So können Sie Ihr Handy von der Steuer absetzen!
Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Handy hat sich zum praktischen Alltagshelfer entwickelt und ist für viele Menschen nicht mehr wegzudenken. Auch für berufliche Zwecke wird das Handy gerne genutzt. Doch sowohl die Anschaffung als auch der Betrieb eines solchen Geräts sind nicht unbedingt billig. Wir verraten Ihnen, wann Sie Ihr Handy von der Steuer absetzen können.
Inhaltsverzeichnis
„Handy von der Steuer absetzen“ im Überblick:
Sofern Sie Ihr Handy zu wenigstens 10 Prozent für die Ausübung Ihres Berufes nutzen, können Sie es als Betriebsausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Gebrauchen Sie es ausschließlich für die Arbeit, besteht sogar die Möglichkeit, das Telefon von der Steuer komplett abzusetzen.
Dann können Sie es anteilig von der Steuer absetzen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Ja, möchten Sie ein sehr teures Handy, wie z. B. ein hochwertiges Smartphone, steuerlich absetzen, geht dies nur dann auf einmal, wenn die Anschaffungskosten höchstens 952 Euro inkl. Mehrwertsteuer betragen. Andernfalls müssen Sie den Kauf über mehrere Jahre abschreiben. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Arbeitsmittel absetzen”.
Handy absetzen von der Steuer – So geht’s!
Solange Sie Ihr Handy beruflich nutzen, haben Sie die Möglichkeit, es mindestens anteilig – wenn nicht sogar vollständig – in der Steuererklärung geltend zu machen. Und dies betrifft nicht nur die Anschaffung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die laufenden Handykosten steuerlich absetzen.
Einfach wird es, wenn Sie das Gerät ausschließlich für berufliche Zwecke einsetzen. Als Selbständiger können Sie dann nämlich sowohl die laufenden Kosten als auch die Anschaffungskosten vom Handy vollständig als Betriebsausgabe absetzen.
Nutzen Sie es teilweise auch für private Zwecke, ist nur ein anteiliges Absetzen möglich. Gleiches gilt, wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr privates Mobiltelefon zum Teil beruflich nutzen. Auch dann können Sie Ihr Handy von der Steuer absetzen, dann allerdings als Werbungskosten und nicht als Betriebsausgabe.
Wenn das Handy auch privat genutzt wird
Sehr häufig kommt es vor, dass ein Handy sowohl zu privaten als auch beruflichen Zwecken benutzt wird. Dies betrifft Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen. In diesem Fall ist es nur teilweise möglich, das Handy von der Steuer abzusetzen.
Sie haben hier zwei Optionen:
- Sie setzen die Anschaffungs- und laufenden Kosten einfach zu 50 Prozent ab. Das Finanzamt geht dann einfach davon aus, dass Sie das Handy zur Hälfte privat und zur anderen Hälfte beruflich nutzen und verlangt darüber in der Regel auch keine weiteren Nachweise.
- Sie können auch den exakten beruflichen Nutzungsanteil geltend machen. Gebrauchen Sie das Handy z. B. zu 75 Prozent für die Arbeit, werden in dem Fall 75 Prozent der Kosten bei der Steuer berücksichtigt. Dafür müssen Sie jedoch in der Regel belegen, dass Sie das Handy wirklich so oft beruflich nutzen. Führen Sie dazu ein „Handy-Tagebuch”, in dem Sie den Gebrauch des Geräts wenigstens drei Monate protokollieren.
Hinweis: Möchten Sie ein privates Handy von der Steuer absetzen, müssen Sie es wenigstens zu 10 Prozent für die Arbeit nutzen. Andernfalls können Sie es nicht als Arbeitsmittel geltend machen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar