Bewertung des Steuerberaters

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bewertung des Steuerberaters
Bewertung des Steuerberaters

Wer die Wahl hat, hat die Qual … Das ist bei der Wahl des Steuerberaterbüros nicht anders. Wenn Sie nun einen Steuerberater als Freiberufler gefunden haben, sollten Sie diese dennoch ab und zu einer Bewertung unterziehen. Finden Sie so heraus, ob der Steuerberater zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt oder ob nicht doch das eine oder andere Manko bei seiner Beratung vorliegt.

Hinweis: Vielleicht lohnt es sich auch, bei der Konkurrenz ein wenig zu „spionieren“ und herauszufinden, welche Steuerkanzlei diese beauftragt.

Bewertungskriterien

  • Gehen Sie am besten an Hand einer Liste vor, wenn Sie Ihren Steuerberater bewerten.
  • Folgende Punkte können dabei mit aufgenommen werden:
  • Ist der Steuerberater auf Kleinunternehmer, freie Berufe und Ihre Branche spezialisiert?
  • Wie setzt sich sein Mandantenstamm zusammen?
  • Gab es ein Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich?
  • Wird die Steuererklärung jährlich einwandfrei erledigt oder kommt es stets zu Nachfragen seitens des Finanzamts?
  • Übernimmt der Steuerberater die Umsatzsteueranmeldung sowie die Umsatzsteuererklärung?
  • Erhebt er zum Honorar zusätzliche Gebühren?
  • Hält er Sie über aktuelle Neuerungen auf dem Laufenden?
  • Meldet er sich auch während des Jahres oder nur zum Jahresabschluss?
  • Prüft er die Steuerbescheide?
  • Ist auf den Steuerberater auch bei einer Betriebsprüfung eine wertvolle Hilfe?
  • Nimmt er sich Zeit für Erklärungen und Nachfragen Ihrerseits?
  • Hält Ihr Berater Termine und Fristen ein?
  • Informiert er Sie über aktuelle Fördermittel, die für Sie von Belang sein können?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei für den Fall, dass Rechtsstreitigkeiten auftreten?
  • Besucht der Steuerberater regelmäßig Fortbildungen?
  • Nimmt er sich Zeit für Sie?
  • Zeigt er kompetent wirtschaftliche Alternativen bei seiner Steuerberatung auf?
  • Trägt der Steuerberater Sorge dafür, dass Sie selbst Fristen und Termine gegenüber dem Finanzamt einhalten?

Turnus der Bewertung und weitere Möglichkeiten

Die Bewertung des Steuerberaters muss sicherlich nicht alljährlich stattfinden. Es reicht, dies alle paar Jahre zu tun, wenn es zu keiner großen Zusammenarbeit kommt. Wer zum Beispiel in einem freien Beruf tätig ist und weder Umsatzsteuer erhebt, noch große Ausgaben oder Einnahmen zu verzeichnen hat, damit nur die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen muss und so im Grunde genommen kaum mit dem Steuerberater zu tun hat, muss diesen sicherlich nicht in jedem Jahr prüfen.

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie regelmäßig und mehrmals jährlich mit dem Steuerberater zusammenarbeiten. Der Turnus der Bewertung richtet sich also nach der Intensität der Zusammenarbeit. Wenn Sie nicht wissen, ob der Steuerberater die richtige Wahl war, sprechen Sie mit Kollegen aus der Branche. Sie können Ihnen mitteilen, welchen Steuerberater sie empfehlen würden und worauf sie achten, wenn sie einen Wechsel in Erwägung ziehen. Es muss nicht zwingend die größte Kanzlei vor Ort oder im Internet sein, allerdings sollte ein gewisses Maß an Erfahrung vorliegen.

Bewertungen im Internet

Es gibt immer mehr Online-Portale, die sich mit der Bewertung verschiedener Berufsgruppen beschäftigen. Natürlich können auch Steuerberater bewertet werden, wobei die einzelnen Kanzleien dazu nicht einmal ihr Einverständnis geben müssen. Ehemalige Mandanten oder Bestandskunden können den Namen des Steuerberaters einfach eintragen und die Bewertung vornehmen. Auch 2017 wird wieder von vielen Unternehmen und Privatpersonen erwartet, dass sie Fragen zu Bewertungen beantworten. Ob diese immer gut sein werden, sei einmal dahingestellt.

Wichtig ist, dass die Fragen seriös beantwortet werden. Eine gezielte Rufschädigung ist strafbar.

Wie als Steuerberater reagieren?

Natürlich ist eine Bewertung im Internet gut für die Kanzlei – solange sie freundlich ausfällt. Wer als Partner des Steuerberaters mit seiner Leistung zufrieden war oder ist, wird eine entsprechende Bewertung verfassen. Doch auch negative Kritiken sind hier zu lesen. Die bewerteten Personen haben dabei das Recht, unwahre negative Beurteilungen löschen zu lassen. Nicht wenige Steuerberater bitten ihre Mandanten sogar um eine Bewertung, natürlich nur, wenn diese zufrieden waren und wenn damit Buchhaltung, Service und weitere Dienstleistungen kompetent und positiv bewertet werden.

Schließlich bietet das für einen Steuerberater immer auch die Möglichkeit, seine eigene Leistung gegenüber seinen Kunden zu verbessern.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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