Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Geht das?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 22. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitszimmer absetzen: Wer im Home-Office arbeitet, sollte darüber nachdenken.
Arbeitszimmer absetzen: Wer im Home-Office arbeitet, sollte darüber nachdenken.

Die eigenen vier Wände stellen für viele Freiberufler nicht nur das Zuhause, sondern ebenfalls den Arbeitsplatz dar, was wohl oder übel Kosten verursacht. Gut, dass sie zumindest die Kosten für ihr Arbeitszimmer absetzen können. Was Freiberufler dabei beachten sollten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, verrät dieser Ratgeber.

“Arbeitszimmer absetzen” im Überblick:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich mein Arbeitszimmer absetzen möchte?

Eine mögliche Absetzbarkeit vom häuslichen Arbeitszimmer ist in der Regel an zwei Punkte gekoppelt: Erstens muss es sich dabei um einen eigenen Raum handeln und zweitens muss dieser zu über 90 Prozent aus beruflichen Gründen genutzt werden.

Kann ich noch weitere Kosten absetzen außer dem Arbeitszimmer an sich?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Unter anderem können Sie die Kosten für Renovierungen, Reinigung, Versicherungen oder die Ausstattung des Zimmers geltend machen.

Wie berechne ich die Mietkosten, die ich geltend machen kann, wenn ich mein Arbeitszimmer absetzen möchte?

Möchten Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen, können Sie normalerweise alle anfallenden Immobilien- oder Mietkosten mit dem Anteil der jeweiligen Wohnfläche geltend machen. Eine Beispielberechnung finden Sie hier.

Häusliches
Arbeitszimmer absetzen: Die Voraussetzungen

Arbeitszimmer absetzen von der Steuer: Wann ist das möglich?
Arbeitszimmer absetzen von der Steuer: Wann ist das möglich?

Möchten Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen und sind selbstständig, sollten Sie im Vorfeld überprüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen dafür überhaupt erfüllt sind. Normalerweise sind lediglich zwei Punkte von Bedeutung:

  1. Bei Ihrem Arbeitszimmer muss es sich um einen eigenen separaten Raum handeln. Haben Sie bloß einen Schreibtisch im Wohnzimmer aufgebaut oder sich eine Arbeitsecke in der Küche eingerichtet, können von der Steuer kein Arbeitszimmer absetzen.
  2. Der entsprechende Raum muss zu über 90 Prozent aus beruflichen Gründen genutzt werden. Darin sollte sich also weder ein Wäschekorb noch ein Kinderbett befinden.

Wichtig: Möchten Sie Ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, sollte es unbedingt den Mittelpunkt all Ihrer beruflichen Tätigkeiten darstellen. Wenn dem nicht so ist und Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie in der Regel nur maximal 1.250 Euro geltend machen. Sind Sie selbstständig, möchten Ihr Arbeitszimmer absetzen und der Raum ist Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, sind normalerweise mehr als 1.250 Euro möglich.

Alles rund
ums Arbeitszimmer: Weitere Kosten, die Sie absetzen können

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung möglicher Kostenpunkte, die Sie angeben können, wenn Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen möchten:

  • Miete (Gebäudeabschreibung bei Immobilienbesitzern)
  • Nebenkosten (z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Strom etc.)
  • Kosten für Reinigung und Renovierung
  • Zimmerausstattung (z. B. Möbel, Tapete, Schreibtische, Lampen etc.)
  • Versicherungen

Arbeitszimmer
absetzen: Wie die Berechnung der Mietkosten funktioniert

Arbeitszimmer absetzen: Wie können Sie die Mietkosten berechnen?
Arbeitszimmer absetzen: Wie können Sie die Mietkosten berechnen?

Sofern es sich bei dem jeweiligen Raum um den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit handelt, können Sie in der Steuererklärung für Ihr Arbeitszimmer alle anfallenden Immobilien- oder Mietkosten mit dem Anteil der jeweiligen Wohnfläche angeben.

Die Berechnung dieses Anteils funktioniert dabei wie folgt: Ihre Wohnung weist beispielsweise eine Fläche von 80 m² auf, wovon 20 m² auf Ihr Arbeitszimmer entfallen, also 25 Prozent.

Zahlen Sie z. B. 800 Euro Miete warm jeden Monat, können Sie sich monatlich 200 Euro für Ihr Arbeitszimmer durch die Steuererklärung zurückholen.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Eine Antwort auf “Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Geht das?”

Stefan sagt:

Vielleicht sollten Sie auch mal erwähnen, dass das häusliche Arbeitstimmer dann u. U. zum Betriebsvermögen gehört! Das zieht dann u. U. eine höhere Steuerlast bei der Betriebsaufgabe nach sich!
MfG Stefan

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