Computer von der Steuer absetzen: Aber wie?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wann bei einem Computer  das Absetzen von der Steuer möglich ist, lesen Sie hier.
Wann bei einem Computer das Absetzen von der Steuer möglich ist, lesen Sie hier.

Freiberufler haben grundsätzlich die Möglichkeit, benötigte Arbeitsmittel steuerlich abzusetzen. Da der Computer in der heutigen Zeit wohl das wichtigste Arbeitsmittel überhaupt ist, gilt das normalerweise auch für die smarte Datenverarbeitungsanlage. Wie Sie Ihren Computer von der Steuer absetzen, wenn Sie selbstständig sind, lesen Sie hier.

“Computer von der Steuer absetzen” im Überblick:

Wann kann ich meinen PC von der Steuer absetzen?

Normalerweise können Sie Ihren Computer nur dann als Arbeitsmittel absetzen, wenn er als solches anerkannt wird. Dazu muss er in der Regel zu 90 Prozent für die Arbeit genutzt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine 50/50-Regelung möglich. Mehr darüber lesen Sie hier.

Kann ich auch Geräte, die zum Computer gehören, steuerlich absetzen?

Ja, sie können nicht nur den Computer von der Steuer absetzen, sondern auch alle Geräte, die dazugehören oder bei der Benutzung vonnöten sind. Dazu zählen beispielsweise Tastatur, Maus, Ladekabel, Drucker oder benötigte Software.

Wie viel bekomme ich von der Steuer für das Absetzen von meinem Computer zurück?

Informationen dazu, wie viel Geld Sie wiederbekommen, wenn Sie Ihren Rechner absetzen, finden Sie hier.

PC absetzen
von der Steuer: Welche Voraussetzungen gibt es?

Steuererklärung: Um Ihren PC absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Steuererklärung: Um Ihren PC absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Um Ihren Computer von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie zunächst einmal gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört es beispielsweise, dass Sie Ihren Rechner zu 90 Prozent aus beruflichen Gründen benutzen, da er in der Regel ansonsten nicht als Arbeitsmittel angesehen wird.

Sie benötigen demzufolge einen Nachweis der beruflichen Nutzung für das Finanzamt, wenn Sie Ihren PC steuerlich absetzen möchten. Einen solchen können Sie auf unterschiedliche Weise erbringen:

  • Sie notieren sich jedes Mal, wenn Sie den Computer nutzen, das Datum, die Uhrzeit sowie den Nutzungszweck. Da damit ein hoher Aufwand verbunden ist, reicht es normalerweise aus, wenn Sie dies ca. drei Monate lang tun.
  • Sie listen alle beruflichen Arbeiten auf, die Sie mit dem PC regelmäßig erledigen.
  • Möchten Sie Ihren Computer von der Steuer absetzen, können allerdings nicht genau nachweisen, wie hoch die prozentuale Nutzung des Geräts ist, lässt sich das Finanzamt in der Regel auf die sogenannte 50/50-Regelung ein. In diesem Fall tragen Sie eine Hälfte der Kosten und können die andere von der Steuer absetzen.

Übrigens: Sie können nicht nur Ihren Computer steuerlich absetzen, sondern zum Beispiel auch Geräte, die dazugehören. Dabei kann es sich unter anderem um Ladekabel, Maus, Tastatur, Drucker, Monitor oder benötigte Software handeln.

Computer von
der Steuer absetzen: Wie viel gibt es zurück?

Wenn die Kosten für die Anschaffung des Computers ohne Mehrwertsteuer unter 800 Euro lagen (ab 2018), können Sie diese in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Sie können aber auch Ihren Rechner von der Steuer absetzen, indem Sie die Kosten über die Nutzungsdauer stückeln. Sobald der PC teurer war als 800 Euro ohne Mehrwertsteuer, müssen Sie das Ganze normalerweise gleichmäßig über 36 Monate hinweg aufteilen („abschreiben“).

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Computer von der Steuer absetzen: Aber wie?

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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