Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

 

Reichen dem Freiberufler die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit nicht aus, so wird ein Nebenjob in Frage kommen. Dabei kann es sich durchaus um eine nichtselbstständige Tätigkeit als Angestellter handeln.

Vor- und Nachteile der nichtselbstständigen Tätigkeit

Eine nichtselbstständige Tätigkeit, also eine Festanstellung kann durchaus Vorteile mit sich bringen. So gibt es Anspruch auf ein geregeltes Einkommen, den bezahlten Urlaub sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Außerdem übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten für die Sozialversicherungen, was ansonsten nur bei Künstlern und Publizisten, die über die KSK versichert sind, durch die Zuschüsse vom Bund der Fall ist. Ansonsten müssen Freiberufler ihre Sozialversicherung gänzlich selbst tragen.

Dazu kommen alle anderen Versicherungen, die berufsspezifisch abgeschlossen werden müssen, wie Unfallversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Dafür birgt die nichtselbstständige Tätigkeit den Nachteil der geringeren Flexibilität.

Hinweis: Ein Freiberufler kann sich seine Aufträge aussuchen, auch die Zeit, in der er seine Aufträge erledigt, kann er selbst bestimmen. Dafür trägt er allerdings auch das unternehmerische Risiko ganz allein.

Nebenberufliche Tätigkeit

Wer weniger als ein Drittel der Vollerwerbszeit in einem festen Arbeitsverhältnis als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Ausbilder, Künstler oder Pfleger tätig war (für eine staatliche Stelle oder für einen Verein) und dafür einen Arbeitslohn erhalten hat, kann eine Steuerfreiheit bis 2.400 Euro für seine nebenberufliche Tätigkeit in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit 1.000 Euro gewährt, sofern dieser nicht durch den Hauptberuf ausgeschöpft wird.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bewirkt für nichtselbstständige Tätigkeiten eine Steuerfreiheit bis 3.400 Euro, sofern diese Pauschale gänzlich auf die Nebentätigkeit entfällt. Ansonsten sind die Werbungskosten für die einzelnen Tätigkeiten aufzuteilen.

Die Aufteilung erfolgt für die Aufwendungen, die beide Bereiche gleichzeitig betreffen, also die nichtselbstständige und die freiberufliche Tätigkeit. Die Kosten müssen also sowohl durch die eine als auch durch die andere Tätigkeit entstanden sein. Werden tatsächliche Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag liegen, für den Nebenjob geltend gemacht, so müssen diese auch für die Haupttätigkeit nachgewiesen werden. Liegen die Einnahmen unter dem Pauschbetrag, können die Kosten nicht abgezogen werden, da sie mit steuerfreien Einnahmen in Verbindung stehen.

Bemerkung: Sofern die Einkünfte aus der nichtselbstständigen Arbeit die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung unterschreiten, besteht Versicherungspflicht über die KSK für Künstler und Publizisten.

Dies gilt nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung, diese wird durch den wirtschaftlich bedeutenderen Job getragen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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