Gemeinschaftskonto für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 17. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Gemeinschaftskonto für Freiberufler

Gemeinschaftskonto für Freiberufler

Wenn mehrere Freiberufler in einer Bürogemeinschaft zusammen arbeiten und gemeinsam Aufträge annehmen, wie das etwa bei einem Texter und Übersetzer oder bei einem Journalisten und Fotografen der Fall sein kann, bietet es sich an, ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Hier können die Honorare für die Aufträge eingehen, die wirklich gemeinsam bearbeitet wurden. Zusätzlich zum Gemeinschaftskonto kann es sinnvoll sein, dass jeder Freiberufler sein eigenes Geschäftskonto behält, auf das die Gelder eingezahlt werden, die für allein abgearbeitete Aufträge fällig werden.

Hinweis: Soll das Gemeinschaftskonto durch die Freiberufler eröffnet werden, müssen alle persönlich bei der Bank erscheinen und eine Unterschrift unter den Kontovertrag setzen.

Bei der Eröffnung des Kontos bei einer Direktbank müssen sich alle über das Post-Ident Verfahren ausweisen, was in jeder Filiale der Deutschen Post vorgenommen wird.

Wenn alle gleichberechtigt über das Konto verfügen, haften alle füreinander

Durch die Unterschrift werden nun alle formell zu gleichberechtigten Partnern was die Kontonutzung angeht. Hier wird das Motto der Musketiere verfolgt „Einer für alle, alle für einen“. Das heißt, wenn alle gleichberechtigt über das Konto verfügen können, dann müssen auch alle füreinander haften. Wenn einer das Konto überzieht, haftet der andere für die entstandenen Schulden mit.

Solange die Partner sich einig sind, stellt das auch kein Problem dar. Nachteilig wird solch ein Konto erst dann, wenn es zu Differenzen kommt und sich einer am Konto bedient, ohne dass das mit dem anderen abgesprochen war.

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Auf dem deutschen Markt bieten noch andere Banken dem Freiberufler und Selbstständigen ein Geschäftskonto an.
Mit dem nachfolgenden Rechner können Sie einen sehr detaillierten Gebühren- und Kostenvergleich zwischen den Anbietern durchführen.

Ein “Und” oder “Oder”-Konto sind beim Gemeinschaftskonto möglich

Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Gemeinschaftskonto zwischen „Und“ und „Oder“ Konten unterschieden wird. Bei einem „Oder“ Konto haben alle Partner die gleichen Rechte, es sei denn, bei der Eröffnung des Kontos wurden andere Vereinbarungen getroffen. So kann zum Beispiel festgelegt werden, wie mit Schulden oder auch einem Guthaben zu verfahren ist. Bei einem „Und“ Konto darf immer nur gemeinsam über das Konto verfügt werden.

Das heißt, wenn ein Partner ein Dispositionskredit einrichten möchte, dann muss er dies mit seinem Partner abstimmen, erst dann kann die Bank den Auftrag ausführen.

Hinweis: Es muss also immer ein Auftrag für eine bestimmte Sache von allen Kontoinhabern vorliegen. Allerdings ist die Handhabung eines solchen Kontos im Alltag als recht umständlich zu bezeichnen und wird daher nicht die erste Wahl für die Freiberufler sein, die zusammenarbeiten wollen.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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