Selbstständig als Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024
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Selbstständig als Freiberufler? Was für eine Frage. Immerhin ist ein Freiberufler immer selbstständig tätig. Er handelt eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Das bedeutet, dass er auch für Fehler selbst gerade stehen muss (nicht umsonst wird Freiberuflern empfohlen, eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen). Wer selbstständig Freiberufler sein möchte, muss dazu auch nicht viele Hürden überwinden. Er sollte natürlich wissen, ob sein gewählter Beruf überhaupt ein Freier Beruf ist oder nicht. Ist das der Fall, so erspart er sich die Anmeldung beim Gewerbeamt und damit auch die Zahlung von Gewerbesteuern.
Der Freiberufler muss sich lediglich beim Finanzamt anmelden und bekommt hier die Festsetzung der zu zahlenden Steuern. Einkommenssteuern muss er nämlich bezahlen. Wenn das Einkommen zu gering ist, dann entfallen die Vorauszahlungen und mit Abgabe der Steuererklärung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird die Steuer berechnet. Eventuell ist eine Rückzahlung nicht einmal nötig, wenn die Ausgaben die zu zahlenden Steuern in ihrer Höhe überwiegen oder zumindest ausgleichen. Der selbstständige Freiberufler tritt nach außen hin als Unternehmen auf, auch wenn er vielleicht aufgrund zu zahlreicher Aufträge einen Mitarbeiter beschäftigt.
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Ein Freiberufler übernimmt die gesamte Verantwortung
Damit er noch als Freier eingestuft bleiben kann, muss er allerdings die gesamte Verantwortung für die Tätigkeit übernehmen. Das heißt, wenn der Mitarbeiter eine Übersetzung anfertigt, die nicht ganz korrekt ist und es am Ende beim Auftraggeber zu Schwierigkeiten kommt, so muss der Freiberufler dafür gerade stehen. Denn er hat die Verantwortung für die Richtigkeit der Arbeit und hätte diese noch einmal Korrektur lesen müssen. Der Freiberufler muss sich nicht nur um die Unternehmensfragen und gesetzlichen Vorgaben kümmern, sondern auch um seine persönliche Absicherung. Das heißt, zum einen muss die Sozialversicherung abgeschlossen werden. Zum anderen muss das Honorar ausreichend kalkuliert werden.
Hinweis: Im Krankheitsfall gibt es keine Zahlungen, so wie das bei einem Arbeitnehmer der Fall ist.
Natürlich kann der Freie eine freiwillige Versicherung abschließen, die das Krankentagegeld sichert. Auch, wenn ein Urlaub geplant werden soll, muss dieser finanziell drin sein. Das Honorar muss also nach Stunden und Tagen, an denen das Arbeiten im Jahr möglich ist, kalkuliert werden. Als Faustregel gilt dabei, dass ein Freier einen doppelten bis dreifachen Stundenlohn ansetzen muss, wenn man diesen mit einem Angestellten vergleicht.
Der selbstständige Freiberufler als freie Mitarbeiter?
Wer selbständig tätig ist, hat vielleicht nach der Existenzgründung Aufträge in der Zahl, die er noch allein bewältigen kann. Aber einmal vorausgesetzt, dass die Geschäftsidee gut und tragfähig ist und sich die Zahl der Kunden ständig erhöht – wie soll die übermäßige Auftragslage im Rahmen der allein tätigen Selbstständigkeit abgearbeitet werden? Die Lösung ist ein freier Mitarbeiter. Hier kann je nach Fachgebiet ein anderer Freiberufler oder Selbstständiger gesucht werden, der bestimmte Kunden betreut.
Im Rahmen des Marketings muss dann aber deutlich werden, dass verschiedene Fachleute für einen Kunden tätig werden können. Wichtig: Der Freiberufler, der selbstständig tätig ist, muss die Verantwortung für die Abarbeitung der Aufträge immer noch selbst behalten. Eventuell sollte er eine Beratung in Anspruch nehmen, damit er weiß, wie er trotz Hilfe im Unternehmen weiterhin als selbstständiger Freiberufler gelten kann.
Und die Kosten?
Die Kosten für einen freien Mitarbeiter können steuerlich geltend gemacht werden. Existenzgründer können bei der Steuer die Kosten für eine Beratung absetzen – wer schon etwas weiter ist, kann die Hilfe durch einen freien Mitarbeiter im Rahmen der Betriebsausgaben geltend machen. Ein Steuerberater für Selbstständige kann hierzu hinreichend Auskunft geben.
Autor: Jürgen Busch
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