Das Auto von der Steuer absetzen: Welche Kosten können Freiberufler geltend machen?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
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Ob nun Angestellter oder Freiberufler: Für einzelne Tätigkeiten, Anfahrten zu Kunden oder zur Arbeitsstätte, ist ein Fahrzeug häufig unverzichtbar. Sowohl in der Anschaffung als auch der Nutzung kann ein Auto eine besondere finanzielle Belastung darstellen. Können Sie ein Auto von der Steuer absetzen und so Geld sparen?
Inhaltsverzeichnis
“Auto steuerlich absetzen” im Überblick
Nutzen Sie ein Kfz zu mindestens 10 Prozent zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, können Sie zumindest einen Teil der Kosten für Unterhalt und Erhalt von der Steuer absetzen. Wenn Sie ein Auto neu kaufen, können Sie dies ggf. – sofern es Betriebsvermögen ist – über einen längeren Zeitraum abschreiben (siehe hierzu: AFA-Tabelle).
Die Möglichkeit, die Kfz-Steuer abzusetzen, besteht in aller Regel nur für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer.
Sie können die Haftpflichtversicherung für ein Auto von der Steuer absetzen. Selbstständige und Unternehmen können in der Regel für Autos, die Betriebsvermögen sind, sogar die Kaskoversicherung geltend machen. Mehr dazu und weiteren Kosten, die Sie für ein Auto von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.
Auto von der Steuer absetzen: Ist das Kfz Betriebsvermögen oder nicht?
Wollen Sie ein Auto von der Steuer absetzen und sind selbstständig, freiberuflich tätig, betreiben ein eigenes Gewerbe oder Unternehmen, so gilt es zu prüfen, zu welchen Anteilen das Fahrzeug privat und beruflich genutzt wird. Dies dient der Entscheidung darüber, ob es sich bei den Kosten für das Auto um Betriebskosten handelt oder nicht. Ist das Fahrzeug Betriebsvermögen, so können Sie das Auto auch steuerlich absetzen – als Freiberufler oder Gewerbetreibender.
Im Steuerrecht wird bei den Betriebskosten unterschieden zwischen:
- notwendigem Betriebsvermögen: Der Anteil der dienstlichen Nutzung des Autos liegt zwischen 50 und 100 Prozent.
- gewillkürtem Betriebsvermögen: Das Auto wird zu 10 bis 50 Prozent dienstlich genutzt (ob das Fahrzeug privates oder betriebliches Vermögen sein soll, kann der Halter selbst entscheiden).
Aber ist auch ein privates Auto steuerlich absetzbar? In der Regel nicht. Nutzen Sie Ihr Privatfahrzeug zu weniger als 10 Prozent für dienstliche Zwecke, fällt dieses automatisch in das Privatvermögen. Als solches können Sie einen Pkw nicht steuerlich absetzen. Alternativ können Sie jedoch die dienstlichen Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Diese Entfernungspauschale können Sie zum Beispiel bei beruflicher Nutzung (z. B. Anfahrt zur Arbeitsstelle) von einem Auto in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten.
Achtung: Um im Zweifel nachweisen zu können, zu welchen Anteilen Sie das Fahrzeug dienstlich und privat nutzen, sollten Sie ggf. ein Fahrtenbuch führen (inkl. Tankbelegen). Alternativ können Sie auch auf die 1-%-Methode zurückgreifen, um die Fahrtkosten pauschal abzurechnen.
Als Freiberufler das Auto absetzen: Welche Kosten können Sie steuerlich geltend machen?
Ist das Kfz Betriebsvermögen, können Sie alle Kosten in der Steuererklärung aufnehmen, die mit der Anschaffung und dem Erhalt des Autos in Verbindung stehen. Diese gelten dann nämlich als Betriebsausgabe. Sie können z. B. absetzen:
- Anschaffungskosten: Ein neues oder gebrauchtes Auto ist steuerlich nicht vollständig absetzbar. Stattdessen können die Anschaffungskosten als Betriebskosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden (in der Steuererklärung wird dann der jährliche Abschreibungsbetrag aufgeführt).
- Pkw-Steuer fürs Auto: Absetzen können Sie diese in der Regel nur dann, wenn das Auto notwendiges Betriebsvermögen ist, also zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird.
- Kfz-Reparaturkosten: Von der Steuer absetzen können Sie Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug Betriebsvermögen ist, die Schäden bei einer dienstlichen Fahrt entstanden sind und die Kosten nicht bereits von einer Kfz-Versicherung erstattet wurden.
- Kfz-Versicherungen: Sie können auch für das Auto anfallende Versicherungskosten von der Steuer absetzen. Die Kfz-Haftpflicht etwa kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (bei Angestellten als Sonderausgabe oder Werbungskosten). Einen Vorteil haben Sie, wenn Sie selbstständig sind & das Auto absetzen: Sie können nämlich, anders als Arbeitnehmer, auch Kosten für eine Kaskoversicherung ggf. als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen (beim Vorsorgeaufwand ist bei Kfz-Versicherungen ein Maximalbetrag von 1.900 Euro absetzbar).
- Kraftstoffverbrauch: Auch Benzinkosten können Sie mitunter als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn Sie das Fahrzeug dienstlich nutzen.
- Entfernungspauschale: Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur zu 10 bis 50 Prozent zu dienstlichen Zwecken, lohnt es nicht immer lohnenswert, das Auto als Betriebsvermögen zu deklarieren. Prüfen Sie ggf., ob die Pendlerpauschale nicht eine größere steuerliche Entlastung herbeiführen könnte (derzeit 0,30 Euro je Kilometer bei einfach Fahrt – und kürzest möglichem Anfahrtsweg).
- Leasinggebühren: Haben Sie ein Auto geleast, das Sie zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzen, können Sie die Leasinggebühren mindestens anteilig absetzen. Bei einer beruflichen Nutzung über 90 Prozent können Sie die Leasinggebühren für das Auto von der Steuer komplett absetzen.
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