Der freiberufliche Psychotherapeut

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

 

Psychologische Psychotherapeuten stellen Diagnosen und behandeln auf Basis dieser Diagnose den Patienten. Angewendet werden dafür wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren. Psychologische Psychotherapeuten arbeiten entweder angestellt in psychotherapeutischen Praxen oder Krankenhäusern sowie in psychiatrischen Kliniken oder psychosomatischen Einrichtungen. Jedoch können Psychotherapeuten auch freiberuflich tätig sein.

Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten

Wer als freiberuflicher Psychotherapeut arbeiten möchte, muss zum einen ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben. Außerdem sind eine abgeschlossene Zusatzqualifikation und die Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz wichtig.

Auch Ärzte, die Humanmedizin studiert haben, können als Psychotherapeuten tätig werden. Sie brauchen dann eine Weiterbildung als Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder müssen eine Qualifikation als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie nachweisen. Möchte der behandelnde Arzt am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen, muss er in das Arztregister eingetragen werden. Er bekommt dann eine entsprechende Zulassung.

Der psychologische Psychotherapeut

Nach dem Hochschulstudium der Psychologie kann eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten begonnen werden. Diese dauert drei Jahre und wird nach dem Psychotherapeutengesetz geregelt. Am Ende der Weiterbildung können die Teilnehmer die Berechtigung zur selbstständigen Durchführung der Psychotherapie bekommen.

Dies stellt die Approbation dar. Insgesamt beträgt die Ausbildungszeit für Psychologiestudium und Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in der Regel rund zwölf Jahre.
Psychologische Psychotherapeuten sind für die Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zuständig. Die Berufsbezeichnung ist durch das Psychotherapeutengesetz geschützt, was seit dem Jahr 1999 der Fall ist.

Die meisten Psychologischen Psychotherapeuten qualifizieren sich in einem bestimmten Gebiet. Dies kann eines der folgenden sein:

  • Systemische Therapie
  • analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Gesprächspsychotherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist sehr umfassend. So sind in der praktischen Ausbildung insgesamt 600 Behandlungsstunden vorgesehen. Darin müssen sechs Patientenbehandlungen enthalten sein. Ebenfalls 600 Stunden umfasst die theoretische Ausbildung. Die praktische Tätigkeit nimmt 1800 Stunden ein.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten regelt die genauen Inhalte und den Umfang der Ausbildung. Die Ausbildungskosten müssen von den Auszubildenden selbst übernommen werden und betragen bis zu 40.000 Euro.

Wichtig: Die praktische Tätigkeit ist vorgeschrieben, wird jedoch in der Regel nicht vergütet.

Dies ist allerdings immer noch ein Streitthema, denn Gerichtsurteile haben Kliniken schon dazu gezwungen, ihre Psychologen in Ausbildung zu bezahlen.

Der ärztliche Psychotherapeut

Bei den Ärztlichen Psychotherapeuten gibt es verschiedene Fachärzte. So gibt es den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder den Facharzt für psychosomatische Medizin und Therapie. Wer als Ärztlicher Psychotherapeut tätig werden möchte, muss ein mindestens sechsjähriges Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen haben.

Danach steht der Erwerb der Approbation an. Daran wiederum schließt sich eine Weiterbildung als Facharzt an. Diese dauert bei Vollzeitarbeit fünf Jahre, bei einer Halbtagsarbeit zehn Jahre. Mindestens elf Jahre dauert also die Ausbildung eines Ärztlichen Psychotherapeuten.

Ärztliche Psychotherapeuten haben zwar ein Medizinstudium absolviert und sind als Arzt zugelassen, dürfen aber keine ärztlichen Tätigkeiten durchführen, die über die Psychotherapie hinausgehen. Krankschreibungen oder das Verschreiben von Medikamenten gehört daher nicht in ihr Ressort. Ärztliche Psychotherapeuten behandeln sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene.

Nötig ist die Weiterbildung in der fachgebundenen Psychotherapie. Diese erfolgt nach einem mindestens sechsjährigen Medizinstudium und dem Erwerb der Approbation. Danach folgt die mindestens fünfjährige Facharztweiterbildung. Dieser Facharzt darf jedoch nur dann tätig werden, wenn beim Patienten eine Erkrankung vorliegt, die seinem Fachgebiet zugerechnet wird.

Fachärzte können nach Approbation und fünfjähriger Facharztweiterbildungszeit eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich der Psychoanalyse anstreben. Dann dürfen sie auch die Zusatzbezeichnung „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ führen.

Der Kinder- und Jugendpsychotherapeut

Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche therapieren wollen, müssen eine entsprechende Weiterbildung anstreben. Es gibt auf der einen Seite den Psychologischen Psychotherapeuten, auf der anderen Seite den Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Grundsätzlich können auch Psychologische Psychotherapeuten Kinder und Jugendliche behandeln, dies jedoch nicht im Rahmen einer Kassenleistung.

Wer am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen teilnehmen will, muss eine zusätzliche Fachkunde nachweisen. Die Zusatzfachkunde können Psychologische Psychotherapeuten in der Kinder- und Jugendtherapie erwerben. Damit erhalten sie auch eine Abrechnungsgenehmigung und können gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Ansonsten weisen sie lediglich ein Vertiefungsgebiet für Erwachsene vor.

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Der freiberufliche Psychotherapeut
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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