Arbeitszeugnis erstellen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Arbeitszeugnis erstellen

Arbeitszeugnis erstellen

 

Mit Arbeitszeugnissen können Sie es in zweierlei Hinsicht zu tun bekommen: Einmal, wenn sich ein Interessent bei Ihnen vorstellt und das Arbeitszeugnis seines letzten Arbeitgebers vorlegt und Sie dieses analysieren müssen und einmal, wenn ein Mitarbeiter geht und Sie selbst ein Zeugnis ausstellen sollen. In jedem Fall müssen Sie die Sprache der Arbeitszeugnisse beherrschen, denn was geschrieben ist, muss noch lange nicht so gemeint sein, wie in der normalen Sprache üblich.

Mit Hilfe des Zeugnisses lassen sich unter anderem Motivation und Leistungswille ablesen, auch ein erster Eindruck von der Persönlichkeit des Bewerbers kann gewonnen werden.

Hinweis: Das Arbeitszeugnis ist vor allem dann von Belang, wenn der vorige Arbeitgeber in engem Bezug zu Ihnen oder zu Ihrem Bereich steht.

Recht auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

Wichtig zu wissen ist, dass jeder Mitarbeiter bei der Kündigung bzw. Trennung von seinem Arbeitgeber das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, mit dem ihm eine erneute Anstellung möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war oder in welchem Umfang, beziehungsweise welche Stellung er im Unternehmen bekleidet hat. Für ein Zeugnis, in dem nicht nur die Tätigkeiten und die Führung des Arbeitnehmers genannt, sondern auch bewertet werden, muss aber eine gewisse Zeit der Beschäftigung vorliegen. Ansonsten ist ein einfaches Zeugnis völlig ausreichend.

Es gibt bestimmte Anforderungen, die ein Arbeitszeugnis erfüllen muss. Das beginnt bei der Form des Schreibens. Das Arbeitszeugnis muss auf sauberem Papier von guter Qualität geschrieben sein und auf einem Briefbogen, der über einen ordnungsgemäßen Kopf verfügt, aus dem der Name des Unternehmens und des Ausstellers herauszulesen sind.

Wichtig: Unter das Schreiben gehören Firmenstempel und Unterschrift des Freiberuflers.

Aufgebaut sein muss das Zeugnis wie folgt:

  • Einleitung: Hier werden allgemeine Angaben zur Person des Mitarbeiters und zum Unternehmen aufgeführt, außerdem die berufliche Position des Arbeitnehmers.
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Beurteilung der Leistungen
  • Beurteilung des Verhaltens
  • Schluss: Hier kommen die Dankes- und Bedauernsworte hinein, außerdem gute Wünsche sowie die Unterschrift des Zeugnisausstellers

Nehmen Sie sich Zeit für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses, denn bei einem unqualifizierten Zeugnis kann der Mitarbeiter im schlimmsten Fall sogar Klage gegen Sie einreichen.

Diese Infos zum Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis stammen vom Autor

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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