Vor- und Nachteile der GmbH für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

 

Aus einer GmbH zwischen Freiberuflern ergeben sich zahlreiche Vor- und Nachteile. Teilweise kann es gewinnbringender sein, sich nicht für die GmbH zu entscheiden, sondern eher eine Kooperation anzustreben. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die Artverwandtschaft der Berufe nicht gegeben ist. Der freiberufliche Rechtsanwalt und der freiberuflich tätige Arzt haben kaum etwas gemeinsam, zumindest in beruflicher Hinsicht. Hier kann die Kooperation die bessere Wahl sein. Das Berufsrecht knüpft hier an die freiberuflichen Tätigkeiten an, die in der Ausübung zumindest teilweise miteinander in Berührung kommen.

Zu den Vorteilen der GmbH

Die Beteiligten haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie sind also Gläubigern gegenüber nicht zur Zahlung mit dem privaten Vermögen verpflichtet. Gegenüber anderen Rechtsformen ergeben sich darüber hinaus steuerliche Vorteile. Steuerrechtlich gesehen ergeben sich durch die Gründung der GmbH verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Vor der Gründung sollte der Freiberufler daher ein Steuerberater zu den Möglichkeiten befragt werden.

Wenn genügend Gesellschafter vorhanden sind, so ist der Kapitalbedarf für die Gründung gering. Schon mit 100 Euro ist man hier dabei. Die Verwaltung ist einfach, da sie über die Gesellschafterversammlung stattfindet.

Anteile an der Gesellschaft können einfach übertragen werden. Für kleine Gesellschaften gilt, dass sich hier eine eingeschränkte Publizitätspflicht ergibt. Der Name der einzelnen Gesellschafter muss im Firmennamen nicht genannt werden.

Zu den Nachteilen der GmbH

Entscheidungsprozesse werden bei der GmbH für Freiberufler erschwert oder sogar verhindert. Dies ist dadurch der Fall, dass hier Gesellschafterversammlungen zur Beschlussfassung notwendig sind und dass bestimmte Vorgänge erst im Handelsregister eingetragen werden müssen. Die Freiberufler-GmbH ist zur Bilanzierung verpflichtet. Wenn Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden sollen, so ist das nicht ohne Weiteres möglich. Hier ist immer erst die notarielle Beurkundung nötig, damit die Rechtsgültigkeit gegeben ist.Außerdem ist die Eintragung im Handelsregister nötig. Die GmbH unterliegt zudem der Gewerbesteuer.

Es wird hier davon ausgegangen, dass die GmbH gewerbliche Einnahmen erzielt, daher ist die Gewerbesteuer zulässig. Vor allem bei jungen Gesellschaften herrscht seitens der Gläubiger oft ein geringes Vertrauen. Oft wird überdies eine persönliche Bürgschaft oder eine Schuldmitübernahme der Gesellschafter verlangt, weil eine geringe Kreditbasis vorhanden ist. Der Jahresabschluss ist vergleichsweise aufwändig.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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