Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer, Unternehmen und Privatpersonen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Umsatzsteuerpflicht: Ab wann und für wen gilt sie? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Umsatzsteuerpflicht: Ab wann und für wen gilt sie? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.

19 Prozent Umsatzsteuer können Unternehmer (z. B. für Waren) in Rechnung stellen. Diese gehen dann direkt ans Finanzamt weiter, es sei denn, es handelt sich nur um ein kleines Unternehmen, das von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Wer umsatzsteuerpflichtig ist und wer nicht, haben wir für Sie zusammengefasst.

„Umsatzsteuerpflicht” im Überblick:

Wer ist (nicht) umsatzsteuerpflichtig?

Nur Unternehmer, also selbstständig, gewerblich und beruflich Tätige, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Freiberufler und Kleinunternehmer sind nicht umsatzsteuerpflichtig, jedenfalls bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze.

Sind Provisionen und Gebühren umsatzsteuerpflichtig?

Mahngebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig, Provisionen hingegen schon, das liegt daran, dass ein Austausch von Leistungen erfolgt. Sie werden als sonstige Leistungen bei der Umsatzsteuer aufgeführt.

Werden umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen brutto oder netto angegeben?

Die Beträge werden ohne Umsatzsteuer, also netto angegeben. Eine Ausnahme gilt für umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen der Kleinunternehmer, da sie von dieser Steuer befreit sind.

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Habe ich eine Umsatzsteuerpflicht als Privatperson? Nein, allerdings zahlt trotzdem meist der Endverbraucher die Steuer.
Habe ich eine Umsatzsteuerpflicht als Privatperson? Nein, allerdings zahlt trotzdem meist der Endverbraucher die Steuer.

Laut § 1 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gilt die Umsatzsteuerpflicht in erster Linie für Unternehmer. In § 2 Abs. 1 UStG wird dann genauer definiert, wer als Unternehmer gilt:

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Mit anderen Worten: Sie werden bei der Umsatzsteuer (USt) in die Pflicht genommen, wenn …

  • Sie selbstständig sind,
  • es sich um eine gewerbliche und berufliche Tätigkeit handelt.

Damit ist auch klar, für wen keine Umsatzsteuerpflicht gilt: Freiberufler und Privatpersonen, die nicht gewerblich bzw. als Unternehmer tätig sind und nachhaltig Einnahmen erzielen. Als Kleinunternehmer haben Sie sogar die Wahl, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen oder nicht. Was das ist und welche Konsequenzen das für die Umsatzsteuer hat, klären wir im nächsten Abschnitt.

Wie ist die Umsatzsteuerpflicht innerhalb der EU geregelt, beispielsweise bei Warenlieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten? Im Herkunftsland ist die Lieferung umsatzsteuerfrei, im Zielland unterliegt sie der Erwerbssteuer. Das gilt aber nicht, wenn die Lieferung an einen privaten Abnehmer im EU-Ausland geht, dann müssen Sie in der Regel die deutsche Umsatzsteuer berechnen.

Umsatzsteuerpflicht: Befreiung für Kleingewerbe dank Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie als Kleinunternehmer statt der Umsatzsteuerpflicht die Kleinunternehmerregelung wählen, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Sobald Sie das tun, müssen Sie auch Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihre Umsätze auf maximal 17.500 Euro im Jahr geschätzt werden.

Es kann aber auch von Vorteil sein, als Kleinunternehmer auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Üblicherweise haben Sie in Ihrem Kleingewerbe auch Ausgaben (z. B. für Anschaffungen). Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen, können Sie diese Ausgaben mit der Umsatzsteuerschuld verrechnen, bekommen also im Idealfall auch Geld vom Finanzamt zurück.

Im Übrigen kann auch ein kirchlicher oder gemeinnütziger Verein umsatzsteuerpflichtig sein. Allerdings müssen solche Einrichtungen in der Regel nur einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent an das Finanzamt leisten.

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze und Leistungen

Besteht beim Übergang vom Kleinunternehmer zum Unternehmer Umsatzsteuerpflicht? Ja. Die Grenze liegt bei 17.500 Euro im Jahr.
Besteht beim Übergang vom Kleinunternehmer zum Unternehmer Umsatzsteuerpflicht? Ja. Die Grenze liegt bei 17.500 Euro im Jahr.

Folgendes unterliegt der Umsatzsteuerpflicht:

  • Leistungen (z. B. Beratung, handwerkliche Dienstleistung etc.)
  • Lieferungen (z. B. Produkte, Waren)
  • Einfuhr (sozusagen Zoll für Waren aus Drittländern)
  • Lieferungen innerhalb der EU (sog. innergemeinschaftlicher Erwerb)

Bei manchen Beträgen und Leistungen müssen Unternehmer und Finanzamt genauer hinsehen. Was ist beispielsweise, wenn Sie für eine Vermittlungsleistung Provision verlangen, ist diese dann umsatzsteuerpflichtig? Was ist mit anderen Beträgen, die Sie Ihrem Gegenüber in Rechnung stellen (z. B. Mahngebühren)?

Mahngebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Berechnen Sie eine Provision, müssen Sie hingegen schon Umsatzsteuer zahlen. Woran liegt das? Bei einer Provision handelt es sich um eine Vermittlungsleistung, von der Sie und Ihr Vertragspartner profitieren. Deshalb ist hierauf Umsatzsteuer zu zahlen.

Mahn- und Inkassogebühren gelten jedoch als erfolgsneutral und sind daher nicht der Umsatzsteuerpflicht unterworfen. Sie werden als sonstige Erträge in der Umsatzsteuererklärung verbucht.

Haben Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, geben Sie in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Ihren Gesamtumsatz (Summe aller Beträge ohne Umsatzsteuer, also netto) an.
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Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer, Unternehmen und Privatpersonen
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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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