Umzugskosten von der Steuer absetzen: Welche Optionen haben Freiberufler?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was müssen Selbstständige beachten, wenn sie Umzugskosten von der Steuer absetzen wollen?
Was müssen Selbstständige beachten, wenn sie Umzugskosten von der Steuer absetzen wollen?

Ein Umzug ist in der Regel mit einem erheblichen Aufwand, viel Stress und auch mit Kosten verbunden. Gerade für Selbstständige kann diese zusätzliche finanzielle Belastung eine Herausforderung darstellen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. Worauf es dabei ankommt, verrät diese Ratgeber.

“Umzugskosten von der Steuer absetzen” im Überblick

Können Freiberufler einen Umzug steuerlich absetzen?

Ja, das Absetzen von Umzugskosten ist prinzipiell sowohl bei einem privat als auch bei einem beruflich bedingten Standortwechsel möglich. Wie Sie bei einer Steuererklärung den Umzug geltend machen, erfahren Sie hier.

Welche Umzugskosten lassen sich absetzen?

Diese Übersicht zeigt, welche Umzugskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden können.

Lassen sich beruflich bedingt Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?

Diese Option besteht in der Regel nur für Angestellte. Bei Freiberuflern zählt der Umzug nicht als Werbungskosten sondern fällt unter die Betriebsausgaben.

Sind Umzugskosten für Freiberufler steuerlich absetzbar?

Umzugskosten absetzen: Bei der Steuer können Selbstständige die Ausgaben geltend machen.
Umzugskosten absetzen: Bei der Steuer können Selbstständige die Ausgaben geltend machen.

Grundsätzlich lassen sich Umzugskosten von der Steuer absetzen. In welcher Art und Weise dies möglich ist, hängt allerdings vor allem von einem Faktor ab: dem Beweggrund. So wird ein privater Umzug in der Steuererklärung anders behandelt, als wenn berufliche Gründe für den Wohnsitzwechsel verantwortlich sind.

Selbstständige können bei einem beruflich bedingten Umzug die Umzugskosten bei der Steuer geltend machen. Diese fallen dabei unter die Betriebsausgaben und sind bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufzuführen.

Im Gegensatz dazu lassen sich keine Umzugskosten absetzen, die privat begründet sind. In diesem Fall können allerdings die Arbeitsstunden der beauftragten Dienstleister abgerechnet werden. Beachten Sie dabei aber, dass Sie die Rechnungen für diese Leistungen nicht in bar bezahlen dürfen, denn dadurch geht der Steuervorteil verloren.

So können Sie auch bei einem Wohnortswechsel aus privaten Gründen die Umzugskosten absetzen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie im Jahr bis zu 20.000 Euro geltend machen. Zudem lassen sich zum Beispiel die anfallenden Arbeits- und Fahrtkosten bei einem Umzug von der Steuer absetzen und 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben als Steuerermäßigung erhalten.

Umzugskosten absetzen: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um bei der Einkommensteuer Umzugskosten absetzen zu können, müssen Selbstständige den Wohnortwechsel begründen.
Um bei der Einkommensteuer Umzugskosten absetzen zu können, müssen Selbstständige den Wohnortwechsel begründen.

Damit Freiberufler ihre beruflichen Umzugskosten von der Steuer absetzen können, ist in der Regel die Notwendigkeit des Standortwechsels zu belegen. Mögliche Gründe, die aus Sicht des Finanzamtes für einen Umzug sprechen, sind unter anderem:

  • bisheriges Gebäude ist aufgrund des Unternehmenswachstums zu klein
  • neuer Standort ist näher bei den Auftraggebern, Kunden, Lieferanten etc.
  • am aktuellen Firmensitz bestehen Absatzprobleme

Doch welche Regelung gilt für Freiberufler, die ihrer Arbeit nicht in einer separaten Betriebsstätte nachgehen, sondern im Home Office tätig sind? Auch hier besteht die Möglichkeit, die Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. Denn in diesem Fall werden im Zuge der Steuererklärung die Umzugskosten anteilig berechnet. Es kommt also darauf an, wie groß der Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtgröße der Wohnung ist.

Wichtig! Als Betriebsausgaben können Sie die Umzugskosten nicht absetzen, wenn aus beruflichen Gründen kein Umzug notwendig war oder dem Finanzamt Ihre Begründung nicht ausreicht. In diesem Fall gilt der Standortwechsel als privat veranlasst.

Welche Ausgaben können Sie bei der Steuer als Umzugskosten geltend machen?

Privater Umzug steuerlich absetzen: Die Pauschale findet in diesem Fall keine Anwendung.
Privater Umzug steuerlich absetzen: Die Pauschale findet in diesem Fall keine Anwendung.

Bei einem Umzug fallen zahlreiche Ausgaben an, aber nicht alle lassen sich im Zuge der Umzugskosten von der Steuer absetzen. Welche Posten Sie bei einem beruflich bedingten Umzug geltend machen können, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Transportkosten: Miete für den Umzugswagen bzw. Kosten der Umzugsfirma, Kosten für die Umzugskartons
  • Maklergebühren für Mietwohnungen
  • Kosten für die Wohnungsbesichtigung (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc.)
  • Fahrtkosten am Umzugstag (Kilometerpauschale)
  • Verpflegungskosten (Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach der Länge des Umzugs)
  • Übernachtungskosten
  • Doppelte Mieten

Um sonstige Ausgaben bei einem beruflich begründeten Standortwechsel abzusetzen, kann darüber hinaus eine sogenannte Umzugskostenpauschale bei der Steuer genutzt werden. Der Vorteil dabei ist, dass Sie nicht jede einzelne Ausgabe belegen müssen, damit Sie diese sonstigen Umzugskosten absetzen können. Die Pauschale umfasst dabei unter anderem folgende Posten:

  • Renovierung der alten Wohnung bzw.
    Schönheitsreparaturen
  • Einbau der Küche/elektrischer Geräte
  • Montage von Lampen
  • Installation des Telefonanschlusses
  • Verpflegung für Umzugshelfer
  • Gezahlte Trinkgelder

Wie hoch die Pauschale ausfällt, mit der Sie bei der Einkommensteuerklärung sonstige Umzugskosten absetzen können, hängt unter anderem von Ihrem Familienstand ab. Üblicherweise wird der Pauschbetrag jedes Jahr zum 01. März angepasst.

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Umzugskosten von der Steuer absetzen: Welche Optionen haben Freiberufler?

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie studiert. Seit 2016 ist sie Teil des erfolg-als-freiberufler.de-Teams und schreibt unter anderem Texte zur Existenzgründung und steuerlichen Aspekten.

Eine Antwort auf „Umzugskosten von der Steuer absetzen: Welche Optionen haben Freiberufler?“

Thomas R. sagt:

Als ich vor einigen Jahren mein Homeoffice in eine größere Wohnung verlegen musste, um meinem wachsenden Geschäft gerecht zu werden, habe ich eine professionelle Umzugsfirma beauftragt. Die Firma hat nicht nur den gesamten Umzug reibungslos und effizient durchgeführt, sondern auch dazu beigetragen, dass ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen konnte. Dieser Umzug hat nicht nur meinen Arbeitsalltag verbessert, sondern auch meine finanzielle Situation, da ich die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen konnte.

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