Vertrag über freie Mitarbeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Vertrag über freie Mitarbeit
Vertrag über freie Mitarbeit

Natürlich muss die freie Mitarbeit auch über einen Vertrag geregelt werden. Dabei muss beachtet werden, dass der freie Mitarbeiter möglichst unabhängig bleibt. Im Internet gibt es Muster, wie ein Vertrag über die freie Mitarbeit aussehen sollte. Diese Muster können aber immer nur als Anhaltspunkt dienen, soll ein Vertrag maßgeschneidert werden, so empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Er überprüft die Vollständigkeit des Vertrages und dessen Rechtmäßigkeit. Viele Teile eines Vertrages können Sie frei vereinbaren, es können andere Formulierungen gewählt werden und einige Teile können in der Standardvariante enthalten bleiben.

In dem Vertrag über die freie Mitarbeit sollte auf jeden Fall der genaue Auftrag benannt werden. Möglich ist auch, hier im Vertrag nur auf ein gesondertes Auftragsschreiben zu verweisen.

Tipp: Dass der Mitarbeiter in seinen Handlungen frei von jeglichen Weisungen seitens des Auftraggebers ist, kann ebenfalls vermerkt werden.

Der Stundenumfang für die Tätigkeit kann ebenso angegeben werden, wie die Vergütung. Das Honorar, welches der freie Mitarbeiter bekommt, wird pro Stunde angegeben.

Auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinweisen

Ein Hinweis auf Zuständigkeit für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge seitens des freien Mitarbeiters sollte auf jeden Fall im Vertrag zu finden sein.

Hinweis auf Konkurrenzklausel, Verschwiegenheit und Dauer der Tätigkeit

Möglich ist auch, den Konkurrenzausschluss im Vertrag unterzubringen. Der freie Mitarbeiter ist natürlich berechtigt, auch andere Aufträge anzunehmen. Geht es allerdings um einen ähnlichen Auftrag, der für die Konkurrenz erledigt werden soll, so kann die schriftliche Zustimmung des momentanen Auftraggebers gefordert werden. Weitere Angaben im Vertrag betreffen die Dauer der Tätigkeit, eine Vereinbarung über die Verschwiegenheit und eine Ausschlussklausel. Der Vertrag muss natürlich von beiden beteiligten Parteien unterschrieben werden. Wichtig ist, dass nichts einfach nur per Handschlag vereinbart wird. Der Vertrag kann für spätere Beweiszwecke herangezogen werden.

Hinweis: Einige Formulierungen können natürlich auch entfallen, wenn sie für Sie und Ihr Unternehmen sowie für den freien Mitarbeiter nicht von Belang sind.

Ein Vertrag über die freie Mitarbeit muss nicht jede mögliche Klausel enthalten, sondern sollte nur die beinhalten, die tatsächlich wichtig sind. So kann zum Beispiel auch die Konkurrenzklausel entfallen, wenn sie ohne Belang ist. Möglich ist hingegen, den Vertrag zeitlich zu begrenzen, so dass eine Kündigung nicht einmal nötig ist. Ein Grund für die Befristung muss nicht angegeben werden.




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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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