Berufshaftpflicht für Berater

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Berufshaftpflicht für Berater
Berufshaftpflicht für Berater

Berater tragen eine hohe Verantwortung, denn aufbauend auf ihren Analysen und Empfehlungen gehen ihre Kunden die Marketingstrategien an. Der (finanzielle) Erfolg eines Kunden hängt also direkt davon ab, welche Analyseergebnisse präsentiert und auf welche Art und Weise das Voranschreiten auf der Erfolgsleiter angegangen wird.

Bedenken Sie: In den beratenden Berufen kann ein kleiner Fehler verheerende Folgen nach sich ziehen. Allen Beratern, die ihr Business daher umfassend absichern möchten, empfehlen wir den Premium 2-in-1-Berufshaftpflichtschutz von helden.de: 100 % digital, komplett transparent und immer up to date. Übrigens: Mit dem hinterlegten Rabatt-Code sparen Sie bei Vertragsabschluss sogar dauerhaft einen Monatsbeitrag!

Unternehmensberater, Personalberater und Personalvermittler, Projektleiter, Marktforscher, Trainer, Berater für Arbeitssicherheit und externe Datenschutzbeauftragte unterliegen daher einem erhöhten Risiko, das es durch eine gute Berufshaftpflichtversicherung abzufangen gilt.

Typische Risiken für Unternehmens- und Wirtschaftsberater

Sinnvoll für Berater sind die so genannten All-Risk-Versicherungen, bei denen mehrere Tätigkeiten angegeben werden können. Bei wechselnden Projekten kann so immer noch eine ausreichende Deckung in der Versicherung zugestanden werden. Unternehmensberater unterliegen zum Beispiel bei der Beratung hinsichtlich einer Existenzgründung und der zugehörigen Finanzierung einem hohen Risiko.

Hinweis: Auch in Bezug auf Rationalisierungs-, Kostensenkungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen verlässt sich der Auftraggeber voll und ganz auf die Beratung und passt seine Maßnahmen entsprechend an.

Wird eine Marktanalyse, also eine gutachterliche Beurteilung der Marktverhältnisse, vorgenommen, so basieren auch darauf die weiteren Schritte in Werbung und Marketing. Gegebenenfalls nimmt ein Unternehmen sogar eine Anpassung seiner Leistungen vor. Personalberater und Personalvermittler unterliegen einem hohen Risiko bei der Personalauswahl, denn auf ein Unternehmen kann durch den falschen Mitarbeiter ein hoher Schaden zukommen.

Die Berater entwickeln und gestalten Personal- und Stellenanzeigen und schalten diese in den Medien.
Immer korrekt? Auch Analysen des personalwirtschaftlichen Potenzials sowie personalwirtschaftliche Unternehmensberatungen unterliegen dem Aufgabenfeld der Personalberater und Personalvermittler.

Sicherheitskoordinatoren wiederum müssen die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen, die Maßnahmen koordinieren und deren Einhaltung überprüfen. Sie arbeiten Baustellenverordnungen aus, beraten bezüglich der Auftragsvergabe und koordinieren die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke. Diese Risiken sind Beispiele für die Menge an Risiken, denen ein Berater unterliegt. Da es zwar für Rechtsanwälte und Steuerberater, nicht jedoch für die übrigen beratenden Berufe eine Pflicht zum Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung gibt, ist deren freiwilliger Abschluss unbedingt zu empfehlen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Berater

Die Berufshaftpflichtversicherung wird auch als Consulting-Haftpflicht bezeichnet und schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Auch bestimmte Eigenschäden können mit versichert werden. Wichtig ist in erster Linie der Baustein der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eingeschlossen sind dabei die Vertrauensschaden– und die Eigenschadenhaftpflichtversicherung.

Ein weiterer Baustein ist die Bürohaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung. Durch die All-Risk-Versicherung sind alle Tätigkeiten und Einsatzbereiche des Beraters abgesichert. Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen gibt es zwar auch, diese werden aber fest definiert und in den Versicherungsbedingungen angegeben.

Eine solche Leistungserweiterung kann zum Beispiel der Eigenschaden durch Rücktritt vom Projekt sein. Auch die Directors und Officers Versicherung kann zusätzlich in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Am wichtigsten ist wohl der Rücktritt vom Projekt oder Vertrag, denn hier liegt tatsächlich ein nicht unerheblicher Eigenschaden vor. Versichert sind dabei die Beraterhonorare und Sachaufwendungen, die sich durch den Rücktritt des Kunden als vergeblich erwiesen haben.

Wichtig:  Der Auftraggeber muss einen berechtigten Anspruch auf den Rücktritt vom Vertrag haben. Denn er kann auch eine Nachbesserung oder Minderung verlangen. In dem Fall geht die Versicherung nicht in Leistung.

Die Directors und Officers Versicherung schützt Manager auf Zeit davor, von vorübergehenden Mitgliedern der Geschäftsführung oder des Vorstandes in Regress genommen zu werden.

Welche Personen sind versichert?

Der Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung für Berater fällt an, egal, wie viele Personen hier versichert sind. So kann sich ein allein tätiger Freiberufler ebenso versichern, wie eine Gesellschaft. Die Gesellschaftsform spielt dabei keine Rolle. Auch eine Veränderung der Gesellschaftsform in der Zukunft ist bei bestehendem Vertrag über eine Berufshaftpflichtversicherung möglich. Automatisch sind neben dem Versicherungsnehmer die Mitglieder der Geschäftsführung einer GmbH, einer GbR oder einer Limited versichert.

Auch angestellte Mitarbeiter, Praktikanten und Volontäre können versichert werden. Freiberufler, die als freie Mitarbeiter bei der Projektbearbeitung mitwirken, können ebenfalls versichert werden, wenn sie im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers arbeiten.

Für alle anderen Tätigkeiten ihrer Freiberuflichkeit müssen sie sich selbst um eine Berufshaftpflichtversicherung kümmern, die des Versicherungsnehmers gilt dann nicht mehr.

Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen, die im Unternehmen tätig sind, können ebenfalls versichert werden. Tochtergesellschaften und Niederlassungen des Beraters im Inland sind im Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung enthalten. Für die Mitversicherung ist es nicht einmal nötig, dem Versicherer die Niederlassungen oder Zweigstellen zu nennen.

Wer Aufträge an Subunternehmer vergibt, kann ebenfalls vom Versicherungsschutz profitieren, denn dieser erstreckt sich auch auf die Tätigkeit der Subunternehmer.

Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen für Berater und Co.

Grundsätzlich: Wird ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil hinsichtlich seines Wertes beurteilt, so sind eventuell daraus resultierende Ansprüche nicht versichert.

Wird keine separate Managerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so sind Ansprüche wegen der Tätigkeit als Verstands-, Aufsichtsrats- oder Geschäftsführungsmitglied nicht versichert. Ansprüche, die im Rahmen der Prospekthaftung oder wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter gestellt werden, unterliegen nicht der Consulting-Berufshaftpflichtversicherung. Eine wissentliche Pflichtverletzung und das bewusste Abweichen von Gesetzen können nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Wenn ein Berater mit einem Kunden eine individuelle Vereinbarung hinsichtlich möglicher Geldstrafen oder Erfolgszusagen trifft, so kann die Versicherung nicht für die Zahlung in Anspruch genommen werden.

Auch das Nichteintreffen bestimmter Prognosen über Erträge, Gewinne oder Liefertermine kann einen Anspruch bewirken – dieser ist über die Berufshaftpflichtversicherung für Berater nicht abgesichert. Im Gegenzug werden aber die Ansprüche, die aus fehlerhaften Berechnungen über Erträge und Renditen resultieren, in den Versicherungsschutz aufgenommen. Wenn die Daten aber, die der Berechnung zu Grunde liegen, falsch sind, gilt dieser Leistungsanspruch nicht.

Diese Tipps zur Berufshaftpflicht von Beratern stammen vom Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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