Als Freiberufler im Ausland arbeiten
Letzte Aktualisierung am: 1. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Als Freiberufler sein eigener Chef sein, sich die Zeit frei einteilen und dann auch noch dort arbeiten, wo andere ihren Urlaub verbringen – das ist der Traum vieler Menschen. Das ist grundsätzlich möglich, doch kommt es auf eine gute Organisation an. Es gibt zahlreiche Jobs für Freiberufler, bei denen der Arbeitsort keine Rolle spielt.
Wer im Ausland arbeiten möchte, muss jedoch auch beachten, dass einige Fallstricke lauern. Es geht um die Krankenversicherung, die steuerliche Handhabung und das Aufenthaltsrecht im fremden Land. Zahlreiche bürokratische Hürden gilt es zu meistern. Im Ausland zu arbeiten bedeutet nicht immer, dass Sie gleich auswandern müssen, sondern Sie können auch Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und sich über längere Zeit im Jahr im Ausland aufhalten.
Inhaltsverzeichnis
Ist die freiberufliche Arbeit im Ausland möglich?
Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Ja. Sie können als Freiberufler im Ausland arbeiten. Für Freiberufler ist das einfacher als für Gewerbetreibende, da Sie als Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen und sich in Deutschland lediglich beim Finanzamt anmelden müssen. Gewerbesteuer zahlen Sie als Freiberufler nicht.
Jetzt kommt es darauf an, welche Tätigkeiten Sie als Freiberufler ausüben dürfen. Verschiedene Berufe können Sie im Angestelltenverhältnis, aber auch freiberuflich ausüben. Bei einigen dieser Berufe benötigen Sie einen entsprechenden Abschluss, bei dem es sich häufig um ein Hochschulstudium handelt. Einige Berufe erfordern auch eine Zulassung, damit Sie in diesem Beruf tätig sein dürfen. Das Finanzamt stuft die folgenden Tätigkeiten als freie Berufe ein, für die kein Gewerbeschein notwendig ist:
Berufsgruppe | Beispiele |
Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung | Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater |
Heilberufe | Arzt |
Technische Berufe | Ingenieur |
Medien und Sprache | Journalist, Übersetzer, Dolmetscher, Texter, Lektor |
Künstlerische Berufe | Verschiedene künstlerische Berufe |
Geeignete Tätigkeiten für Freiberufler im Ausland
Für einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Arzt ist es nicht immer so einfach, im Ausland tätig zu sein, da die Hürden hoch sind. Allerdings ist es problemlos möglich, als Ingenieur mit einer beratenden Tätigkeit, als Konstrukteur oder Bauzeichner, Finanzfachwirt mit beratender Tätigkeit, Journalist, Lektor, Übersetzer, Texter oder Grafiker im Ausland zu arbeiten. Die beruflichen Möglichkeiten für Freiberufler für eine Arbeit im Ausland sind noch viel umfassender, denn es gibt noch viele weitere Tätigkeiten, die das Finanzamt als freie Berufe einstuft.
Haben Sie nicht bereits während Ihrer freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland einen Kundenkreis aufgebaut, finden Sie über verschiedene Portale im Internet zahlreiche Tätigkeiten für Freiberufler oder Freelancer. Dort können Sie Kunden akquirieren, für die Sie auch deutschsprachige Jobs im Ausland, ausführen können.
Worauf ist bei einer Tätigkeit als Freiberufler im Ausland zu achten?
Möchten Sie als Freiberufler im Ausland arbeiten, ist es zunächst wichtig, zu überlegen, ob Sie auswandern und Ihren Wohnsitz komplett ins Ausland verlagern oder Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten möchten. Das ist wichtig bei der Sozialversicherung und bei den Steuern. Auch das Visum und die Aufenthaltserlaubnis sind zu berücksichtigen. Möchten Sie auswandern, stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Steuern im Ausland oder weiterhin in Deutschland zahlen. Weiterhin müssen Sie beim dauerhaften Aufenthalt im Ausland bei einem reglementierten Beruf wie Arzt, Jurist, Architekt oder Ingenieur darauf achten, ob Ihre berufliche Qualifikation im Ausland anerkannt wird.
Sind Sie als Freelancer im EU-Ausland tätig, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-ID nach § 27 Umsatzsteuergesetz (UStG). Eine Umsatzsteuer-ID benötigen Sie auch, wenn Sie Kleinunternehmer sind und eigentlich gar keine Umsatzsteuer zahlen, aber Ihre Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Beim Bundeszentralamt für Steuern können Sie die Umsatzsteuer-ID beantragen.
Weiterhin kommt es auf die Sozialversicherung an. Sie müssen sich im jeweiligen Land krankenversichern, wenn Sie dauerhaft dort leben und Deutschland endgültig verlassen. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und die dortigen Krankenkassen sowie deren Tarife und Leistungen.
Leben Sie nicht dauerhaft im Ausland, genügt eine deutsche Krankenversicherung, wenn Sie sich nicht länger als 183 Tage im Jahr im EU-Ausland aufhalten. Zusätzlich ist in einigen Ländern eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, um umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Denken Sie auch an die Absicherung für das Alter und kümmern Sie sich um eine Rentenversicherung. Auch eine private Altersvorsorge ist möglich.
Was Sie bei den Steuern beachten müssen
Steuerpflichtig werden Sie innerhalb der EU in dem Land, in dem Sie sich im Kalenderjahr länger als 183 Tage aufhalten. Sie müssen in diesem Land dann Ihre Steuererklärung abgeben und die Einkommenssteuer zahlen.
Wichtig: Beim Finanzamt stellen Sie einen Antrag auf Entlastung, damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt. Dafür benötigen Sie einen Nachweis der Steuerpflicht für das Land, in dem Sie beruflich tätig sind. Das kann eine Bescheinigung über die Ansässigkeit sein.
Andere steuerliche Regelungen gelten in Ländern außerhalb der EU. Informieren Sie sich am besten bei der dortigen Finanzbehörde, welche Regelungen für Sie zutreffen.
Was benötigen Sie zum Leben und Arbeiten im Ausland?
Welche Dokumente und Genehmigungen Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Land und von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Für viele Länder benötigen Sie ein Visum, bei dem Sie auch auf die Gültigkeit achten müssen. Weiterhin ist meistens eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erforderlich. In den Ländern außerhalb der EU gelten deutlich strengere Regelungen für die Visapflicht. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde und beantragen Sie die Dokumente.