Gewerbe anmelden: Voraussetzungen, Kosten & Vorgehensweise
Letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wer eine zündende Geschäftsidee hat und diese in klingende Münze umwandeln möchte, muss unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen, ob die Gewerbeanmeldung online möglich ist, wie Sie dabei vorgehen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
„Gewerbe anmelden” im Überblick:
Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie eine Anleitung der notwendigen Schritte. Als Freiberufler sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen (z. B. bei gemischter freiberuflich-gewerblicher Tätigkeit).
Ja, Sie können Ihr Gewerbe online anmelden. Das ist auch rückwirkend möglich. Allerdings haben Sie nur vier Wochen Zeit, die Tätigkeit auch dem Ordnungsamt anzuzeigen, andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld.
Die Kosten des Antrags sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Durchschnittlich liegen die Kosten bei 15 bis 100 Euro. Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Kosten hinzukommen (z. B. für eine Gaststättenerlaubnis). Die Anmeldung beim Finanzamt ist gebührenfrei.
Gewerbeanmeldung: Formular ausfüllen und Hinweise beachten
Weitere Ratgeber zur Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich darf jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Neben dem Formular des Gewerbeamtes sind nur dann besondere Unterlagen oder Voraussetzungen zu erfüllen, wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Es kümmert sich stets der Gewerbetreibende um die Anmeldung. Geht es um eine juristische Person (z. B. Personengesellschaft), muss sich deren gesetzlicher Vertreter darum bemühen.
Als solcher befolgen Sie einfach diese Schritte:
- Begeben Sie sich auf die Homepage Ihrer Region, des zuständigen Gewerbeamtes, der Handwerks- oder der Industrie- und Handelskammer.
- Wählen Sie die Option „Gewerbe anmelden“, „Gewerbeanmeldung“ oder „Gewerbeanzeige“ (in der Regel unter Dienstleistungen) oder lassen Sie sich direkt zum Online-Portal weiterleiten, denn die Gewerbeanmeldung ist auch online möglich.
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es an die zuständige Behörde (postalisch, persönlich oder via Online-Portal).
- Warten Sie auf Rückmeldung. Die Bestätigung ist als sog. Gewerbeschein bekannt und ist z. B. für den Handelsregistereintrag notwendig.
Im Übrigen müssen Sie kein neues Gewerbe anmelden, wenn sich Ihr Betriebssitz oder die Tätigkeit ändert. In diesem Fall genügt eine Gewerbeummeldung. Andersherum ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich, wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben.
Bei der Gewerbeanmeldung entstehen Kosten
Was die Kosten der Gewerbeanmeldung angeht, so kommt es nicht nur auf die Art des Gewerbes an, sondern auch auf die Region, in welcher Sie Ihr Unternehmen gründen. Das liegt daran, dass die Antragskosten von Bundesland zu Bundesland variieren.
Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie persönlich vorsprechen oder das jeweilige Online-Portal nutzen. So können zwischen 25 und 100 Euro anfallen, wenn Sie ein Gewerbe in Bayern anmelden. In Berlin sind es zwischen 15 und 26 Euro. Dabei geht es jedoch nur um den Antrag selbst.
Je nach Art des Gewerbes können jedoch weitere Kostenpunkte dazukommen z. B. für:
- Gaststättenerlaubnis
- Reisegewerbekarte (z. B. für mobile Foodtrucks)
- Anmeldung weiterer gesetzlicher Vertreter des Gewerbes
- Spezielle Erlaubnis (z. B. für Immobilienmakler)
So kommt schnell eine drei- bis vierstellige Summe zusammen, die Sie in Ihrem Budget einplanen sollten.
Kann ich mein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Grundsätzlich wird von Ihnen erwartet, die gewerbliche Tätigkeit gleichzeitig mit Betriebsbeginn anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO). Sollten Sie Ihr Gewerbe erst später anmelden, kann Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ein Bußgeld erhoben werden. Das ist auch dann der Fall, wenn es sich um ein erlaubnisfreies Gewerbe handelt.
Gemäß § 146 GewO liegt das Bußgeld für eine solche Ordnungswidrigkeit bei bis zu 1.000 Euro. Doch wann ist es zu spät? Es kann sein, dass Ihnen die zuständige Stelle ein wenig Toleranz gewährt (in Berlin sind es z. B. vier Wochen).
Wichtig ist, dass Sie das Anfangsdatum Ihres Gewerbes wahrheitsgemäß angeben, auch wenn es schon länger zurückliegt.
Nach der Gewerbeanmeldung: Steuernummer vom Finanzamt einholen
Unabdingbar ist auch der Gang zum Finanzamt, wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Dieses wird ohnehin automatisch vom Gewerbeamt über Ihre Anmeldung informiert. Das Gewerbe muss allerdings auch steuerlich angegeben werden bzw. benötigen Sie dafür eine eigene Steuernummer.
Zu diesem Zweck füllen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Dieser wird Ihnen in der Regel vom Finanzamt zugesendet, nachdem es über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis gesetzt wurde.
Anschließend reichen Sie den Fragebogen ein und sollten kurz darauf die Steuernummer erhalten. Freiberufler müssen sich übrigens auch beim Finanzamt melden, obwohl sie kein Gewerbe anmelden müssen.
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