Gebührentabelle für Steuerberater

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 25. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gebührenordnung
Gebührenordnung

Wer als Freiberufler einen Steuerberater beauftragt, sollte sich vorab schon einmal über die anfallenden Kosten des Steuerberaters informieren. Die Vergütung des Steuerberaters erfolgt nach einer festgelegten Gebührenordnung.

Hinweis: Höhere Gebühren darf der Steuerberater nur verlangen, wenn ihm dafür eine schriftliche Einverständniserklärung des Auftraggebers vorliegt.

Relevant sind für die Berechnung der Gebühren drei Tabellen aus der Gebührenordnung:

  • Tabelle A (Beratungstabelle)
  • Tabelle B (Abschlusstabelle) und
  • Tabelle C (Buchführungstabelle)

In der Gebührenordnung wird noch bis Tabelle E gegangen, diese weiteren Tabellen werden aber nicht in jedem Fall für den auftraggebenden Freiberufler angewendet.

Beispielhafte Rechnung eines Steuerberaters für:
Freiberufler aus dem Medienbereich mit Betriebseinnahmen von brutto 49.500 €

Die Buchführung wird vom Freiberufler selbst ausgeführt.

Gebührenrechnung eines Steuerberaters

Für folgende in Ihrem Auftrag ausgeführte Leistungen erlaube ich mir nach der Steuerberatergebührenordnung zu berechnen:

Leistungsbezeichnung Wert Gebührensatz Gebühr
Einnahme-Überschussrechnung für freie Berufe 2012
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
§ 25 Abs. 1 StBGebV
49. 500 €15,00/10 B315,00 €
Berechnung
siehe rechts
Anfertigung der Umsatzsteuerjahreserklärung einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen
§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBGebV
9.800 €1.00/10 A48,60
Auslagen und Kostenersatz § 16 StBGebV10,00 € 10,00 €
Nettobetrag  373,60 €
Rechnungsbetrag enthält dann 19 % Umsatzsteuer  444,50 €

Allgemeine Grundlagen

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Ausgegangen wird bei der Berechnung der Gebühren von einem Gegenstandswert. Wer also zum Beispiel seine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch den Steuerberater anfertigen lässt und von einem Wert (Betriebseinnahmen) von 35.000 Euro ausgeht, muss nach Tabelle B mit einem zu zahlenden Honorar von 172 Euro ausgehen. Dabei handelt es sich aber nur um die Kosten, die für den reinen Jahresabschluss anfallen.

Welche Tabelle jeweils zum Einsatz kommt, hängt stets von der betreffenden Tätigkeit des Steuerberaters ab. Der volle Gebührensatz, der sich ergibt, bedingt einen Gebührenrahmen, das heißt, hier kann ein minimaler bis maximaler Anteil am Gebührensatz festgelegt werden.

Gebührenordnung bei der Einkommenssteuer-Erklärung

Der Freiberufler beauftragt einen Steuerberater nun damit, eine Steuererklärung anzufertigen, ohne dass dabei die Einkünfte ermittelt werden. Der Gegenstandswert beträgt 70.000 Euro. Der volle Gebührensatz beträgt 1.200 Euro, der Gebührenrahmen liegt wieder bei 1/10 bis 6/10. Das heißt, der Steuerberater kann einen Gebührenrahmen von 120,00 bis 720,00 Euro berechnen.

Noch einmal zur Begriffsklärung:  Der Gegenstandswert ist die Summe aller positiven Einkünfte, mindestens beträgt er 6.000 Euro. Die Anteile, die den Gebührenrahmen ergeben, werden gesetzlich festgelegt, was im Übrigen für jede Tabelle gilt.

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Der Jahresabschluss

Wie bereits im obigen Beispiel erklärt, setzt der Steuerberater auch für den Jahresabschluss die Gebührentabelle an. Zum Einsatz kommt dafür Tabelle B. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 10/10 bis 49/10. Beträgt der Gegenstandswert nun also wie oben genannt 35.000 Euro und der volle Kostensatz 172 Euro, so reicht die Spanne von 172 bis 688 Euro. In die Endkosten fließt nicht nur die Erstellung einer Bilanz ein, sondern es werden auch Besatzungskosten angerechnet, die Erstellung von Anhängen wird in Rechnung gestellt, usw.

Jede Tätigkeit des Steuerberaters wird extra abgerechnet.

Die Finanzbuchhaltung

Für die Finanzbuchhaltung kommt Tabelle C zum Einsatz. Hierbei wird mit Hilfe des Gegenstandswertes ein voller Gebührensatz ermittelt. Der Gebührensatz, den der Steuerberater letzten Endes dem Freiberufler in Rechnung stellt, richtet sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Anteilen. Daraus erfolgt eine monatliche Aufteilung der gesamten Kosten.

Ein Beispiel:  Der Steuerberater wird damit beauftragt, für den Freiberufler die Buchführung zu erstellen. Der Gegenstandswert beträgt 40.000 Euro. Die volle Gebühr beträgt laut Tabelle C 98 Euro. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 2/10 und 12/10. Der Steuerberater kann für seine Tätigkeit daher zwischen 19,60 und 117,60 Euro berechnen.

Rechnung muss vorliegen

Wer Steuererklärungen, Lohnbuchführung und andere Finanzangelegenheiten des Unternehmens in die Hände eines Steuerberaters gibt, sollte darauf achten, stets eine Rechnung für die erhaltenen Leistungen vorgelegt zu bekommen. Diese muss übrigens eigenhändig durch den Steuerberater unterschrieben worden sein. Dies sieht die Steuerberatervergütungsordnung so vor. Als Rechnung kann auch der schriftlich geschlossene Vertrag gelten, der zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen Freiberufler oder Selbstständigem und Steuerberater unterzeichnet wurde.

In diesem Vertrag muss die zu erbringende Leistung ebenso genau bezeichnet werden, wie die Fälligkeit derselben sowie die der Zahlung durch den Auftraggeber. Sie sind zur Zahlung des fälligen Betrags auch ohne Vorlage einer neuen Rechnung verpflichtet.

Enthaltene Kosten

enthaltene Kosten

In der Rechnung des Steuerbüros müssen sämtliche Gebühren und Auslagen, die zur Zahlung fällig werden, kurz beschrieben sein. Außerdem muss die jeweils gültige Vorschrift der Steuerberatergebührenverordnung genannt sein. Auch der Stundensatz muss angegeben werden.

Kurz: Die Rechnung muss, damit sie tatsächlich zur Zahlung fällig wird, neben den für eine Rechnung gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch noch die Daten zur Leistung des Auftragnehmers – also des Steuerberaters – enthalten. Die Höhe eventueller Zusatzleistungen, die berechnet werden, muss mit dem Mandanten frei vereinbart werden. Pauschalvergütung oder Zeitgebühr sind hier die Möglichkeiten.




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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Eine Antwort auf „Gebührentabelle für Steuerberater“

Siobhan Prendergast sagt:

Bin unsicher. Ich habe ein Brutto Einkommen von ca 35 000 Euro. steuerberater nimmt alle 3 Monate 320 Euro für MwSt abführen und am Ende des Jahres 1200 Euro für Abscluss gewinnermittlung. . Das kommt mir sehr sehr viel vor . Bin verzweifelt. Bitte um Rat.

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