Freie Mitarbeit – viele Vorteile für Auftraggeber

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Freie Mitarbeiter erhöhen betriebliche Flexibilität

Freie Mitarbeiter erhöhen betriebliche Flexibilität

 

Für einen Auftraggeber ergeben sich aus der Beschäftigung eines freien Mitarbeiters zahlreiche Vorteile. Vor allem in puncto Sozialversicherungen kann sehr viel Geld eingespart werden. Die fehlende Identifikation des freien Mitarbeiters mit dem Unternehmen kann allerdings auch zum Nachteil werden.

Vorteil einer erhöhten betrieblichen Flexibilität

Der freie Mitarbeiter muss nur dann eingesetzt werden, wenn tatsächlich Bedarf im Betrieb besteht. Das heißt, es erfolgt keine Lohnfortzahlung, auch wenn seine Leistung nicht benötigt wird. Bei Auftragsspitzen lässt sich der Bedarf durch einen freien Mitarbeiter rasch anpassen. Umgekehrt kann bei einem Auftragsrückgang sofort reagiert werden und es wird auf die Leistung des freien Mitarbeiters durch den Unternehmer verzichtet.

Vorteil kleineres Risiko

Wenn der Auftrag wie gewünscht ausgeführt wird, wird auch die Vergütung gezahlt. Das bedeutet für den Auftraggeber, dass erst dann die Vergütung fällig wird, wenn alles zur Zufriedenheit erledigt ist. Ineffiziente Minderleistungen müssen nicht bezahlt werden. Das Auftragsrisiko wird damit gewissermaßen auf den freien Mitarbeiter übertragen.

Vorteil weniger Verwaltungsaufwand

Es besteht keine Pflicht zur Erstellung eines so genannten Anstellungsvertrags.Dennoch ist es natürlich empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag mit dem freien Mitarbeiter zu schließen, der dann allerdings den Titel „Vertrag über eine freie Mitarbeit“ oder „Honorarvertrag“ tragen sollte. Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden (siehe hierzu unseren Beitrag: freie Mitarbeit und die Sozialversicherung)

Damit entfällt auch die Pflicht zur An- und Abmeldung gegenüber der Beitragseinzugsstelle. Eine monatliche Lohnabrechnung muss ebenfalls nicht erstellt werden.

Bedenken Sie: Bei Ausscheiden des freien Mitarbeiters muss kein Arbeitszeugnis verfasst werden.

Kostenvorteile für den Auftraggeber

Kostenvorteile für den Auftraggeber

Viele Kostenvorteile für den Auftraggeber

Steigerungen in den Tarifverträgen müssen nicht weitergegeben werden. Überhaupt sind die Regelungen in Tarifverträgen für einen freien Mitarbeiter nicht relevant. Hier kommt es einzig auf die Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter an. Kosten können schon allein durch die kürzeren Kündigungsfristen gespart werden.

Die Regelungen des BGB finden keine Anwendung. Damit entfallen auch weitere Kosten, die beispielsweise durch einen Vergleich oder eine Abfindung entstehen könnten. Auch der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft oder in der Elternzeit entfällt. Im Krankheitsfall gibt es keine Entgeltfortzahlung. Auch bezahlter Urlaub muss nicht gewährt werden.

Hinweis: Für seinen Urlaub muss der freie Mitarbeiter selbst sorgen, der Auftraggeber ist nicht zur Gewährung eines Mindesturlaubs verpflichtet. Auch der Erziehungsurlaub entfällt.

Lohnnebenkosten und Betriebsrenten müssen nicht gezahlt werden, außerdem ergeben sich durch die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters geringere Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Beiträge für die Berufsgenossenschaft werden ebenfalls geringer, der freie Mitarbeiter kann sich dann nur freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.

Und die Nachteile für den Unternehmer?

Teilweise kann es sein, dass eine Überprüfung des Auftragsverhältnisses ergibt, dass es sich nicht um eine freie Mitarbeit handelt. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, können sich erhebliche Nachzahlungen für den Auftraggeber ergeben. Er muss dann die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung abführen und eine Nachzahlung der Lohnsteuer vornehmen. Eventuell ist mit einer so genannten Statusklage des Sozialversicherungsträgers zu rechnen.

Durch freie Mitarbeiter besteht eine größere Gefahr, dass firmeninternes Wissen an Dritte weitergegeben wird. In vielen Unternehmen muss auch ein freier Mitarbeiter stark in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden. Damit ist die Beschäftigung eines solchen rechtlich problematisch bis fast unmöglich.

Diese Tipps und Hinweise stammen vom

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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