Telefonische Rechtsberatung
Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Zum Zeitpunkt der Existenzgründung gehen die meisten Freiberufler davon aus, dass sie Aufträge annehmen, diese bearbeiten, abgeben und ihr Honorar bekommen. Doch was, wenn der Auftraggeber nicht zahlt? Wenn es Urheberrechtsverletzungen gibt? Wenn Markenrechte verletzt wurden? Gründe gibt es viele und nicht immer kann sich ein Freiberufler aus einer Sache „herausargumentieren“. Nicht selten ist eine Rechtsberatung vonnöten. Warum diese nicht telefonisch einholen?
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Rechtsberatung
Freiberufler können verschiedene Arten von Rechtsproblemen bekommen.Es kann zum Beispiel einer der Gründe vorliegen, die bereits eingangs erwähnt wurden. Freiberufler können Rechtsprobleme mit Auftraggebern, mit Kooperationspartnern, mit Darlehensgebern oder auch mit Vermietern bekommen.
Im Grunde genommen birgt jeder Bereich ein gewisses Risiko, wenn auch eines, welches in der Praxis vergleichsweise gering ist. Hier eine Auflistung möglicher Bereiche, in denen Rechtsprobleme auftreten können:
- Immobilien: Streitigkeiten wegen Miet- oder Kaufverträgen
- Auftragsbearbeitung: Streitigkeiten wegen Urheber- und Markenrechten
- Zahlungen: Streitigkeiten wegen ausbleibender Forderungen oder nicht gezahlter Verbindlichkeiten
- Darlehen: Streitigkeiten wegen Ratenrückständen
- Mitarbeiterverhältnis: Streitigkeiten wegen Kündigungen oder Abmahnungen
- Leistungsvergabe: Streitigkeiten wegen der Kündigung eines Vertrags
Dazu kommen noch eventuelle Rechtsprobleme aus dem Privatbereich. Der Gang zum Anwalt ist nicht immer möglich, vor allem für die Freiberufler, die nicht in einer Stadt mit mehreren Fachanwälten wohnen. Der Griff zum Telefon und die Nutzung einer telefonischen Rechtsauskunft sind dann nur logische Schritte – oder?
Wichtig ist, dass die Streitfälle nicht zu komplex sind, denn dann eignen sie sich nicht für die Bearbeitung am Telefon.
Im Idealfall handelt es sich um kurze Rechtsstreitigkeiten, die keine umfangreiche Lektüre verschiedener Unterlagen erfordert.
Die Vorgehensweise am Telefon
Viele Anwälte bieten ihre Leistungen auch am Telefon an, dann wird eine kostenpflichtige Rufnummer zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden als Minutenpreise berechnet. Am Telefon kann der Freiberufler nun sein Rechtsproblem schildern. Er sollte sich dabei kurzfassen, jedoch alle relevanten Fakten in chronologischer Reihenfolge aufzählen. Natürlich sollte er auch genau formulieren, was er eigentlich wissen möchte. Der Rechtsanwalt kann dann kurz eine Auskunft geben, sofern dies ohne weitere Prüfung des Sachverhalts möglich ist.
Teilweise kann es sein, dass er um eine E-Mail mit weiteren Auskünften bittet. Eine abschließende Antwort wird meist nicht am Telefon gegeben, in der Regel erbittet sich der Anwalt eine Bedenkzeit.
Nach der ersten Beratung entscheidet der Freiberufler gemeinsam mit dem Anwalt, wie weiter vorgegangen werden muss. Kosten entstehen dabei erst einmal nur insoweit, wie sie für die Erstberatung anfallen. Im Prinzip ist die Vorgehensweise am Telefon also mit der in der Kanzlei vergleichbar. Der Freiberufler schildert sein Problem, der Anwalt reagiert in der Regel derart darauf, dass er sich erst einmal Bedenkzeit erbittet oder nur eine Vorabauskunft erteilt. Es kann sogar sein, dass er den Anrufer an einen Kollegen verweist, der das entsprechende Spezialgebiet bedient.
Vorteile der telefonischen Rechtsberatung
Die Beratung am Telefon geht schnell und unkompliziert vonstatten. Gleichzeitig ist sie sehr sicher und es liegt eine schnelle Abschätzung der Sachlage vor. Gerade dann, wenn es um die häufigsten Probleme – zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen oder Abmahnungen – geht, ist schnelle Hilfe Gold wert.
Die Telefonauskunft ist natürlich bequem, da der Freiberufler selbst keinen Aufwand hat. Er muss in keine Kanzlei fahren und muss auch keine Wartezeit in Kauf nehmen. Er bekommt rasch die erwünschte Auskunft. Wird eine weitere Beratung nötig, so kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Der Freiberufler entscheidet dann selbst, ob er eine weitere Beratung wünscht oder lieber darauf verzichtet.
Die Vorteile liegen also auf der Hand: Die telefonische Beratung ist schnell und unkompliziert möglich. Die Auskunft kann sofort eingeholt und verwendet werden. Die Kosten halten sich zumindest bei kurzen Gesprächen in überschaubaren Grenzen.
Wozu gibt es keine Beratung?
Natürlich gibt es auch Rechtsfälle, bei denen eine Beratung am Telefon einfach nicht möglich ist. Ungeeignet sind zum Beispiel solche Fälle, bei denen der Anwalt schriftliche Unterlagen benötigt, damit er eine Auskunft geben kann. Sicher kann der Anrufer vorlesen, doch das birgt das Risiko von Missverständnissen. Außerdem kann ein sehr langes Telefonat teurer werden als der reale Besuch beim Anwalt.
Auch Auskünfte zu Verträgen lassen sich nur bedingt am Telefon geben. Hier zählt jede kleinste Formulierung. Allgemeine Fragen können natürlich auf diese Art und Weise beantwortet werden, sehr spezielle gehören in den Termin beim Anwalt vor Ort.
In erster Linie sind also die Fälle für die telefonische Beratung geeignet, bei denen eine rasche Auskunft möglich ist. Alltagsstreitigkeiten und Rechtsprobleme, bei denen keine schriftlichen Unterlagen zur Beurteilung einer Sachlage nötig sind, sind daher ideal. Wer als Freiberufler und Selbstständiger weiß, dass er sich um ein komplexes Rechtsgebiet kümmern muss bzw. eine Auskunft auf diesem Gebiet benötigt, sollte sich nicht zwingend an die telefonische Beratung wenden.
Wie steht es um die Haftung?
Der Anwalt am Telefon muss den Anrufer über die genauen Kosten aufklären, die für dieses Gespräch anfallen oder voraussichtlich anfallen können. Auch der Name muss genannt werden. Es gibt übrigens keinen Unterschied in Bezug auf die Haftung: Ein Anwalt am Telefon muss ebenso die entstandenen Schäden ersetzen, die durch eine falsche oder fehlerhafte Beratung entstanden sind, wie der Anwalt in der Kanzlei (Lesen Sie doch auch unseren Beitrag: Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt).
Wichtig: Der Freiberufler muss den Fehler allerdings nachweisen können.
Sinnvoll ist es daher immer, einen Zeugen für das Gespräch heranzuziehen. Es braucht allerdings die Zustimmung des Anwalts, wenn jemand am Telefon mithören soll.
Noch ein Wort zu den Kosten: Teilweise ist die persönliche Beratung vor Ort günstiger, denn eine halbe Stunde am Telefon kann über dreißig Euro kosten.
Die Gebührenordnung der Rechtsanwälte lässt hier einen großen Spielraum zu. Teilweise verlangen die Anwälte sogar Honorare, die über der Gebührenordnung liegen. Dann allerdings muss eine Honorarvereinbarung getroffen werden, die von beiden Parteien unterzeichnet wird. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sich eine Berufsrechtsschutzversicherung für den Freiberufler lohnt?
Gibt’s das auch gratis?
Stellt sich später heraus, dass der Anwalt tatsächlich in dem Fall, zu dem er Auskunft erteilt hat, tätig werden soll, so kann die Erstberatung kostenlos bleiben. Sie wird dann in die Gebühren aufgenommen, die für den gesamten Vorgang berechnet werden. Es bleiben allerdings die Kosten für den Anruf bei der Hotline, diese werden nicht verrechnet oder erlassen. Sieht die Sachlage also so aus, dass ein Rechtsanwalt in jedem Fall später hinzugeschaltet werden muss, so kann auf die Telefonberatung durchaus verzichtet werden.
Fazit: Komplett kostenlos ist die Erstberatung in keinem Fall, die Kosten werden jeweils nur anders berechnet.
Autor: Jürgen Busch
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