Mehrwertsteuer als Freiberufler ausweisen: Für wen besteht die Pflicht?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Freiberufliche Tätigkeit: Die Mehrwertsteuer müssen viele Freiberufler ausweisen.
Freiberufliche Tätigkeit: Die Mehrwertsteuer müssen viele Freiberufler ausweisen.

Wer als Freiberufler durchstarten möchte, sollte sich vorher auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Sind Sie freiberuflich tätig, sind zwei Steuern für Sie von Bedeutung: die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer. Was Freiberufler bezüglich Letzterer beachten müssen, erklären wir hier.

Mehrwertsteuer für Freiberufler im Überblick

Welche Steuer müssen Freiberufler zahlen?

Freiberufler zahlen die Einkommensteuer sowie in der Regel die Umsatzsteuer.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Sie fällt immer dann an, wenn ein Unternehmen in Deutschland eine Ware verkauft oder eine Dienstleistung zur Verfügung stellt und dafür ein Entgelt erhält.

Warum zahlen Selbstständige keine Mehrwertsteuer?

Von der Mehrwertsteuer befreit werden Freiberufler, für welche die Kleinunternehmerregelung gilt. Kleinunternehmer sind Freiberufler dann, wenn ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr bei weniger als 22.000 Euro liegt und im Folgejahr maximal 50.000 Euro beträgt.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Nicht nur für Freiberufler liegt die Mehrwertsteuer bei 19 oder 7 Prozent.
Nicht nur für Freiberufler liegt die Mehrwertsteuer bei 19 oder 7 Prozent.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Die Umsatzsteuer ist in Deutschland eine der bedeutendsten Steuern. Gesetzlich geregelt wird sie unter anderem im Umsatzsteuergesetz (UstG). Umgangssprachlich wird diese in der Regel auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Wir verwenden im folgenden Ratgeber beide Begriffe.

Die Umsatzsteuer, die auch Mehrwertsteuer genannt wird, ist eine Steuer, die immer dann anfällt, wenn ein Unternehmen in Deutschland eine Ware zur Verfügung stellt oder eine Dienstleistung erbringt und dafür ein Entgelt erhält.

Lassen Sie also beispielsweise von einem Maler Ihre Wohnung streichen, dann fällt auf diese Dienstleistung die Mehrwertsteuer an. In vielen Fällen müssen auch Freiberufler die Mehrwertsteuer ausweisen.

Die Umsatzsteuer wird dabei zum jeweiligen Entgelt hinzugerechnet. Der Kunde muss also mehr zahlen, als den eigentlichen Wert der Dienstleistung bzw. Ware. Wie hoch die Mehrwertsteuer genau ist, können Kunden auf der Rechnung bzw. dem Kassenbon nachlesen.

Wann besteht die Mehrwertsteuerpflicht für Freiberufler?

Die Mehrwertsteuer müssen viele Freiberufler berücksichtigen und diese ihren Kunden in Rechnung stellen sowie an das Finanzamt abführen.

Ausnahmen von dieser Pflicht gibt nur, wenn die betreffende Person als Kleinunternehmer gilt. In diesem Fall müssen Freiberufler die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung nicht ausweisen. Der Vorteil: Das macht die Produkte bzw. Dienstleistungen für die Kunden günstiger, da sie nicht zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 bzw. 19 Prozent zahlen müssen.

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG, die sie von der Inrechnungstellung der Mehrwertsteuer befreit als Freiberufler, gilt für Unternehmer, die lediglich geringe Umsätze erzielen. Sie können diese in Anspruch nehmen, wenn Sie im vergangenen Jahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielt haben und davon auszugehen ist, dass er im laufenden Jahr eine Höhe von 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer bei Freiberuflern?

Auch ein freier Mitarbeiter muss die Mehrwertsteuer abführen, wenn er kein Kleinunternehmer ist.
Auch ein freier Mitarbeiter muss die Mehrwertsteuer abführen, wenn er kein Kleinunternehmer ist.

Müssen Sie als Freiberufler die Mehrwertsteuer ausweisen, dann beträgt diese entweder den Regelsatz in Höhe von 19 Prozent oder den gemäßigten Satz, der bei 7 Prozent liegt.

Letzterer wird nur in bestimmten Fällen angesetzt. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 12 Abs. 2 UStG. In einer Rechnung können Freiberufler die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent unter anderem bei Umsätzen folgender Art ausweisen:

  • Blumen und Pflanzen
  • Lebensmittel (z. B. Getreide, Milch, Fleisch und Gemüse)
  • Zeitungen und Bücher
  • Arbeit von Zahntechnikern
  • Holz

Sind Sie unsicher, welche Mehrwertsteuer Sie als Freiberufler in einer Rechnung ausweisen müssen? Eine entsprechende Beratung erhalten Sie unter anderem beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.

Wie müssen Freiberufler die Umsatzsteuer abführen?

Wenn Sie als Freiberufler die Mehrwertsteuer ausweisen müssen, dann handelt es sich dabei um einen durchlaufenden Posten. Sie nehmen zunächst die Steuer vom Kunden ein und müssen diese später an das Finanzamt abführen.

Doch wie funktioniert dies nun genau? Hier kommt ein weiterer wichtiger Punkt zum Tragen: Sind Sie als Freiberufler von der Mehrwertsteuer nicht befreit, dann spielt in diesem Zusammenhang auch die sogenannte Vorsteuer eine wichtige Rolle.

Kaufen Sie als Freiberufler beruflich bedingt Waren ein oder nehmen Dienstleistungen in Anspruch, dann zahlen auch Sie darauf Mehrwertsteuer. Das ist die Vorsteuer. Diese Beträge erhalten Sie jedoch vom Finanzamt zurück.

Soll nun ermittelt werden, wie viel Mehrwertsteuer ein Freiberufler an das Finanzamt abgeführt werden muss, dann wird die vom Unternehmer für eingekaufte Waren und Dienstleistungen gezahlte Steuer von der Summe der eingenommenen Steuer abgezogen. Das Ergebnis ist die zu zahlende Mehrwertsteuer.

Das Finanzamt ermittelt die von Ihnen zu zahlende Steuer nicht automatisch. Sind Sie als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig, dann sind Sie vielmehr dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Diese wird – je nach Höhe der im Vorjahr gezahlten Steuer – entweder monatlich, pro Quartal oder jährlich fällig. Zusätzlich müssen Freiberufler jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Mehrwertsteuer als Freiberufler ausweisen: Für wen besteht die Pflicht?
Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike unterstützt das Team von erfolg-als-freiberufler.de seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen rund um finanzielle Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten. Ihre Texte zu Versicherungen, Finanzierung, der Absicherung für Freiberufler etc. können so auch Laien helfen, die auf dem Sprung in die Selbstständigkeit sind.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert