Der freiberufliche Rechtsanwalt
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Kurze Einführung
Wer als Rechtsanwalt arbeiten möchte, ist entweder selbstständig – also freiberuflich – oder angestellt in einer Kanzlei tätig. Der Rechtsanwalt wird zu den beratenden Berufen gezählt und befasst sich mit allen Fragen rund um einzelne Rechtsgebiete. Möglich ist die Spezialisierung als Fachanwalt, sodass zum Beispiel gezielt Beratungen zum Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht oder anderen Rechtsgebieten angeboten werden.
Die Aufgaben des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt sorgt dafür, dass sein Mandant sein Recht erhält. Eingesetzt werden dafür rechtsstaatliche Mittel. Beraten oder vertreten werden kann jeder Mandant, allerdings darf ein Rechtsanwalt niemanden von der Gegenseite vertreten, sofern es um dieselbe Angelegenheit geht.
Außerdem können Vertretungsverbote gegen die Beratung eines Mandaten sprechen. Dies ist etwa der Fall, wenn der betreffende Anwalt zuvor als Notar tätig und hier zur Neutralität verpflichtet war. Ein Rechtsanwalt ist immer parteilich. Diese Art der Interessenvertretung ist ein wesentliches Merkmal des Berufs. Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten über die aktuelle Rechtslage und über die Aussichten auf Erfolg des Verfahrens informieren. Außerdem geht es bereits vor der eigentlichen Beratung um die Möglichkeiten der Beweissicherung und um anfallende Kosten. In dem Zusammenhang muss der Anwalt auf das Kostenrisiko hinweisen.
Jeder Bürger kann sich im Rahmen eines Verfahrens vor Gericht oder vor Behörden vertreten lassen. Der Anwalt wird zum Verteidiger, wenn es um einen Strafprozess geht oder wenn ein Bußgeldverfahren anhängig ist. Bei Verfahren vor Landgerichten, am Bundesgerichtshof oder am Oberlandesgericht ist es sogar Pflicht, einen Anwalt als Vertretung zu beauftragen. Auch bei anderen Verfahrensarten, die vor höheren Gerichten stattfinden, kann sich niemand selbst vertreten. Hier ist immer ein Rechtsanwalt nötig. Dieser Anwaltszwang soll die Gerichte entlasten und zur schnelleren Aufklärung des jeweiligen Sachverhaltes beitragen. Außerdem ist gewünscht, dass der Rechtsanwalt die rechtliche Lage vor Erhebung der Klage abschätzt.
Der Rechtsanwalt soll also beraten und vertreten. Zusammengefasst sind seine Aufgaben die folgenden:
Rechtsgestaltung | Der Rechtsanwalt hilft bei der Umsetzung wichtiger Rechtsgeschäfte in der Wirtschaft, die ohne rechtlichen Beistand oftmals unterlassen werden würden. Teilweise wird der Rechtsanwalt durch Ministerien bei der Erarbeitung neuer Gesetzesentwürfe hinzugezogen. Diese Funktion ist allerdings in Fachkreisen umstritten. |
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Aufklärung | Rechtsuchende sollen über ihre Ansprüche und Rechte aufgeklärt werden. Außerdem werden die Ansprüche und Möglichkeiten der Gegenseite erläutert. |
Entlastung | Der Rechtsanwalt soll die Justiz entlasten, indem er Klagen wegen schlechter Aussichten auf Erfolg verhindert. Damit übernimmt der Rechtsanwalt eine Art Filterfunktion. Er hilft außerdem dabei, Streitigkeiten vor dem Gang zum Gericht beizulegen. Damit trägt ein Rechtsanwalt zum Rechtsfrieden bei. |
Mediation | Der Rechtsanwalt wird zum Mediator und vermittelt zwischen den Parteien. In dieser Funktion ist er kein Vertreter einer Seite. |
Anspruchsdurchsetzung | Der Rechtsanwalt soll eine außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen erwirken und setzt Aufforderungsschreiben auf oder legt Vertragsstrafen fest. Damit werden zudem künftige Rechtsverstöße zumindest teilweise verhindert. |
Verfahrenshilfe | Der Rechtsanwalt soll vor Gericht Verfahrenshilfe leisten und Sachverhalte aufklären. |
Prozesshandlungen | Es werden durch die Hilfe des Rechtsanwalts Vergleiche geschlossen und Einreden erhoben. Dies fällt in den Bereich der Prozesshandlungen. |
Beiträge zur Rechtsauslegung und Gesetzgebung | Ein Rechtsanwalt verfasst Beiträge für Fachzeitschriften und arbeitet in berufsständischen Organisationen mit. Damit trägt er zur Rechtslegung und im weiteren Sinne zur Gesetzgebung bei. |
Die Zulassung des Rechtsanwalts
Wer als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss eine Ausbildung zum Volljuristen absolviert haben. Das ist durch ein Studium der Rechtswissenschaften möglich. In dem Bezirk, in dem sich der Rechtsanwalt niederlassen möchte, muss er von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Außerdem erfolgt eine Eintragung in das Rechtsanwaltsverzeichnis. Vor der Zulassung muss außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte abgeschlossen werden, die Vermögensschäden übernimmt. Wichtig ist hier, dass sämtliche Beratungsfelder des Rechtsanwalts abgesichert sind. Des Weiteren muss der Rechtsanwalt Räumlichkeiten vorweisen können, in denen die anwaltliche Beratung stattfinden soll. Ein Rechtsanwalt muss also zwingend über ein eigenes Büro verfügen.
Bei der Zulassung verpflichtet sich der Rechtsanwalt zur Erfüllung seiner rechtsanwaltlichen Pflichten und zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung. Die Zulassung kann durch die Rechtsanwaltskammer entzogen werden, wenn Verstöße gegen das Berufsrecht festgestellt werden.
Der Rechtsanwalt als Freiberufler
Rechtsanwälte zählen zu den freien Berufen und sind keine Gewerbetreibende. Das heißt, sie müssen sich beim Finanzamt anmelden, nicht jedoch gegenüber dem Gewerbeamt. Folglich fallen auch keine Gewerbesteuern an. Der Rechtsanwalt kann seinen Gewinn über die Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, er ist nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Der Rechtsanwalt ist jedoch ein Pflichtmitglied der Rechtsanwaltskammer, deren Dachorganisation die Bundesrechtsanwaltskammer ist.
Die Rechtsordnung sieht vor, dass der Rechtsanwalt nicht nur gegenüber seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern dass er auch die Rechtsordnung einhalten muss. Im Rahmen der geltenden Gesetze gehen jedoch die Interessen des Mandanten immer vor.
Allerdings darf vor Gericht nie bewusst die Unwahrheit gesagt werden, denn der Rechtsanwalt ist einem Richter oder Staatsanwalt gleichgestellt.
Als Freiberufler kann der Rechtsanwalt durchaus Mitarbeiter einstellen und in seiner Kanzlei beschäftigen. Er muss allerdings immer die letztendliche Verantwortung übernehmen. Wie jeder andere Freiberufler auch muss der Rechtsanwalt für die Leistungen seiner Mitarbeiter Sorge tragen. Allerdings ist es möglich, einen Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte in einer Kanzlei zu organisieren. Hierbei handelt es sich um eine Sozietät. Dabei können auch mehrere Rechtsgebiete abgedeckt werden, was im Sinne der Mandanten sein dürfte. Das Portfolio der Anwälte kann damit erweitert werden – marketingtechnisch ist eine solche Sozietät also durchaus eine gute Idee.
Ein Rechtsanwalt kann mit anderen Anwälten eine Partnerschaftsgesellschaft oder GbR gründen. Die Partner arbeiten in der Regel gleichberechtigt und haften selbst. Ein Partner muss dabei nicht für Fehler oder verursachte Vermögensschäden des anderen Partners haften. Durch die Partnerschaft ergeben sich Synergieeffekte, die für alle Beteiligten von Vorteil sind. Wichtig ist in jedem Fall die Ausformulierung des Partnerschaftsvertrags, der von einem neutralen Rechtsanwalt aufgesetzt oder zumindest kontrolliert werden sollte, damit es nicht zu Benachteiligungen einzelner Beteiligter kommt.
Ausbildung zum Fachanwalt
Wer sich als Rechtsanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet qualifiziert, darf sich durch die Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt benennen lassen. Hierfür sind besondere Kenntnisse in Theorie und Praxis nötig. Ein Fachanwalt kann sich auf das Kapitalmarktrecht, auf das Verwaltungsrecht, auf das Agrarrecht oder auf das Sozialrecht spezialisieren.
- Weitere Rechtsgebiete für Fachanwälte sind:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Miet- und Wohnungseigentümerrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Insolvenzrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Steuerrecht
- Wirtschaftsrecht
Daneben gibt es einige weitere Rechtsgebiete, für die eine Zulassung als Fachanwalt möglich ist. Ein Fachanwalt muss einen Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer erbringen, dass er sich auf diesem speziellen Fachgebiet weitergebildet hat. Auch die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Beitrags gilt als Nachweis der Fachkenntnis. Ein Fachanwalt kann immer noch die allgemeine Beratung für Mandanten anbieten, wird aber in erster Linie seinem Spezialgebiet treu bleiben. Wichtig ist, dass er sich auf diesem Gebiet stetig weiterbildet und an entsprechenden Fortbildungen teilnimmt.
Was macht die Rechtsanwaltskammer?
Die Rechtsanwaltskammer ist regional tätig und gilt als unabhängige Selbstverwaltung. Sie sichert die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte und übernimmt die Zulassung derselben. Unterstützung erfährt die Rechtsanwaltskammer durch die Dachorganisation der Bundesrechtsanwaltskammer. Insgesamt gibt es bundesweit 28 Standorte der Rechtsanwaltskammer.
Folgende Aufgaben obliegen der Anwaltskammer:
Zulassung der Rechtsanwälte | Belehrung und Beratung der Anwälte zu den Berufspflichten | Vermittlung bei Streitigkeiten unter Rechtsanwälten oder mit Mandanten |
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Überwachung der Berufspflichten der Anwälte | Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht | Erstellung von Gutachten |
Außerdem kann die Rechtsanwaltskammer einem Anwalt die Zulassung wieder entziehen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Rechtsanwälte müssen Gebühren für die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer zahlen, wobei diese Gebühren regional unterschiedlich hoch sind.
Normalerweise bewegen sich die jährlichen Kosten für eine Mitgliedschaft um 260 Euro.
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