USt-IdNr. als Freiberufler beantragen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für jeden Freiberufler sinnvoll zu beantragen, der Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland führt.

Die Steuernummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist nicht gebührenpflichtig.

Sie muss auch nicht direkt zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden, es ist auch möglich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nach einiger Zeit der beruflichen Tätigkeit zu beantragen und zu erhalten.

Wo kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden?

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Unterschieden wird zwischen der Variante, dass das eigene Unternehmen gerade neu gegründet wird und der, bei der das Unternehmen bereits besteht. Wenn Sie als Freiberufler eben erst an den Start gegangen sind oder dieses Vorhaben in Angriff nehmen, so kann die Beantragung der Umsatzsteuer-ID direkt mit der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt erfolgen.

Hier müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Dieser besitzt ein eigenes Feld für die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Sie lediglich ankreuzen müssen. Das Finanzamt übernimmt dann die Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses sendet Ihnen die entsprechende Nummer auf dem Postwege zu.

Den Fragebogen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder können ihn bei uns hier downloaden. Sollten Sie bereits als Freiberufler tätig sein und nun zu dem Schluss gekommen sein, dass Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, dann können Sie per Post oder direkt über das Internet die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Wie wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt?

Online-Beantragung

Ideenskizze

Laut Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten dafür, wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden kann. Zum einen wird die Beantragung über das Internet zur Verfügung gestellt. Dabei müssen Sie lediglich das entsprechende Formular ausfüllen, das verschiedene Daten abfragt. So geht es um die Frage nach dem für Sie zuständigen Finanzamt und um Ihre Steuernummer. Nennen müssen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens oder Ihren Namen sowie Ihr Geburtsdatum, wenn Sie als Einzelunternehmen geführt werden. Ansonsten muss auch der Sitz des Unternehmens angegeben werden. Weitere Daten sind nicht nötig.

Hinweis: Sie können die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer natürlich auch schriftlich beantragen. Dann müssen Sie Ihren Namen und die Adresse nennen, dazu das für Sie zuständige Finanzamt sowie Ihre Steuernummer.

Voraussetzungen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Sie müssen Ihre Eigenschaft als Unternehmer nachweisen, damit Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen, denn für den privaten Bereich gibt es solch eine Nummer nicht. Der Nachweis wird durch die Daten erbracht, die das Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern übersendet. Wenn Sie den Antrag an das Bundeszentralamt stellen und keine weiteren Daten dort vorliegen, müssen Sie sich an Ihr Finanzamt wenden. In dem Fall können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch direkt dort beantragen.

Bekanntgegeben wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dann ausschließlich auf dem Postwege und zwar an die Adresse des Unternehmers oder Freiberuflers, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt hat und nutzen wird. Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.




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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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