Gewerbe anmelden: Voraussetzungen, Kosten & Vorgehensweise

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Hier erhalten Sie Infos.
Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Hier erhalten Sie Infos.

Wer eine zündende Geschäftsidee hat und diese in klingende Münze umwandeln möchte, muss unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen, ob die Gewerbeanmeldung online möglich ist, wie Sie dabei vorgehen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

„Gewerbe anmelden” im Überblick:

Ich möchte ein Gewerbe eröffnen, was muss ich tun?

Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie eine Anleitung der notwendigen Schritte. Als Freiberufler sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen (z. B. bei gemischter freiberuflich-gewerblicher Tätigkeit).

Ist die Gewerbeanmeldung online oder rückwirkend möglich?

Ja, Sie können Ihr Gewerbe online anmelden. Das ist auch rückwirkend möglich. Allerdings haben Sie nur vier Wochen Zeit, die Tätigkeit auch dem Ordnungsamt anzuzeigen, andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld.

Welche Kosten bringt die Gewerbeanmeldung mit sich?

Die Kosten des Antrags sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Durchschnittlich liegen die Kosten bei 15 bis 100 Euro. Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Kosten hinzukommen (z. B. für eine Gaststättenerlaubnis). Die Anmeldung beim Finanzamt ist gebührenfrei.

Gewerbeanmeldung: Formular ausfüllen und Hinweise beachten

Wenn Sie ein Gewerbe nachträglich anmelden, fällt unter Umständen ein Bußgeld an.
Wenn Sie ein Gewerbe nachträglich anmelden, fällt unter Umständen ein Bußgeld an.

Grundsätzlich darf jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Neben dem Formular des Gewerbeamtes sind nur dann besondere Unterlagen oder Voraussetzungen zu erfüllen, wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.

Gewerbeanmeldung: Durch die Tätigkeitsbeschreibung lässt sich einschätzen, ob eine Erlaubnis erforderlich ist oder nicht.
Gewerbeanmeldung: Durch die Tätigkeitsbeschreibung lässt sich einschätzen, ob eine Erlaubnis erforderlich ist oder nicht.

Es kümmert sich stets der Gewerbetreibende um die Anmeldung. Geht es um eine juristische Person (z. B. Personengesellschaft), muss sich deren gesetzlicher Vertreter darum bemühen.

Als solcher befolgen Sie einfach diese Schritte:

  1. Begeben Sie sich auf die Homepage Ihrer Region, des zuständigen Gewerbeamtes, der Handwerks- oder der Industrie- und Handelskammer.
  2. Wählen Sie die Option „Gewerbe anmelden“, „Gewerbeanmeldung“ oder „Gewerbeanzeige“ (in der Regel unter Dienstleistungen) oder lassen Sie sich direkt zum Online-Portal weiterleiten, denn die Gewerbeanmeldung ist auch online möglich.
  3. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es an die zuständige Behörde (postalisch, persönlich oder via Online-Portal).
  4. Warten Sie auf Rückmeldung. Die Bestätigung ist als sog. Gewerbeschein bekannt und ist z. B. für den Handelsregistereintrag notwendig.

Im Übrigen müssen Sie kein neues Gewerbe anmelden, wenn sich Ihr Betriebssitz oder die Tätigkeit ändert. In diesem Fall genügt eine Gewerbeummeldung. Andersherum ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich, wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben.

Sie benötigen keine Gewerbeanmeldung, wenn Sie Freiberufler sind. In manchen Fällen überlappen sich die freie und die gewerbliche Tätigkeit, sodass beim Finanzamt zu klären ist, ob und in welchem Umfang Betroffene ein Gewerbe anmelden müssen.

Bei der Gewerbeanmeldung entstehen Kosten

Sie können auch online ein Gewerbe anmelden. Dafür ist die Registrierung im Online-Portal erforderlich.
Sie können auch online ein Gewerbe anmelden. Dafür ist die Registrierung im Online-Portal erforderlich.

Was die Kosten der Gewerbeanmeldung angeht, so kommt es nicht nur auf die Art des Gewerbes an, sondern auch auf die Region, in welcher Sie Ihr Unternehmen gründen. Das liegt daran, dass die Antragskosten von Bundesland zu Bundesland variieren.

Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie persönlich vorsprechen oder das jeweilige Online-Portal nutzen. So können zwischen 25 und 100 Euro anfallen, wenn Sie ein Gewerbe in Bayern anmelden. In Berlin sind es zwischen 15 und 26 Euro. Dabei geht es jedoch nur um den Antrag selbst.

Je nach Art des Gewerbes können jedoch weitere Kostenpunkte dazukommen z. B. für:

  • Gaststättenerlaubnis
  • Reisegewerbekarte (z. B. für mobile Foodtrucks)
  • Anmeldung weiterer gesetzlicher Vertreter des Gewerbes
  • Spezielle Erlaubnis (z. B. für Immobilienmakler)

So kommt schnell eine drei- bis vierstellige Summe zusammen, die Sie in Ihrem Budget einplanen sollten.

Wenn Sie später auch beim Finanzamt das Gewerbe anmelden bzw. dort die Steuernummer zugeteilt bekommen, fallen keine Gebühren an.

Kann ich mein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Grundsätzlich wird von Ihnen erwartet, die gewerbliche Tätigkeit gleichzeitig mit Betriebsbeginn anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO). Sollten Sie Ihr Gewerbe erst später anmelden, kann Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ein Bußgeld erhoben werden. Das ist auch dann der Fall, wenn es sich um ein erlaubnisfreies Gewerbe handelt.

Gemäß § 146 GewO liegt das Bußgeld für eine solche Ordnungswidrigkeit bei bis zu 1.000 Euro. Doch wann ist es zu spät? Es kann sein, dass Ihnen die zuständige Stelle ein wenig Toleranz gewährt (in Berlin sind es z. B. vier Wochen).

Wichtig ist, dass Sie das Anfangsdatum Ihres Gewerbes wahrheitsgemäß angeben, auch wenn es schon länger zurückliegt.

Sie sind sich nicht sicher, welches Datum oder welche Handlung den Beginn Ihres Gewerbes markiert? Das kann ganz unterschiedlich sein. Beispielsweise kann das Datum gemeint sein, an welchem Sie Ihre Gewerberäume angemietet haben oder der Tag, an dem Sie die ersten Waren angeschafft oder Mitarbeiter eingestellt haben.

Nach der Gewerbeanmeldung: Steuernummer vom Finanzamt einholen

Zuletzt geht es zum Finanzamt. Von der Gewerbeanmeldung erfährt dieses automatisch.
Zuletzt geht es zum Finanzamt. Von der Gewerbeanmeldung erfährt dieses automatisch.

Unabdingbar ist auch der Gang zum Finanzamt, wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Dieses wird ohnehin automatisch vom Gewerbeamt über Ihre Anmeldung informiert. Das Gewerbe muss allerdings auch steuerlich angegeben werden bzw. benötigen Sie dafür eine eigene Steuernummer.

Zu diesem Zweck füllen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Dieser wird Ihnen in der Regel vom Finanzamt zugesendet, nachdem es über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis gesetzt wurde.

Anschließend reichen Sie den Fragebogen ein und sollten kurz darauf die Steuernummer erhalten. Freiberufler müssen sich übrigens auch beim Finanzamt melden, obwohl sie kein Gewerbe anmelden müssen.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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