Steuer: Doppelte Haushaltsführung des Freiberuflers

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

 

Steuer-Tipp für Freiberufler – Juli 2010:

Wenn der Freiberufler am Ort seines Unternehmens eine zweite Wohnung unterhalten muss, so kann er die Ausgaben dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die doppelte Haushaltsführung ist für Alleinstehende ebenso möglich, wie für Verheiratete. Voraussetzung dafür ist, dass ein eigener Hausstand besteht und dass in der Nähe des Beschäftigungsortes eine Zweitwohnung unterhalten werden muss. Das muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Unter der Bezeichnung „eigener Hausstand“ ist zu verstehen, dass der Freiberufler als Betriebsinhaber eine Wohnung eingerichtet hat, die entsprechend seinen eigenen Lebensbedürfnissen gestaltet ist. Die Wohnung selbst muss er als Mieter oder Eigentümer nutzen. Die Haushaltsführung muss von ihm im Wesentlichen selbst bestimmt werden. Hinzu kommt, dass die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Inhaber bilden muss.

Hinweis: Wird eine Wohnung nur zu gelegentlichen Zwecken oder für Aufenthalte im Urlaub genutzt, wird diese nicht als Zweitwohnung anerkannt und ist dann nicht steuerlich absetzbar.

Zweitwohnung bei den Eltern

Nutzt der freiberufliche Übersetzer zum Beispiel eine abgeschlossene Wohnung im Hause seiner Eltern, so kann er diese ebenfalls bei der Steuer geltend machen. Vorausgesetzt natürlich, er beteiligt sich an den laufenden Kosten. Dauert dies an, so wird das Finanzamt aber früher oder später prüfen, ob sich der eigentliche Lebensmittelpunkt tatsächlich in der Wohnung abspielt oder nicht. Wohnt der Freiberufler direkt in der Wohnung seiner Eltern und beteiligt sich dort an den Kosten, so gilt dies dennoch nicht als eigener Hausstand. Bei verheirateten Freiberuflern und Selbstständigen wird davon ausgegangen, dass sich der Lebensmittelpunkt in der Wohnung der Familie befindet, dann zumindest, wenn diese Wohnung mindestens sechs Mal pro Jahr aufgesucht wird. Bei Alleinstehenden gilt, dass ihr Lebensmittelpunkt dort angelegt ist, wo sie die engeren persönlichen Bindungen haben. Wird die Wohnung mindestens zwei Mal im Monat aufgesucht, so geht das Finanzamt davon aus, dass sich hier auch der Lebensmittelpunkt befindet.

Tipp: Möglich ist auch das Unterhalten einer Zweitwohnung im Ausland, wenn der Steuerpflichtige mindestens ein Mal pro Jahr nach Hause fährt und der Hausstand in der Zeit seiner Abwesenheit weiter geführt wird. Zu beachten sind dann aber die Versicherungen, die für eine Wohnung im Ausland anders sein können, als im Inland.

Bei verheirateten Freiberuflern ist es auch möglich, dass der Ehegatte eine Wohnung anmietet. Diese kann ebenfalls im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Die Kosten können als Werbekosten abgesetzt werden. Hinzu kommt der steuerliche Vorteil des Verlusts aus Vermietung und Verpachtung.

Generell gilt aber:

Das Beziehen einer Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen dringend notwendig sein.

Hinweis: Diese steuerlichen Hinweise ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Die steuerlichen Tipps zur doppelten Haushaltsführung für Selbstständige und Freiberufler stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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