Berufshaftpflicht­versicherung für Ärzte: Was sollten Sie beachten?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte dient dem Schutz im Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte dient dem Schutz im Schadensfall.

Ärzte sind laut Berufsordnung angehalten, sich ausreichend gegen Haftpflichtrisiken abzusichern, die in Ausübung ihres Berufs entstehen können. Dabei kommt es insbesondere auf eine ausreichende Deckungshöhe an, denn Ärzte haften im Zweifel bei Schäden mit dem gesamten Privatvermögen.

“Berufshaftpflicht für Arzt & Zahnarzt” im Überblick

Ist die Berufshaftpflicht für Ärzte Pflicht?

Ja. Wie der Name schon sagt, sind Ärzte zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Ärzte, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, sind gemeinhin zumindest teilweise über den Arbeitgeber abgesichert. Sie sollten im Zweifel aber mögliche Versicherungslücken dennoch über eine eigene Berufshaftpflicht schließen.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Welche Kosten fallen für die Betroffenen an?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Um einen Vergleich unterschiedlicher Angebote kommen Sie zumeist nicht herum. Welche Aspekte bei den Kosten eine Rolle spielen können, lesen Sie hier.

Welchen Schutz bietet die Berufshaftpflicht einem Arzt?

Einen Überblick zu den möglichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte finden Sie hier.

Ist die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Ärzte Pflicht?

Benötigt jeder Arzt eine private Berufshaftpflichtversicherung?
Benötigt jeder Arzt eine private Berufshaftpflichtversicherung?

Jeder niedergelassene Arzt muss eine Berufshaftpflicht abschließen, um sich so für mögliche Schadensfälle abzusichern. Gerade bei Gesundheitsschäden und möglichen Folgeschäden nach einer Fehlbehandlung oder auftretenden Komplikationen können mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sehr hoch ausfallen.

Die Berufshaftpflicht schützt den Arzt dann vor einer möglichen Pleite durch hohe Forderungen gegen ihn. So schützt er nicht nur seine eigene Praxis & Angestellte, sondern auch sein Privatvermögen. Zudem soll die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte auch mögliche Geschädigte davor bewahren, am Ende die ihnen zustehende Entschädigung wegen einer möglichen Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arztes zu bewahren.

Die Berufshaftpflicht dient also allen Beteiligten:

  1. dem Arzt, der sich nach einer möglichen Regressforderung durch einen Patienten einer hohen Entschädigungssumme gegenübersieht und
  2. dem Patienten, der einen Anspruch auf Entschädigung hat.

Im Falle einer groben Pflichtverletzung, die dem Schaden und den anschließenden Forderungen zugrunde liegen, kann die Haftpflichtversicherung den Arzt dann jedoch zum Teil in Regress nehmen. Das bedeutet: Sie kann einen bestimmten Betrag von ihm zurückfordern.

Berufshaftpflicht: Tätigkeit vom Arzt ausschlaggebend

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte greift zudem häufig nur für bestimmte Tätigkeitsfelder des Arztes. Das heißt, er kann Tätigkeiten in seiner Fachrichtung abdecken. Kommt es zu Schäden bei Behandlungen, die nicht seinem eigentlichen Fachgebiet zufallen, so deckt die Berufshaftpflicht mögliche Schäden dann nicht ab. Je nachdem, in welchem Fachbereich der Arzt tätig ist, kann die Deckungssumme entsprechend angepasst werden. Hintergrund ist, dass die Risikolage sich je nach medizinischem Fachgebiet stark voneinander unterscheiden kann. Das wirkt sich auch auf das Ausmaß möglich

Private Berufshaftpflicht für Ärzte im Krankenhaus erforderlich?

Berufshaftpflicht: Ein angestellter Arzt ist ggf. auch über den Arbeitgeber schon abgesichert.
Berufshaftpflicht: Ein angestellter Arzt ist ggf. auch über den Arbeitgeber schon abgesichert.

Ob auch Ärzte, die in Gemeinschaftspraxen oder Krankenhäusern arbeiten eine eigene Berufshaftpflicht abschließen müssen, richtet sich im Wesentlichen nach dem Berufsstatus und den Vertragsdetails. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für angestellte Ärzte zumeist nicht notwendig, wenn hier die Haftpflicht des Arbeitgebers im Schadensfall eingreift. Sie sollten dabei aber prüfen, ob hierbei auch Schadensersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit abgedeckt sind.

Sind Sie angestellter Arzt, sollten Sie den Umfang der Absicherung durch ihren Arbeitgeber genaustens prüfen. Mögliche Versicherungslücken können Sie dann über eine private Berufshaftpflichtversicherung schließen.

Sind die Ärzte zum Teil oder gänzlich freiberuflich tätig, sollten sie stets eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Chefärzte sind für den Bereich ihrer nebenberuflichen Liquidationstätigkeit in der Regel ebenfalls über die Klinik abgesichert. Andere angestellte Ärzte, die in der Nebentätigkeit selbstständig arbeiten, müssen sich selbst über die Berufshaftpflichtversicherung absichern, der Schutz durch die Krankenhausversicherung erstreckt sich auf sie nicht. Genaue Regelungen dazu sind im Angestelltenvertrag enthalten.

Je nach Versicherer liegt die Deckungssumme der Haftpflicht für einen Arzt bei 5 Millionen Euro für Personen, Sach- oder Vermögensschäden. Diese Summe kann im Einzelfall über zusätzliche Buchungen auch erhöht werden.

Obliegenheiten des Versicherten

Pflichten bei einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Arzt muss einen Schadensfall zeitnah melden.
Pflichten bei einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Arzt muss einen Schadensfall zeitnah melden.

Im Haftungs- oder Versicherungsfall muss der jeweilige Arzt seine Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich informieren. In der Regel hat der Versicherte dafür eine Woche Zeit, dann muss die Meldung beim Versicherer vorliegen. Wird dieser Obliegenheit nicht nachgekommen, kann es sein, dass der Versicherungsschutz erlischt. Genauere Regelungen dazu finden sich in den AGB der einzelnen Versicherungsanbieter.
Gegenüber seiner Berufshaftpflichtversicherung muss der Arzt dann im Schadensfall einen ausführlichen und wahrheitsgemäßen Bericht über den Schaden abliefern.

Eine rechtliche Anerkennung der Haftung darf gegenüber dem Patienten oder dem Anspruchsteller nicht vorgenommen werden, ehe die Versicherung sich damit einverstanden erklärt hat.

Haftung nach Ausscheiden aus dem Beruf

Wenn ein Arzt in den Ruhestand geht, können immer noch Haftungsansprüche gegen ihn gestellt werden. Man spricht hier von der Nachhaftung der Ärzte. Die Versicherungen unterbreiten den Ärzten in der Regel entsprechende Angebote für die Dauer von fünf Jahren. Eine Nachhaftung nach dieser Zeit ist zwar möglich, jedoch weniger wahrscheinlich.

Beachten Sie: Für Ärzte, die nach Eintritt in den Ruhestand noch medizinisch tätig sind und gelegentliche Behandlungen anbieten, offerieren viele Versicherer eine Art Ruhestandsversicherung. Diese Berufshaftpflichtversicherung ist zu einem ermäßigten Beitrag zu bekommen.

Berufshaftpflicht für Ärzte: Welche Kosten entstehen?

Private Berufshaftpflicht für einen Arzt: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Private Berufshaftpflicht für einen Arzt: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Was bei dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auf den Arzt an Kosten zukommt, lässt sich nicht pauschal festlegen. Ausschlaggebend für die Kosten der Berufshaftpflicht sind stets mehrere Faktoren:

  • Deckungssumme
  • Fachbereich (je nach Risikolage)
  • Umfang der Versicherungsleistung
  • mögliche Hinzubuchung von Zusatzleistung
  • Abdeckung bei grober Fahrlässigkeit
  • Abdeckung von Strafverfahrenskosten
  • mögliche Nachhaftung nach Berufsaufgabe
  • u. v. m.

Vergleichen Sie am besten Angebote verschiedener Versicherer, um die richtige und kostengünstigste Haftpflicht zu finden.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Umfang sowie die Höhe des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Risiken, welche versichert werden sollen. Den Risiken werden die speziellen Tätigkeiten des Arztes zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass ein Herzchirurg einem anderen Risiko unterliegt als ein Dermatologe, ein Tierarzt einem anderen Risiko als ein Humanmediziner. Vor allem bei Fachbereichen, die einem hohen forensischen Risiko unterliegen, wie Anästhesiologie, Orthopädie oder Chirurgie, sollte die Berufshaftpflichtversicherung von dem Arzt ausreichend hohe Deckungssummen aufweisen.

Welche Schäden deckt die Berufshaftpflicht für einen Arzt ab?

Je nach Umfang der Versicherung können u. a. Schäden in den folgenden Bereichen durch die Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt abgedeckt sein:

Haftpflicht: Ein Arzt kann auch zusätzliche Risiken abdecken lassen.
Haftpflicht: Ein Arzt kann auch zusätzliche Risiken abdecken lassen.
  • Abhandenkommen von Sachen der Patienten, deren Begleitung sowie der Betriebsangehörigen
  • Dozenten- und Lehrtätigkeit
  • Abwasserschäden aus der ärztlichen Praxis und durch häusliche Abwasser
  • Auslandsschäden auf Geschäftsreisen, Ausstellungen, Messen, Tagungen
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Betriebsveranstaltungen aller Art sowie Informationsveranstaltungen für Patienten
  • Be- und Entladeschäden
  • Vermögensschaden aus Verletzung des Datenschutzes
  • Vermögensschaden aus gutachterliche Tätigkeit
  • Unterhaltsanspruch wegen ungewollter Schwangerschaft
  • Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung
  • Hausbesuche
  • Mietsachenbeschädigung durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser
  • Strahlenschäden
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Beschäftigung eines vorübergehenden Vertreters
  • Beschäftigung von Assistenzärzten und Medizinstudenten
  • Betrieb von medizinischen Apparaten und Geräten

Extra zu versichernde Risiken

Bestimmte Risiken müssen extra abgesichert werden. Dazu zählen etwa der Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die eventuell durchzuführenden klinischen Versuche. Werden diese Bereiche oder Tätigkeiten nicht extra im Versicherungsvertrag erfasst und stellt sich die Forderung nach einer Haftung ein, so muss der Arzt selbst – mit seinem privaten Vermögen – dafür haften.

Die übliche Berufshaftpflichtversicherung zahlt in dem Falle nicht. Generell müssen Änderungen im Tätigkeitsbereich immer dem Versicherer mitgeteilt werden, damit dieser eine Anpassung des versicherten Risikos vornehmen kann.

Wichtig:  Die Kosten für ein Strafverfahren trägt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in der Regel nicht. Hierfür ist zumeist eine eigene Strafrechtsschutz­versicherung erforderlich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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