Hilfe beim Ausfüllen der Dauerfristverlängerung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung

 

Die Dauerfristverlängerung ermöglicht die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen längeren Zeitraum, als die 10 Tage. Denn viele Freiberufler stellen fest, dass diese sehr knapp bemessen sind. Durch die Dauerfristverlängerung kann der Zeitraum um einen Monat verlängert werden. Dazu ist es nötig, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen.

Seit 2011 muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung auf elektronischem Wege übermittelt werden. Dazu ist es nötig, ein Benutzerkonto für „Elster“ zu haben, was aber ohnehin bei den meisten Freiberuflern und Selbstständigen der Fall sein dürfte. Die Freiberufler und Selbstständigen, die die Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise abgeben, brauchen nur einmal einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, er muss nicht jedes Mal oder jährlich neu eingereicht werden.

Wo gibt es den Antrag?

Über das „Elster-Online“-Portal kann das entsprechende Formular für die Beantragung der Dauerfristverlängerung heruntergeladen werden. Gehen Sie dazu auf den Bereich „Formulare“, dann „Umsatzsteuer“ und im Folgenden „Dauerfristverlängerung“. Aus dem privaten Account heraus können Sie dieses Formular aufrufen.

Hinweis: Die kompletten Eingabeabfragen sind einfach gehalten und ähneln denen Fragen, die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig sind, stark. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung wird die Anmeldung der Sondervorauszahlung getätigt.

Ausfüllhinweise

Einzutragen sind das zuständige Finanzamt sowie Ihre Steuernummer in den obersten beiden Zeilen. Auch die Angaben zu Ihrem Unternehmen dürfen nicht vergessen werden, hier wird die komplette Unternehmensanschrift eingetragen.

Die Zeilen 17 bis 19 widmen sich dem eigentlichen Antrag auf Dauerfristverlängerung. Hier wird der beantragte Zeitraum eingetragen.
Die Dauerfristverlängerung gilt so lange, bis der Freiberufler oder das Finanzamt sie widerrufen. In den Zeilen 25 bis 27 geht es um die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Diese beträgt ein Elftel der gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

Beispiel:  Der Freiberufler XY hat für das vorangegangene Jahr 39.000 Euro Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geleistet. Die Sondervorauszahlung im Dezember betrug 5.000 Euro.

Dieser Betrag wird mit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung zusammengenommen und so ergeben sich 44.000 Euro.
Er muss als Vorauszahlung nun 4.000 Euro überweisen. Angefangene Kalendermonate der Geschäftstätigkeit werden übrigens immer als volle Monate berücksichtigt. In Zeile 31 geben Sie nun die Einzugsermächtigung an. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung wird auf dem elektronische Wege übermittelt. Nur ausnahmsweise akzeptieren die Finanzämter noch eine Übermittlung auf dem Postweg.

Außerdem kann am Ende des Formulars angegeben werden, wer bei der Anfertigung desselben mitgeholfen hat. Hier wird entweder Ihr Steuerberater eingetragen oder Sie lassen das Feld frei, wenn Sie selbst den Antrag ausgefüllt haben.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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