Gewerbeschein: Nachweis der Gewerbeanmeldung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wozu ein Gewerbeschein dient, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wozu ein Gewerbeschein dient, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Bevor Sie sich selbstständig machen und mit Ihrem Gewerbe durchstarten können, gilt es verschiedene Formalitäten zu klären. So verlangt der Gesetzgeber nicht selten einen sogenannten Gewerbeschein. Welchen Zweck dieses Dokument erfüllt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Kosten anfallen, erklärt dieser Ratgeber.

Gewerbeschein im Überblick:

Was ist ein Gewerbeschein?

Beim Gewerbeschein handelt es sich um ein Dokument, dass die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde bestätigt und zum Betreiben eines Gewerbes berechtigt.

Welche Informationen stehen im Gewerbeschein?

Eine Auflistung der im Gewerbeschein aufgeführten Angaben finden Sie hier.

Welche Kosten müssen Sie für den Gewerbeschein einplanen?

In der Regel liegen die Ausgaben für einen Gewerbeschein zwischen 15 und 65 Euro. Da die Kosten für die Ausstellung in Deutschland nicht durch eine Gebührenordnung einheitlich geregelt sind, variieren diese je nach Stadt bzw. Gemeinde. Auch wenn die Gebühren verhältnismäßig gering ausfallen, sollten Sie diese bei den Finanzen berücksichtigen.

Gewerbeschein: Was ist das?

Als Gewerbenachweis ist der Gewerbeschein für viele Selbstständige unerlässlich.
Als Gewerbenachweis ist der Gewerbeschein für viele Selbstständige unerlässlich.

Wer dauerhaft selbstständig tätig sein und dabei Gewinne erzielen möchte, muss dafür in Deutschland in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dass die Anmeldung bei der zuständigen Behörde auch tatsächlich erfolgt ist, belegt der Gewerbeschein. Bei diesem, auch als Gewerbeanmeldungsschein bezeichneten, Dokument im A4-Format handelt es sich also um einen Gewerbenachweis.

Der Gewerbeschein enthält dabei zahlreiche Informationen über den Gewerbetreibenden und seine Tätigkeit. Um welche Angaben es sich dabei üblicherweise im Einzelnen handelt, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Angaben zur Person
    • Vor- und Nachname
    • Geschlecht
    • ggf. Geburtsname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort und -land
    • Anschrift
    • Telefonnummer
  • Angaben zum Betrieb
    • Adresse der Betriebsstätte
    • Beschreibung der angemeldeten Tätigkeit
    • Angabe zum Ausmaß der Tätigkeit (haupt-/nebenberuflich)
    • Beginn der Tätigkeit
    • Art des Betriebes

Übrigens! Beim Gewerbeschein ist die Dauer nicht begrenzt. Haben Sie diesen erfolgreich beantragt, bleibt dieser also in der Regel unbegrenzt bestehen. Wollen Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben oder Ihre Tätigkeit ändern, ist dafür eine Meldung beim zuständigen Ordnungsamt bzw. der Gemeindeverwaltung notwendig.

Nicht jeder, der beruflich unabhängig ist, betreibt auch ein Gewerbe. So können sich insbesondere Freiberufler ohne Gewerbeschein selbstständig machen. Unter diesen Begriff fallen Personen, die einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf nachgehen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Lehrer, Künstler und Journalisten.

Allerdings gibt es auch Berufe, bei denen sowohl eine gewerbliche als auch eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen kann. Dies ist unter anderem bei Fotografen der Fall. Schaffen diese Kunst oder arbeiten als Bildjournalist, handelt es sich um einen freien Beruf. Einen Gewerbeschein benötigt der Fotograf hingegen, wenn er „nur“ Auftragsarbeiten wie Portraitfotos angefertigt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Gewerbeschein?

Ohne eine Konzession erhalten Sie in der Regel keinen Gewerbeschein für die Gastronomie.
Ohne eine Konzession erhalten Sie in der Regel keinen Gewerbeschein für die Gastronomie.

In Deutschland gilt die sogenannte Gewerbefreiheit, wonach grundsätzlich jeder Bundesbürger dazu berechtigt ist, ein Gewerbe zu betreiben.

Aus diesem Grund kann prinzipiell auch jede Person, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen will, einen Gewerbeschein erhalten. Hierfür ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) ein entsprechender Antrag zu stellen:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Gewerbeschein bzw. die Gewerbeanmeldung allerdings an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. So setzt der Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswagen zum Beispiel eine Konzession voraus, da alle gastronomischen Gewerbe grundsätzlich erlaubnispflichtig sind. Zudem muss bei der Gewerbeanmeldung ein Gesundheitszeugnis vorliegen.

Sie wollen sich als Handwerker selbstständig machen? Ohne Gewerbeschein ist dies in der Regel nicht möglich. Allerdings schreibt die Handwerksordnung bei einigen handwerklichen Berufen Zusatzvoraussetzungen vor, ohne welche Sie dieses Dokument nicht erhalten können. So ist zum Beispiel die handwerkliche Selbstständigkeit als Maurer, Dachdecker, Klempner, Tischler, Bäcker oder Friseur an die Meisterprüfung und die von der Handwerkskammer ausgestellte Handwerkskarte geknüpft.

Für welche Gewerbezweige Sie bei der Anmeldung beim Ordnungsamt bzw. der Gemeindeverwaltung darüber hinaus noch spezielle Erlaubnisse benötigen, zeigt die nachfolgende Auflistung exemplarisch:

  • Betrieb einer Spielhalle
  • Makler und Anlageberater
  • Versicherungsvermittlung
  • Reisegewerbe
  • Handel mit Waffen, Sprengstoff sowie giftigen Substanzen

Ein Gewerbe kann grundsätzlich auch als Nebentätigkeit – also zusätzlich zum Besuch der Universität oder dem regulären Arbeitsverhältnis – betrieben werden. So können Sie nach der erfolgreichen Antragstellung den Gewerbeschein als Student oder Angestellter in den Händen halten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Möchten Sie einen Gewerbeschein beantragen, benötigen Sie dafür grundsätzlich ein Ausweisdokument zur Identifikation. Hierbei kann es sich um den Personalausweis oder den Reisepass samt Meldebestätigung handeln. Ist der Betrieb bereits im Handelsregister verzeichnet, sind auch der Handelsregisterauszug sowie der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag vorzulegen. Zudem sind die Nachweise über die Erfüllung der branchenspezifischen Voraussetzungen zu erbringen.

Möchten Sie den Antrag nicht erst beim Ordnungsamt sondern in aller Ruhe zu Hause ausfüllen, können Sie das Formular für den Gewerbeschein häufig auch ausdrucken. Das Dokument dafür finden Sie in der Regel auf der Internetseite der Behörde.

Wozu wird der Gewerbeschein benötigt?

Sie verkaufen im Internet gewerbsmäßig Waren? Ein Gewerbeschein ist auch für einen Onlineshop Pflicht.
Sie verkaufen im Internet gewerbsmäßig Waren? Ein Gewerbeschein ist auch für einen Onlineshop Pflicht.

Als Nachweis der Gewerbeanmeldung ist der Gewerbeschein von großer Bedeutung, denn damit kann die Arbeit als Selbstständiger beginnen. Schließlich wird dieser Nachweis über die Gewerbeanmeldung unter anderem bei dem Ankauf oder Anmietung einer Gewerbeimmobilie, für die Eröffnung eines Geschäftskontos und beim Leasing eines Firmenwagens verlangt. Zudem erhalten Gewerbetreibende, die einen Gewerbeschein oder einen anderen Nachweis ihrer Selbstständigkeit erbringen, bei einigen Unternehmen Vergünstigungen. So können Sie zum Beispiel von besonderen Konditionen bei Handy-Verträgen oder Ähnlichem profitieren.

Beantragen Sie einen Gewerbeschein, wird das Finanzamt automatisch über die Anmeldung Ihres Betriebes informiert. Daraufhin versendet das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung, mit dem Sie auch Ihre Steuernummer beantragen.

Wichtig! Freiberufler erhalten auch ohne Gewerbeschein eine Steuernummer. Dafür müssen sich diese innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit selbstständig beim Finanzamt anmelden. Anschließend erhalten auch diese den steuerlichen Erfassungsbogen.

Handarbeiten beim Flohmarkt verkaufen ohne Gewerbeschein: Ist dies erlaubt?

Laut Gesetz ist ein Gewerbeschein beim Handel mit Waren in der Regel vorgeschrieben. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich dabei um eine regelmäßige Tätigkeit handelt oder die Verkaufsgüter extra für den Weiterverkauf erworben wurden.

Bieten Sie hingegen ab und zu auf Flohmärkten oder Straßenfesten selbsthergestellte Waren – wie etwa gestrickte Pullover, genähte Taschen und gebastelten Schmuck – an, gilt dies als Kleinhandel unter Privatleuten. Ebenso können Privatpersonen beim einmaligen Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt auf den Gewerbeschein verzichten.

Anders sieht es hingegen aus, wenn jede Woche ein Marktverkauf stattfindet, denn ohne einen Gewerbeschein ist eine regelmäßige Tätigkeit in der Regel nicht erlaubt.

Verursacht ein Gewerbeschein Kosten?

Beim Gewerbeschein fallen Kosten nicht nur bei der Anmeldung an, sondern auch wenn eine Änderung nötig ist.
Beim Gewerbeschein fallen Kosten nicht nur bei der Anmeldung an, sondern auch wenn eine Änderung nötig ist.

Behördengänge im Allgemeinen und die Beantragung von Dokumenten im Speziellen gehen in der Regel mit Ausgaben einher. Auch bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie mit Kosten für den Gewerbeschein rechnen, denn das Ordnungsamt bzw. die Gemeindeverwaltung erheben für die Ausstellung eine Bearbeitungsgebühr.

Wie hoch diese Gebühr ausfällt, lässt sich generell nicht beziffern, denn einheitliche Vorgaben gibt es in Deutschland dafür nicht. Daher variieren die Ausgaben für den Gewerbeschein je nach Stadt und Gemeinde. Die Preisspanne liegt dafür in der Bundesrepublik zwischen einmalig 15 und 65 Euro.

Laut der Gewerbeordnung sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, Veränderungen, die das Gewerbe betreffen, der zuständigen Behörde zu melden. Wechselt zum Beispiel der Standort des Gewerbes, muss eine Ummeldung erfolgen. Auch dafür wird in der Regel eine Gebühr erhoben. Diese beläuft sich im Durchschnitt auf 10 bis 20 Euro. Eine Abmeldung des Gewerbes ist hingegen in den meisten Gemeinden und Städten gebührenfrei möglich.

Verkaufen ohne Gewerbeschein: Drohen Sanktionen?

Wer ein Gewerbe ohne Gewerbeschein betreibt, muss mit weitreichenden und kostspieligen Sanktionen rechnen. Denn in einem solchen Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die der Gesetzgeber ein Bußgeld vorsieht. Gemäß § 146 GewO beläuft sich dieses auf bis zu 1.000 Euro.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass das Finanzamt eine Nachzahlung der fälligen Steuern einfordert. Die Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage einer rückwirkenden Schätzung. Diese fällt nicht selten zum Nachteil des Gewerbetreibenden aus.

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie studiert. Seit 2016 ist sie Teil des erfolg-als-freiberufler.de-Teams und schreibt unter anderem Texte zur Existenzgründung und steuerlichen Aspekten.

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