Berufshaftpflicht Gutachter & Sachverständige

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Berufshaftpflicht Gutachter & Sachverständige

Berufshaftpflicht Gutachter & Sachverständige

 

Ein Sachverständiger zeichnet sich durch eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet aus. Er gilt als Experte auf seinem Gebiet und kann durch Behörden und Ämter zur Beantwortung einer Sachfrage herangezogen werden. Auch Gutachter werden als Sachverständige bezeichnet, wenn sie zum Beispiel vor Gericht aussagen sollen. Ein Sachverständiger trifft eine Aussage zu einem bestimmten Sachverhalt in Wort und/oder Schrift.

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Voraussetzungen

Wer als Sachverständiger oder Gutachter tätig sein möchte, muss eine besondere fachliche Qualifikation nachweisen können. Diese wird zum Beispiel durch ein Hochschulstudium erworben, auch die mehrjährige Berufserfahrung und ständige Weiterbildung ist unverzichtbar. Handwerker müssen in der Regel ihren Meistertitel erworben haben, um als besonders qualifiziert zu gelten.

Wichtig:  Die berufliche Bezeichnung als Sachverständiger ist nicht geschützt, im Prinzip darf sich also jeder so nennen.

Wer dem Risiko des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs aus dem Weg gehen will, achtet daher auf eine ausreichende Qualifikation, ehe er sich als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnet. Unterschieden wird in die zertifizierten Sachverständigen, die staatlich anerkannten Sachverständigen, die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die medizinischen, verbandsanerkannten und die freien Sachverständigen.

Verschiedene Sachverständige

Personen, die als zertifizierte Sachverständige tätig werden wollen, müssen sich der ISO 17024 unterwerfen und eine Prüfung ablegen. Die Gültigkeit dieser Überprüfung ist auf fünf Jahre begrenzt, danach muss sie wiederholt werden. Die Anerkennung erfolgt europa- und weltweit. Staatlich anerkannte Sachverständige werden zum Beispiel für die technische Überwachung eingesetzt und unterliegen der Kontrolle des Staates. Sie dürfen einen Rundstempel führen.

Sie entlasten die Behörden, indem sie Aufgaben übernehmen, die früher durch diese wahrgenommen wurden. Staatlich anerkannte Sachverständige gibt es in Deutschland für den Schall- und Wärmeschutz, für die Prüfung der Standsicherheit im Massiv-, Metall- oder Holzbau, für die Prüfung des Brandschutzes, für den Grund- und Erdbau sowie für potenziell gefährliche Tiere.

Hinweis: Speziell in Bayern gibt es die privaten Sachverständigen für die Wasserwirtschaft.

Spezielle Risiken für Gutachter und Sachverständige

Von einem Gutachter oder Sachverständigen wird eine sehr genaue Arbeitsweise erwünscht. Es wird davon ausgegangen, dass der Betreffende genau weiß, wovon er spricht und auch, dass von seinem Urteil viel abhängt. Ob Behörden, Gerichte oder Privatpersonen – alle setzen auf die Fachkenntnis und zweifeln das Wort des Gutachters oder Sachverständigen nicht an.

Hinweis: Tritt doch einmal ein Fehler in einer Messung, Aussage oder Darstellung eines Sachverhaltes auf, so ist der Gutachter oder Sachverständige von Dritten für die Folgen haftbar zu machen.

Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar. Der Sachverständige haftet zudem mit seinem gesamten Vermögen, was ihn in die berufliche und private Insolvenz als Freiberufler führen kann. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen. Außerdem prüft die Versicherung das tatsächliche Vorhandensein eines Anspruchs und wehrt diesen ab, wenn er ungerechtfertigt ist. Sie übernimmt eine passive Rechtsschutzfunktion. Die Versicherung leistet Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungshöhe, wenn herauskommt, dass tatsächlich ein verschuldeter Schaden vorliegt. Gerade für Gutachter und Sachverständige ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Diese Tipps zur Berufshaftpflicht bei Gutachtern stammen vom Autor:

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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