Freiberufliches Korrekturlesen – Korrektor als Beruf

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Freiberufliches Korrekturlesen
Freiberufliches Korrekturlesen

Die Tätigkeit des Korrekturlesens ähnelt stark einem Teilbereich der Lektoratstätigkeit, daher werden beide oft in Kombination angeboten. Natürlich ist das Korrektorat deutlich weniger umfassend, hier geht es zum Beispiel nur um die sprachliche und nicht um die inhaltliche Gestaltung eines Textes. Außerdem werden auch keine Autoren bei Verlagsverhandlungen betreut und die Projektentwicklung ist ebenfalls nicht Teil der üblichen Tätigkeit. Dennoch ist das Korrektorat sehr anspruchsvoll.

Dienstleistungsangebote, Aufgaben und Tätigkeiten

Die Tätigkeit des Korrektors wird in der Regel am Bildschirm ausgeführt, für das Korrekturlesen wird eine Datei im Original oder als Kopie zur Verfügung gestellt. Private Autoren und Texter gehören ebenso zum Kundenstamm wie Studenten, Doktoranden oder die PR-Abteilungen von Unternehmen.

Auch Redaktionen lassen Beiträge für Bücher, Online-Veröffentlichungen oder Zeitschriften häufig durch ein Korrektorat beurteilen und ggf. abändern. Korrektoren arbeiten nur noch selten mit Korrekturabzügen, den so genannten Fahnen, und kennzeichnen dort Fehler im Satz sowie die eigenen Änderungen, indem sie allgemeingültige Korrekturzeichen verwenden. Korrektoren, die in Fachverlagen tätig sind, erarbeiten häufig einheitliche Schreibanweisungen, die durch sie gepflegt und weitergeführt werden.

Nebenberuflichkeit

Wer als Korrektor tätig sein möchte, kann dies auch sehr gut nebenberuflich probieren. Das hat den Vorteil, dass erst einmal ein festes Standbein vorhanden ist und der Lebensunterhalt nicht sofort aus der Freiberuflichkeit bestritten werden muss. Außerdem können die eigenen Marktchancen sehr gut ausgelotet werden. Für den nebenberuflichen Korrektor gilt, dass er sich ebenso in Branchenverzeichnisse eintragen lassen sollte, damit er gefunden werden kann.

Bleibt er mit seinen Einnahmen unter 400 Euro im Monat, muss er sich jedoch nicht beim Finanzamt anmelden, er kann seine Einnahmen ganz einfach mit der jährlichen Steuererklärung angeben und versteuern. Als nebenberuflich Tätiger mit einer Anmeldung beim Finanzamt wird wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung in Frage kommen, denn die Einnahmen dürften sich in dem entsprechenden Rahmen halten. Wird später in die Hauptberuflichkeit gewechselt, kann über die Einstufung neu entschieden werden.

Rechnung stellen

Für das Korrekturlesen wird in der Regel der Freiberufler eine Rechnung erstellen, egal, ob die Tätigkeit im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird. Grundsätzlich muss eine Rechnung spätestens sechs Monate nach Erbringen der Leistung ausgestellt werden, damit die finanziellen Ansprüche nicht verwirkt sind.

Außerdem muss das Dokument bestimmten Anforderungen genügen, wobei hinsichtlich der nötigen Angaben ein Unterschied zwischen der Kleinbetragsrechnung von bis zu 150 Euro und der normalen Rechnung besteht. Sehr wichtig sind dabei die Angaben zur Umsatzsteuer. Wer als Kleinunternehmer tätig ist, darf diese nicht ausweisen und sollte einen entsprechenden Hinweis auf das Einkommenssteuergesetz auf dem Beleg vermerken.

Wird die Umsatzsteuer dennoch ausgewiesen, so muss sie an das Finanzamt abgeführt werden; eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht dennoch nicht. Die Rechnung muss immer im Original versendet werden, wenn sie rechtsgültig sein soll. Bei elektronischer Versendung gilt, dass der Beleg nicht veränderbar sein darf, die elektronische Signatur ist empfehlenswert, aber nicht mehr rechtlich vorgeschrieben.

Das Korrektorat-Angebot vermarkten

Wenn Sie mit Ihrem Korrektorat ein Angebot vermarkten wollen, sollten Sie sich mithilfe des Homepage-Baukastens eine eigene Homepage basteln. Damit ist es möglich, alle zu veröffentlichen Inhalte zu präsentieren, ohne dass Sie gleich eine (teure) professionelle Agentur beauftragen müssen. Achten Sie unbedingt auf gängige Regelungen, was die Formatierung und Anordnung der Bestandteile einer guten Website angeht. Stellen Sie dar, welche Leistungen Sie erbringen: die Korrektur von Bachelorarbeit und Masterarbeit, von anderen Abschlussarbeiten und Publikationen, das Korrigieren von Rechtschreibung und Grammatik. Sie bieten Ihre Hilfe an und richten sich nicht selten direkt an Studenten. Wichtig ist daher die Beachtung der Sprache

Tipp: Nicht zu konservativ auf der Homepage erscheinen!

Factoring für die Abrechnung nutzen

Das Factoring spielt bei vielen Freiberuflern mittlerweile eine große Rolle, denn damit entfallen Bonitätsprüfungen und das Schreiben von Mahnungen. Säumige Kunden werden durch den Factoringdienstleister an ihre Zahlungspflicht erinnert und das Geld wird eingetrieben. Sie bekommen in jedem Fall Ihr Honorar, müssen jedoch geringe Mehrkosten in Kauf nehmen. Diese legen Sie wie üblich auf Ihre Kunden um, für die Sie das Korrigieren von Abschlussarbeiten oder Fachtexten vornehmen

Diese Tipps zum Beruf des freien Korrektors stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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