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Berufsunfähigkeit absichern
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Infos für Freiberufler
Wenn Sie Freiberufler werden möchten, sind diese Beiträge für Sie interessant:
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- Freiberufler oder Freelancer?
- Freiberufler oder Gewerbetreibender?
- gemischt: freiberuflich und gewerblich
- Was ist ein Freiberuf?
- Wer ist Freiberufler?
- selbstständig als Freiberufler?!
- Katalogberufe der Freiberufler
- katalogähnliche freie Berufe
- freier Beruf
- Einstieg in Freiberuflichkeit
- Wir sind für Freiberufler
- Definition Freiberufler
- die freiberufliche Tätigkeit
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Die freiberufliche Tätigkeit
Auch die katalogähnlichen Berufe kommen in Frage.
Letzten Endes entscheidet aber das Finanzamt bei der Anmeldung der Freiberuflichkeit, ob eine solche tatsächlich vorliegt.
Gibt es hier durch die Angaben der freiberuflichen Tätigkeit Zweifel, entscheidet sich das Finanzamt in der Regel für eine gewerbliche Tätigkeit und leitet die Anmeldung an das Gewerbeamt weiter.
Dann fallen außerdem Gewerbesteuern an.
Als Freiberufler werden diejenigen eingestuft, die ihre Leistung aufgrund des eigenen Wissens und der eigenen Fähigkeiten erbringen.
Man nehme das Beispiel eines Grafikers, der aufgrund der persönlichen Kreativität Zeichnungen, Bilder und Grafiken entwirft.
Wenn dieser Grafiker nun aber Aufträge übernimmt, bei denen er die Ideen des Kunden einfach nur abzeichnen oder als Datei entstehen lassen soll, ist dies keine eigene geistige Arbeit mehr und derjenige wird vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft.
Dass ein freiberuflicher Anteil der Arbeit dabei mit enthalten ist, spielt keine Rolle.
Die freiberufliche Tätigkeit und die freie Mitarbeit
Zwischen diesen beiden Begriffen muss eine deutliche Grenze gesetzt werden. Denn als freier Mitarbeiter kann auch ein Selbstständiger beschäftigt werden.
Die betreffende Person arbeitet häufig regelmäßig auf Honorarbasis für ein Unternehmen, beispielsweise als Aushilfe oder als zusätzliche Fachkraft, wenn das Auftragsvolumen das vorhandene Personal übersteigt.
Der Freiberufler hingegen erbringt eine eigenständige wissenschaftliche, unterrichtende, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit.
Beschäftigt er Mitarbeiter, muss immer noch klar sein, dass die von diesem Mitarbeiter erledigten Aufgaben in den Verantwortungsbereich des Freiberuflers fallen, er hält den Kopf für Fehler hin und trifft alle wichtigen Entscheidungen.
Vor- und Nachteile der freiberuflichen Tätigkeit
Gewerbesteuern muss ein Freiberufler nicht zahlen, auch unterliegt er nicht der Gewerbeaufsicht.Wer als Freiberufler arbeitet, muss nicht zwingend eine Bilanzierung vornehmen, wenn er die entsprechenden Kriterien erfüllt, kann er auch mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung davonkommen.
Nachteilig kann für einen Freiberufler sein, dass er in bestimmten Berufen dem Werbeverbot unterliegt und damit für sich und sein Unternehmen in Marketingsaspekten stark eingeschränkt ist. Er hat nur die Möglichkeit, sich über seine Leistung einen Namen zu machen und bekannt zu werden.
In Städten, in denen es ein Gebäudenutzungskonzept gibt, unterliegen Freiberufler dieser Ordnung nicht, diese betrifft dann lediglich die Selbstständigen und Gewerbetreibende.
Sie dürfen sich nicht in jedem Gebäude niederlassen und eine Unternehmung gründen, der Freiberufler aber schon.
Freiberufler und Versicherungen
Wer als Freiberufler tätig ist, weiß, dass er sich selbst versichern muss.Da sind die Kranken- und die Rentenversicherung zu nennen.
Nicht jeder Freiberufler ist von der Pflicht zur gesetzlichen Versicherung befreit, einige können sich jedoch auf Antragstellung hin befreien lassen. Dann müssen sie keine Beiträge mehr in die gesetzlichen Kassen einzahlen und können sich privat versichern lassen.
Wer als Freiberufler kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann von Vornherein wählen, ob er sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern lassen will.
Hinzu kommt, dass die Menschen, die nach 1962 geboren sind, von der gesetzlichen Absicherung ohnehin kaum noch profitieren, was zum Beispiel die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente angeht.
Freiberufliche Tätigkeit und die Scheinselbstständigkeit
Das Problem der Scheinselbstständigkeit kann sich auch für eine Person ergeben, die eigentlich einen freien Beruf ausübt.Wenn sie überwiegend für einen einzigen Auftraggeber handelt und die Einnahmen nur geringfügig durch Aufträge anderer Kunden beeinflusst werden, kann von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen werden - mit allen Konsequenzen für den Freiberufler und seinen Hauptauftraggeber.
Dieses Problem stellt sich also nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für die Angehörigen der freien Berufe.


