Fortbildung im Vertragsrecht

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fortbildung im Vertragsrecht
Fortbildung im Vertragsrecht

Der Freiberufler bekommt es mit vielen verschiedenen Verträgen zu tun – Werkverträge, Dienstverträge und Kaufverträge sind nur drei Beispiele.

Leider läuft nicht immer alles glatt und teilweise müssen die Rechte aus den Verträgen gerichtlich eingefordert werden.

Als Freiberufler sollten Sie daher ein gewisses Grundwissen auf dem Gebiet des Vertragsrechts besitzen und wissen, was gut und richtig ist und was nicht in einen Vertrag gehört oder angefochten werden kann.

Vertragsrecht für Freiberufler: Was alles schiefgehen kann

Ein Freiberufler ist in der Regel ein Profi auf seinem Gebiet.

Das schließt andere Fachbereiche zwar nicht aus, allerdings ist ein fundiertes juristisches Fachwissen bei den meisten Freiberuflern nicht zu erwarten.

Gerade im Bereich des Vertragsrechts stoßen viele freiberuflich Tätige an ihre Grenzen und verfassen Verträge, die nicht unbedingt rechtssicher sind.

Wenn der Auftraggeber ebenfalls juristisch völlig unbedarft ist, kann die Sache gut gehen.

Anders sieht es aus, wenn der Auftraggeber weiß, welche Rechte er aus dem Vertrag nutzen kann und dies auch entsprechend ausnutzt.

Sie als Freiberufler und Auftragnehmer haben dann das Nachsehen.

Damit es nicht soweit kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, sodass Sie über ein ausreichendes juristisches Fachwissen verfügen und nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Anwalt hinzuziehen müssen.

Schiefgehen kann bei einem Vertrag allerdings so einiges!

Nimmt der Kunde die gelieferte Leistung nicht an, stellt er Qualitätsansprüche, die Ihrer Meinung nach laut Vertrag ausgeschlossen sein müssten, oder gibt er Ihnen keine angemessene Frist für die Nachbesserung, so kann dies in Streitigkeiten ausarten.

Diese können Sie aber nur erfolgreich für sich entscheiden, wen Sie wissen, an welcher Stelle Sie recht haben und welcher Aspekt zum Vorteil des Auftraggebers ausfällt.

Ist der Vertrag nicht wasserdicht und damit rechtsgültig gestaltet, kann es auch sein, dass der Auftraggeber nicht zahlt – und damit auch noch im Recht ist!

Oder dass gewisse Rechte, die in den Bereich der Urheberrechte fallen, ausgenutzt werden, ohne dass Sie etwas davon haben.

Blindlings Verträge zu schließen kann gut gehen, muss es aber nicht.

Immer droht die Gefahr, dass Sie ausgenutzt oder benachteiligt werden.

Dies zu umgehen liegt in Ihrem langfristigen Interesse, denn immerhin ist Ihre berufliche Existenz davon abhängig, ob Sie Ihre Honorare pünktlich und in angemessener Höhe erhalten und ob Sie sich als vertrauenswürdiger Geschäftspartner erweisen.

Denn an einem Vertrag, der komplett gescheitert ist, können Sie im schlimmsten Fall sehr lange zu knabbern haben.

Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich herumspricht, dass Verträge mit Ihnen keinen juristischen Betstand haben.
Dass es sich dabei vielleicht um einen Einzelfall gehandelt hat, interessiert Skeptiker dann kaum.

Für Freiberufler ist es daher unbedingt empfehlenswert, sich auf dem Gebiet des Vertragsrechts weiterzubilden und selbst ausreichende Grundkenntnisse in diesem Rechtsgebiet zu erwerben.

Fortbildungsmöglichkeiten zum Vertragsrecht

Zu einzelnen Fragen bezüglich des Vertragsrechts können Sie das Internet konsultieren oder sich an einen Anwalt wenden.

Doch die erstgenannte Möglichkeit birgt immer ein gewisses Risiko, denn die hier zu findenden Aussagen sind nicht in jedem Fall rechtlich fundiert.

Der Rechtsanwalt gibt eine gesicherte Auskunft, kostet aber Geld.
Wie gut für den Freiberufler, der sich selbst ein wenig auskennt!

Doch wie kommen Sie an die nötigen Informationen zum Vertragsrecht?
Welche Möglichkeiten der Fortbildung haben Sie?

Zuerst einmal sei die Möglichkeit des Fernlehrgangs genannt.
So bietet die AKAD einen Kurs zum Thema Vertragsrecht an, bei dem die Grundlagen des Vertragsrechts vermittelt werden.

Es geht dabei um die verschiedenen Arten von Verträgen, wie diese zustande kommen und welche Rechte und Pflichten sich aus den einzelnen Verträgen für die jeweiligen Vertragspartner ergeben.

Es gibt eine Einführung in das Recht und in die allgemeine Rechtsordnung.

Im Lehrgang werden des Weiteren die Themen Schuldrecht, Dienstleistungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge und das Sachenrecht behandelt.

Am Ende besitzen Sie ein ausreichendes Basiswissen, um die juristischen Aspekte der jeweiligen Verträge einschätzen und beurteilen zu können.
Sie wissen auch, wie Sie Ihr Recht durchsetzen können bzw. welche Stellen für die Durchsetzung zuständig sind.

Bücher über Vertragsrecht

Eine andere Möglichkeit der Fortbildung ist das Nutzen von Büchern. Das gesammelte Fachwissen, welches meist anhand von Beispielen erklärt ist, wird in kompakter Form vermittelt.

Allerdings haben diese Bücher den Nachteil, dass eben keine direkten Fragen gestellt werden können. Wer Fragen zu einem spezifischen Thema hat, muss diese anderweitig beantworten lassen oder sich in weitere Fachlektüre vertiefen.

Eines dieser Fachbücher ist „Vertragsrecht: Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts“ von Thorsten S. Richter. In dem Buch geht es um das Wirtschaftsrecht und vorrangig um die wichtigsten Vertragsarten. Dabei richtet sich das Buch zwar eigentlich an Bachelor-Studenten, dennoch ist der Praxisbezug so groß, dass auch Anwender eine gute Hilfe hierin finden.

Ein anderes empfehlenswertes Buch trägt den Titel „Vertragsrecht“ und wurde von Hein Kötz verfasst. Das Buch wurde zu einem der juristischen Ausbildungsbücher 2009 gewählt und befasst sich mit den Fragen, wie ein Vertrag zustande kommt, welche Rechte sich daraus ergeben, welche Pflichten die Vertragspartner haben und viele andere mehr.

Nicht direkt eine Anlaufstelle für die eigene Weiterbildung, aber eine gute Möglichkeit, ohne Zuhilfenahme eines Anwalts rechtssichere Verträge zu gestalten, wird auf der Seite www.smartlaw.de geboten.

Laienverständliche Fragen werden gestellt, daraufhin wird ein rechtssicherer Vertrag erstellt. Dieser wiederum kann direkt nach erfolgter Zahlung durch den Kunden heruntergeladen und verwendet werden.

Dabei wird immer die aktuelle Rechtslage berücksichtigt.

Der Vorteil ist, dass Sie sich nicht selbst juristisch weiterbilden müssen und dennoch sichere Verträge bekommen.

Die Tipps und Anregungen stammen vom Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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