Existenzgründung Heilberufe

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Existenzgründung Heilberufe

Existenzgründung Heilberufe

 

Die Konkurrenz in den Heilberufen im Gesundheitswesen ist groß. Daher sind Existenzgründer nur dann erfolgreich, wenn sie mit einer ausreichenden Vorbereitung und einer umfassenden Planung an den Start gehen. Das Unternehmenskonzept muss ausgereift sein, damit Chancen auf einen langfristigen Erfolg bestehen.

Chancen und Risiken für Heilpraktiker, Krankenpfleger oder Physiotherapeuten

Logopäden, Krankenpfleger, Physiotherapeuten und Heilpraktiker sowie andere Angehörige der Heilberufe im Gesundheitswesen brauchen ein hohes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten, viel Fleiß, Ausdauer, Menschenkenntnis und Kreativität, wenn sie erfolgreich in ihrer Tätigkeit sein wollen. Dennoch lockt die Selbstständigkeit, denn darin liegen eine größere Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung.Zudem nimmt die Konkurrenz ständig zu, was den Erfolg durchaus erschweren kann.

Eine tragfähige Existenz kann allerdings nur dann aufgebaut werden, wenn Chancen und Risiken gut abgewägt werden und die vorhandenen Fähigkeiten ausreichend sind. Verschiedene Schlüsselfaktoren sind für einen Gründungserfolg kennzeichnend. Unter anderem sind dies folgende:

  • berufliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • vorhandenes Eigenkapital für eine gesicherte Finanzierung
  • möglichst von Anfang an eine gute Patientenbindung
  • Vorhandensein nötiger Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Heilbehandlung
  • vorhandenes tragfähiges Unternehmenskonzept
  • rationelle Aufbau- und Ablaufprozesse
  • ständige Kontrolle des aktuellen Zustands und der gesetzten Ziele

Es gibt eine Vielzahl von Risiken, die den Erfolg der Heilberufler gefährden können. Die folgenden Faktoren beeinflussen den Erfolg negativ:

  • Die Kapitaldecke ist zu gering.
  • Der kurz-, mittel- und langfristige Kapitalbedarf wird falsch eingeschätzt.
  • Die Ansätze für Kalkulationsberechnungen sind falsch.
  • Es liegen keine ausreichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vor.
  • Innerhalb der Branche gibt es keine Erfahrung.
  • Es gibt kaum die Möglichkeit, ausreichend Patienten zu generieren.
  • Es findet keine Marktanalyse statt, dadurch wird ein falscher Standort gewählt oder die Konkurrenz ist zu groß.

Wichtig ist es daher, Krisen zu erkennen. Viele Existenzgründer gehen davon aus, dass der Umsatz mit dem Gewinn gleichzusetzen ist.
Dies ist natürlich nicht der Fall, denn vom Umsatz müssen sämtliche Kosten bestritten werden, ehe am Ende der Gewinn übrig bleibt.

Teilweise muss ein Kredit aufgenommen werden, um die Kosten zu finanzieren. Ist die Krise jedoch erkennbar, weigern sich die meisten Banken, noch einen Kredit zu vergeben. Das Darlehen sollte daher rechtzeitig beantragt werden. Auch der Wareneinkauf spielt eine Rolle, denn Sie sollten schon wissen, ob Sie diesen auch bezahlen können. Ein wichtiger Faktor für das Entstehen einer Krise liegt außerdem darin begründet, dass viele Unternehmer zu viel Geld für private Zwecke entnehmen und damit den betrieblichen Gewinn zu weit schmälern.

Krisen müssen also erkannt werden. Nur dann kann die schlechte Entwicklung analysiert werden. Stellen Sie sich zum Erkennen der Krise unter anderem folgende Fragen:

  • Warum sind die Kunden weggegangen?
  • Gibt es Wettbewerber, die mit besonders niedrigen Preisen locken?
  • Sind Ihre Werbemaßnahmen eventuell veraltet?
  • Ist Ihre Kalkulation zu alt, damit Ihre Preise zu hoch?
  • Schmälern Sie Ihren Umsatz, indem Sie Produkte und Materialien einkaufen, die Sie jedoch nicht wieder verkaufen können?
  • Bieten Sie immer noch ein attraktives Angebot?

Wenn Sie der Krise vorbeugen wollen, sollten Sie sich ständig Veränderungen stellen. Erfüllen Sie stets die Kundenwünsche und fragen Sie Ihre Kunden, ob sie zufrieden sind. Bieten Sie immer eine hohe Qualität, im besten Fall eine bessere Qualität als Ihre Konkurrenten. Generell sollte Ihr Angebot das der Konkurrenz übertreffen. Bleiben Sie am Ball und beobachten Sie die Marktentwicklung. So können Sie rechtzeitig mit einer Weiterentwicklung Ihres Angebots reagieren. Eventuell kann es sinnvoll sein, neue Partner in die Praxis aufzunehmen.

Sofern die Ausgaben stetig höher als die Einnahmen sind, hilft es nur, zu sparen. Der Umzug in eine kleinere Praxis oder ein kleineres Büro bzw. der Umstieg auf ein günstigeres Firmenfahrzeug können helfen. Sparen Sie auch an Telefon, Anlagen und Geräten. Versuchen Sie, Ihre Werbung zu optimieren. Ist es möglich, schneller Geld zu beschaffen, versuchen Sie dies unbedingt. Bieten Sie Ihren Patienten ein Plus an Leistungen, damit steht Ihnen ein höherer Gewinn ins Haus.

Zur Person des Gründers

Als Existenzgründer müssen Sie daran denken, dass Sie künftig Ihr eigener Chef sein werden. Sie sind für alle Aktivitäten, die in Ihrer Heilpraxis stattfinden, verantwortlich.Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Logopäde, als Physiotherapeut, als Ergotherapeut oder als Heilpraktiker an den Start gehen. Sie sollten über ausreichende fachliche und kaufmännische Kenntnisse verfügen.

Außerdem sollten Sie sich in der Position eines Geschäftsführers und Unternehmers durchaus wohlfühlen und entscheidungsfreudig sein. Sie sollten in der Lage sein, ein operatives Kontrollsystem zu entwickeln, damit sich die Risiken der freiberuflichen Existenz reduzieren lassen. Schaffen Sie eine ausreichende Patientenbindung und sichern Sie den geplanten Dienstleistungsumsatz. Zu Beginn der Existenzgründung steht natürlich die Idee. Sie haben einen entsprechenden Beruf erlernt, eventuell einige Jahre Praxiserfahrung gesammelt und möchten sich nun als Heilpraktiker oder Ergotherapeut selbstständig machen.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie selbst von Ihrer Idee begeistert sind. Außerdem sollten Sie durch Ihr Umfeld, dem Sie von Ihrer Idee erzählen, positive Rückmeldungen erhalten. Wichtig ist auch, dass die Idee einzigartig auf dem Markt ist oder zumindest noch keine Sättigung des Marktes vorhanden ist. Die Idee sollte kalkulierbar sein, wobei mit einem relativ geringen Kostenaufwand zu rechnen ist. Vorteilhaft ist es natürlich, wenn bereits zu Beginn der freiberuflichen Existenz Patienten vorhanden sind. Dazu sollten Befragungen im gewünschten Standortbereich durchgeführt werden. Schon bei der Vorkalkulation sollte ein potenzieller Gewinn erkennbar sein.

Der richtige Standort für die Praxis in einem Heilberuf

Eine der wichtigsten Grundsatzentscheidungen für jedes junge Unternehmen steht in der Wahl des passenden Standortes. Der spätere Erfolg des Unternehmens wird dadurch maßgeblich beeinflusst.

Berücksichtigen Sie : In Ihrem Wohnort ist womöglich eine starke Konkurrenz vorhanden ist.

Ein Standortwechsel ist sicherlich immer möglich, jedoch mit viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sicherlich ist Ihr Wohnort die erste Wahl bei der Standortsuche.
Dies kann positiv, aber auch negativ sein. Positiv ist, dass hier ein soziales Netz für Sie vorhanden ist. Aus diesen Beziehungen können Sie Vorteile ziehen. Viele Ihrer Bekannten kommen sicherlich zu Ihnen in die Praxis. Wählen Sie einen anderen Standort, müssen Sie solche Kontakte erst aufbauen.

Die Wahl der Rechtsform in freien Heilberufen

Aus den verschiedenen Rechtsformen ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Ein individueller Gestaltungsspielraum ist jedoch immer vorhanden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Rechtsform Ihren Vorstellungen von einem Unternehmen entspricht. Sie müssen für verschiedene Rechtsformen unterschiedliche finanzielle und materielle Voraussetzungen mitbringen. Ein Rechtsformwechsel ist sicherlich möglich und sogar angebracht, wenn sich dadurch wirtschaftliche, steuerrechtliche oder rechtliche Vorteile für Sie ergeben. Ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform ist zumeist, ob Sie die Praxis allein oder mit einem Partner führen.

  • Möchten Sie eine alleinige Entscheidungsbefugnis besitzen oder teilen Sie sich die Entscheidungen mit Partnern?
  • Ausschlaggebend ist zudem, wie viel Eigenkapital von Ihrer Seite vorhanden ist. Mit welchen Kosten rechnen Sie?
  • Wie steht es um die persönliche Haftung sowie die steuerliche Belastung?

Möglich ist es zum Beispiel, als selbstständiger Physiotherapeut für eine Privatklinik zu arbeiten.

Die Klinik erhält Ihre Rechnung als Freiberufler und begleicht sie.

Eine weitere Variante ist die Praxisgemeinschaft, in der Sie mit einem oder anderen Selbstständigen Ihren Heilberuf ausüben. Hilfsmittel und Mitarbeiter werden gemeinsam genutzt, die Praxisräume geteilt. Jeder der Beteiligten arbeitet auf eigene Rechnung. Auch eine Haftung für die Fehler der anderen ist nicht gegeben.

Eine dritte Variante ist die Gemeinschaftspraxis. Die beteiligten Partner bekommen eine gemeinschaftliche Zulassung, unter der auch die Abrechnung erfolgt. Kosten, Leistungen und Gewinn werden gemeinschaftlich aufgeteilt. Dies ist der Unterschied zur Praxisgemeinschaft.

Sie können natürlich auch ein Einzelunternehmen eröffnen. Hier ist die Gründung deutlich einfacher und es liegt eine persönliche Haftung vor. Sie allein haben den Anspruch auf den Gewinn. Entscheidungen können frei und schnell getroffen werden. Der Kapitalaufwand ist vergleichsweise gering und es gibt kein vorgeschriebenes Startkapital. Allerdings haften Sie unbeschränkt mit Ihrem geschäftlichen und privaten Vermögen. Sie tragen das alleinige Geschäftsrisiko und haben eine geringe Kreditbasis. Die Arbeitsbelastung ist hoch und die Finanzierung müssen Sie allein aufbringen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt ebenfalls infrage, wenn Sie als Logopäde oder Heilpraktiker arbeiten möchten. Auch hier ist kein Mindestkapital vorgegeben und die Verantwortung teilen sich die beteiligten Partner. Allerdings haften alle mit dem Privatvermögen sowie für die Schulden des Partners mit. Es erfolgt eine Gewinnaufteilung. Zuletzt sei die GmbH genannt, die sich besonders dann eignet, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind.

Die Haftung ist mit 25.000 Euro beschränkt. Eine private Haftung findet nicht statt. Nachteilig ist jedoch die Gewinnverteilung auf mehrere Gesellschafter sowie der hohe und kostspielige Gründungsaufwand. Auch die Buchführungspflicht ist sehr aufwendig. Gesetzliche Vorschriften schränken die Flexibilität ein. Außerdem liegt eine hohe Steuerbelastung vor.

Praxisübernahme und Praxiskauf

Vor dem Praxiskauf sollte immer eine Bewertung der Praxis vorliegen. In dem Zuge sollte geklärt werden, warum die Praxis überhaupt verkauft wird. Ein Patientenschwund oder eine höhere Konkurrenz sind recht negativ zu betrachten. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der materiellen und der finanziellen Werte. Auch die Qualität der Buchführung sowie das Mitarbeiterpersonal spielen eine Rolle. Nicht zuletzt muss die Liquiditätsentwicklung der Praxis berücksichtigt werden.

Die Praxisübernahme hat durchaus Vorteile gegenüber dem Kauf einer Praxis. Personal, Kundenstamm und Konzept sind vorhanden und können genutzt werden. Für Sie als Existenzgründer kann sich jedoch der Nachteil ergeben, dass Sie auf den bestehenden Vorgaben aufbauen müssen. Eigenes Wissen und Erfahrungen können schwerer unter Beweis gestellt werden. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Übernahme vor, zum Beispiel indem Sie für eine bestimmte Zeit in der Praxis mitarbeiten.

Sie haben die richtige Praxis für sich gefunden, wenn der ermittelte Praxiswert und der Verkaufswert übereinstimmen und wenn Sie die Objektbeschreibung fesselt. Die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, ebenso die Zahlungsbedingungen bei einer Übernahme. Natürlich müssen Sie auch ein ausreichendes Eigenkapital mitbringen.

Anmeldungen und Genehmigungen für freie Heilberufe

Beachten Sie bei der Existenzgründung unbedingt die Anmeldeformalitäten und die gesetzlichen Vorschriften. Als Heilpraktiker oder Physiotherapeut sind Sie im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht gewerbesteuerpflichtig. Ihre Steuern führen Sie nach dem Einkommenssteuergesetz ab. Meist werden Sie als Einzelunternehmer tätig werden und bringen Ihr Kapital selbst auf. Gleichzeitig müssen Sie Verluste allein tragen und haften mit Ihrem Privatvermögen.

Melden Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt und geben Sie den Eröffnungstag an. Hier müssen Sie Ihre Ausbildung bzw. abgelegte Prüfungen nachweisen. Dann erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt. Hier bekommen Sie eine eigene Steuernummer, die Sie für Ihre Rechnungen benötigen. Die Anmeldung hat innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Außerdem müssen Sie sich bei der Sozialversicherung melden, was der Fall ist, sobald Sie einen Mitarbeiter einstellen.

Die Betriebsnummer, die Sie für die gesetzliche Sozialversicherung benötigen, bekommen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Für den Abschluss der Unfallversicherung nutzen Sie unbedingt die Berufsgenossenschaft. Hier sind günstige Konditionen zu bekommen. Auch die Berufsverbände bieten verschiedene Leistungen für Heilpraktiker an.

Beachten Sie, welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen. Sie brauchen zum Beispiel die zur Leistungserbringung erforderliche Ausbildung und müssen eine entsprechende Prüfung abgelegt haben. Außerdem brauchen Sie eine ausreichende Praxisausstattung. Physiotherapeuten müssen staatlich examiniert sein. Dies gilt auch für Krankengymnasten. Sportlehrer erhalten daher keine Zulassung. Außerdem müssen Sie räumliche Mindestvoraussetzungen erfüllen. Auch für Ergotherapeuten gibt es spezielle Zulassungsbestimmungen. Diese sind allerdings weniger umfangreich als die für Physiotherapeuten. Eine gute Absicherung ist für Freiberufler, die in einem Heilberuf tätig sind, unumgänglich.

Der Grund:
Sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Wichtig ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe, denn gerade in Heilberufen können große Schäden auftreten. Zu empfehlen ist natürlich auch die Versicherung der Praxis gegen Diebstahl, Feuer und andere Schäden.

Zu überlegen ist des Weiteren, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Vergessen werden darf in dem Zusammenhang nicht die persönliche Vorsorge, die in der Krankenversicherung, der Unfall- und Rentenversicherung besteht. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar.

Gründungsfinanzierung für freie Heilberufe

Die Idee zur Existenzgründung kann nur dann umgesetzt werden, wenn das notwendige finanzielle Polster vorhanden ist. Wichtig zu wissen ist in dem Zusammenhang, ob sich die Investition tatsächlich lohnen wird. Der Umsatz muss daher so hoch sein, dass die betrieblichen Kosten gedeckt werden und dennoch ein Gewinn erzielt wird. Aus diesem Gewinn müssen auch die privaten Ausgaben beglichen werden. Zu klären ist daher Folgendes:

  • Wie hoch ist der Kapitalbedarf für die Gründung?
  • Wie viel Eigenkapital ist vorhanden?
  • Wie viel Fremdkapital muss hinzukommen?
  • Wie hoch muss der monatliche Mindestverdienst zur Deckung der laufenden Kosten sein?
  • Wird es möglich sein, aus der Praxistätigkeit eine Geldreserve anzulegen?
  • Wie sieht es mittel- und langfristig mit der Liquidität aus?

Vergessen Sie nicht, einen Kostenplan für Ihren Finanzierungsplan aufzustellen. Der Finanzierungsbedarf der Heilberufe ist weniger hoch als der für die Gründung eines Industrieunternehmens. Dennoch sollten die nötigen finanziellen Mittel nicht unterschätzt werden. Beachten Sie die Finanzierungskosten, die in Beratungshonoraren, Reisekosten und eventuellen Abfindungen bei einer Übernahme einer Praxis bestehen können.

Hinzu kommen Investitionen und laufende Betriebskosten, dazu die laufenden Kosten für Sie als Inhaber. Sehr aufwendig ist zudem der Umsatzplan. Hierbei muss das vorhandene Patientenpotenzial einbezogen werden. Wie sieht die Zielgruppe für die Behandlungspraxis aus? Wie steht es um den Wettbewerb? Gibt es Referenzen zur bisherigen Patientenzufriedenheit am Standort?

Für die Umsatzplanung sollten die Erlöse aus einer Tätigkeit in der Heilbehandlung mit einbezogen werden. Sofern Kosten und möglicher Erlös ermittelt wurden, kann als Überschuss der Gewinn errechnet werden. Dieser sollte jährlich steigen.

Aus der Klärung sämtlicher finanzieller Fragen ergibt sich, ob das Vorhaben finanziert werden kann. Berücksichtigen Sie unbedingt eine eventuell vorhersehbare fehlende Liquidität. Diese würde in die Krise und zu einer Zahlungsunfähigkeit führen. In der Regel muss für die Gründungsfinanzierung ein Kredit aufgenommen werden. Hierfür steht der übliche Unternehmerkredit auf dem Plan, ebenso die Einrichtung eines Kontokorrentkredites. Beachten Sie auch die Angebote der KfW, die sich auf StartGeld oder ERP-Kapital beziehen.

Das Marketingkonzept für freie Heilberufe

Jeder Freiberufler und Existenzgründer braucht für seinen Erfolg ein ausgeklügeltes Marketingkonzept, das ihn ständig begleitet. Dieses Marketingkonzept muss sich immer am Markt orientieren und gegebenenfalls angepasst werden. Beziehen Sie alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens in das Marketingkonzept mit ein.

Erstellen Sie ausreichend oft eine Marktanalyse, bei der Sie die Ziele Ihres Unternehmens gegebenenfalls neu definieren. Wägen Sie Chancen und Risiken ab und sammeln Sie Informationen zu Ihren Patienten. Beachten Sie auch, dass laut Heilmittelwerbegesetz einige Gewerbevorschriften unzulässig sind. In jedem Fall müssen Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie Krankengymnasten Kenntnisse aus dem Bereich des Marketings haben.

Weitere Aspekte für Existenzgründer in Heilberufen

Um eine Geschäftsidee umzusetzen, ist ein strategisch orientierter Businessplan vonnöten. Dieser sollte eventuell mit einem Unternehmensberater zusammen aufgestellt werden, damit alle nötigen Punkte enthalten sind. Er beschreibt die Geschäftsidee, erklärt die Wahl des Standorts und beinhaltet eine Markteinschätzung. Auch die Konkurrenz wird in dem Zuge beleuchtet. Die angebotene Dienstleistung wird ebenso dargestellt wie die Finanzierbarkeit des Vorhabens. Bei einer Praxisübernahme übernehmen Sie in der Regel auch die vorhandenen Mitarbeiter.
Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie sich damit beschäftigen, neue Mitarbeiter einzustellen.

Dies kann eine umfangreiche Aufgabe werden. Beachten Sie, dass es hier gesetzliche Vorschriften im Einstellen und Entlassen von Mitarbeitern gibt. Achten Sie auch darauf, dass die Mitarbeiter eine ausreichende fachliche Qualifikation mitbringen. Als Unternehmer müssen Sie Kenntnisse über Buchhaltung bzw. Buchführung sowie Steuern haben. Auch wenn Sie sicherlich auf ausgebildete Mitarbeiter und Fachleute sowie Steuerberater setzen können, sollten Sie doch grundlegende Kenntnisse selbst haben. Nur so ist eine dauerhafte Kontrolle der Buchführung und der betrieblichen Abläufe möglich.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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