruttolohns.
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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