Die Partnerschaftsgesellschaft
Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024
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Die Partnerschaftsgesellschaft ist die ideale Gesellschaft für Freiberufler. Sie wird dadurch definiert, dass sich hier Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammengeschlossen haben. Dafür wurde ein Vertrag zu Grunde gelegt.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für eine Partnerschaftsgesellschaft
Wenn eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet werden soll, so müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt etwa, dass mehrere Gesellschafter vorhanden sind, mindestens zwei Freiberufler müssen es sein. Sie schließen den Partnerschaftsvertrag. Die Beteiligten müssen ihre Berufe im Zuge ihrer Qualifizierung ausüben. Das heißt, sie müssen den freien Berufen nachgehen, für die sie tatsächlich qualifiziert sind.
Der Partnerschaftsvertrag, der als Grundlage geschlossen wird, entspricht in etwa dem Vertrag bei einer OHG und bei der GbR. Die Partner müssen den Vertrag eigenhändig unterschreiben, es muss ein bestimmter Mindestinhalt im Vertrag enthalten sein. Dazu zählen Name und Sitz der Partnerschaft, Namen, Vornamen, Wohnort und Beruf der beteiligten Partner sowie der Gegenstand der Partnerschaft. In der Art des Berufs sind die Beteiligten frei, das heißt, theoretisch könnte auch der Heilpratiker mit dem Übersetzer zusammenarbeiten.
Praktisch werden sich aber meist die Partner zusammenschließen, die einen ähnlichen Beruf ausüben. Der Gegenstand der Partnerschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen und veröffentlicht. Damit sollte er klar definiert sein. Die Partner haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten, die sich aus der Partnerschaft ergeben. Allerdings können Haftungsausschlüsse vereinbart werden, wenn sie beispielsweise durch eine fehlerhafte Ausübung des Berufs entstanden sind.
Vor- und Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler
Gegenüber der GbR ergibt sich die Rechtsfähigkeit als Vorteil. Hier sind allerdings die Kosten und die nötige Registrierung als negativ zu sehen. Gegenüber der Freiberufler-GmbH ergeben sich zahlreiche Vorteile bei der Partnerschaftsgesellschaft. Durch die fehlende Haftungsbeschränkung ergibt sich ein Vorteil in Bezug auf Image und Seriosität. Die Gewinnermittlung ist einfacher, weil hier die Einnahmen-Überschuss-Rechnung angewendet wird.
Die Rechnungen können einfacher gelegt werden, es ist keine Pflicht zur Bilanzierung vorhanden und es bestehen keine Prüfungspflichten. Die Besteuerung ist einfach, weil weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer anfallen. Gründung und Handhabung sind besonders einfach. Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden und es ist nicht nötig, ein gewisses Mindestkapital einzubringen. Nachteilig gegenüber der Freiberufler-GmbH ist die Haftungsbeschränkung, die nur auf berufliche und vertragliche Felder hin abgeschlossen werden kann.
Wenn ein Gesellschafter aus der Partnerschaft ausscheidet und diese nur aus zwei Personen bestanden hat, dann ist die gesamte Partnerschaft beendet.
Autor: Jürgen Busch
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