Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Soziale Absicherung für Anwälte

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Vorteile das Versorgungswerk für Rechtsanwälte bietet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Vorteile das Versorgungswerk für Rechtsanwälte bietet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte – auch als Rechtsanwaltsversorgung bekannt – ist ein berufsständisches Versorgungswerk in Deutschland, dass sowohl die finanzielle als auch soziale Absicherung und Versorgung von Juristinnen und Juristen gewährleisten soll. Dieser Ratgeber erläutert, wie das Versorgungswerk für Anwälte in Deutschland funktioniert, und welche Sozialleistungen es abdeckt.

Das Versorgungswerk der Anwälte im Überblick

Was ist das Versorgungswerk für Rechtsanwälte?

Das Versorgungswerks der Rechtsanwälte (auch Rechtanwaltsversorgungswerk) ist ein berufsständisches Versorgungswerk, das der finanziellen und sozialen Versorgung und Absicherung von Anwälten dient (bspw. durch Rentenleistungen oder Hinterbliebenenversorgung). Es besteht und operiert unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer zahlt den Beitrag zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte?

Die Beitragszahlungen werden von selbstständigen bzw. freiberuflichen Rechtsanwälten selbst geleistet. Die Beiträge sind bei einer Mitgliedschaft verpflichtend, um eine angemessene soziale Versorgung sowie eine sichere Rentenzahlung gewährleisten zu können.

Wie hoch ist der Beitrag zum Versorgungswerk?

Beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte hängt die Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen etwa das Einkommen des Versicherten, individuelle Faktoren (bspw. der Familienstand) oder die vom jeweiligen Versorgungswerk festgelegten Beitragsprozentsätze. Weiterführende Informationen zur Beitragshöhe erhalten Sie hier.

Das Versorgungswerk der Anwälte: Die Leistungen im Überblick

Das Versorgungswerk für Juristen bietet unterschiedliche Leistungen für die finanzielle und soziale Absicherung an.
Das Versorgungswerk für Juristen bietet unterschiedliche Leistungen für die finanzielle und soziale Absicherung an.

Das Leistungsspektrum (bspw. die Auszahlung eine Rente), das vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte getragen wird, basiert auf Pflichtbeitragszahlungen selbstständiger bzw. freiberuflicher Juristinnen und Juristen. Die geleisteten Beiträge der Mitglieder sollen nicht nur eine spätere Altersrente, sondern auch diverse Sozialleistungen für unterschiedliche Lebenssituationen gewährleisten.

Die Leistungen umfassen:

  • Die Altersversorgung: Auszahlung einer Rente bzw. eine Rentenversicherung durch das Versorgungswerk für Rechtsanwälte.
  • Hinterbliebenenversorgung: Im Todesfall eines Mitglieds können Hinterbliebene eine Waisenrente oder eine Witwenrente vom Versorgungswerk für Rechtsanwälte beziehen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte zahlt bei Berufsunfähigkeit Leistungen an Betroffene aus.

Für die Elternzeit bietet das Versorgungswerk in der Regel keine speziellen Leistungen. Anliegen zur Elternzeit unterliegen nämlich in erster Linie der Arbeits- und Sozialgesetzgebung oder werden durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch die Berufsausübungsvorschriften geregelt. Allerdings erheben viele Versorgungswerke in der Elternzeit sowie in der Zeit des Mutterschutzes ermäßigte Beiträge.

Wie hoch ist die Rente für Rechtsanwälte?

Die Berechnung der Rente durch das Versorgungswerk für Rechtsanwälte ist stets einzelfallabhängig.
Die Berechnung der Rente durch das Versorgungswerk für Rechtsanwälte ist stets einzelfallabhängig.

Die Höhe der Rente durch das Versorgungswerk für der Rechtsanwälte, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Diese umfassen etwa die Höhe der Beitragszahlungen, die Versicherungsdauer, das Einkommen des Versicherten, seine Rentenwahl bzw. die gewählte Rentenoption und ob eine Berufsunfähigkeitsabsicherung vorliegt.

Will ein durch das Versorgungswerk versicherter Anwalt seine Rente berechnen, muss die Kalkulation diese Kriterien berücksichtigen. Die genauen Kriterien sowie die Berechnungsgrundlage wird in der Regel jedoch von jedem Versorgungswerk selbst festgelegt. Daher sollten Sie sich diesbezüglich direkt das Versorgungswerk wenden, um eine individuelle Beratung zu Ihren Rentenansprüchen zu erhalten.

Gut zu wissen: Anwälte und Anwältinnen haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten der Rentenauszahlung zu wählen. Zu den Rentenoptionen gehören beispielsweise die lebenslange Rente (eine monatliche Rentenauszahlung) oder die Kapitalabfindung (eine einmalige Betragsauszahlung, der einen Teil oder die Gesamtsumme der im Versorgungswerk der Rechtsanwälte gesammelten Rentenansprüche repräsentiert).

Was beeinflusst die Beitragshöhe zum Rechtsanwaltsversorgungswerk?

Die freiwillige Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte verpflichtet zu Beitragszahlungen.
Die freiwillige Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte verpflichtet zu Beitragszahlungen.

Wie hoch der Beitrag zum Rechtsanwaltsversorgungswerk ausfällt, ist von diversen Faktoren abhängig. Zwar können die jeweils geltenden Bestimmungen je nach gewählten Versorgungswerk variieren, dennoch können im Allgemeinen folgende Faktoren einen Einfluss auf die zu entrichtende Beitragshöhe haben:

  • Das Einkommen: In zahlreichen Fällen hängt die Beitragshöhe direkt mit dem Einkommen Versicherten zusammen. Höher verdienende Juristinnen und Juristen müssen unter Umständen höhere Beitragszahlungen leisten.
  • Die geltenden Beitragsbemessungsgrenzen: Einige Versorgungswerke setzen Beitragsbemessungsgrenzen fest. Das bedeutet, dass lediglich ein bestimmter Teil des Einkommens für die Beitragsberechnung herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht in vollem Umfang für die Beitragsberechnung berücksichtigt.
  • Festgelegte Prozentsätze: Die Beitragssätze können als Prozentsatz des Einkommens festgelegt werden. Den genauen Prozentsatz bestimmt das jeweilige Versorgungswerk selbst.
  • Der Status des Berufseinsteigers: Einige Versorgungswerke erheben für Berufsanfängerinnen- und anfänger niedrigere Beitrage, um diesen den Karrierebeginn zu erleichtern.
  • Der Familienstand: In einigen Fällen basiert der Beitrag zum Versorgungswerk der Anwälte darauf, ob ein Versicherter verheiratet, ledig oder eventuell kinderlos ist.
  • Die Rentenwahl: Die vom Versicherten gewählte Rentenoption (lebenslange Rente oder Kapitalabfindung) kann sich ebenfalls auf die zu entrichtende Beitragshöhe auswirken.

Da die jeweiligen Regelungen zur Beitragsbemessung zwischen den einzelnen Versorgungswerken mehr oder wenigster stark variieren können, sollte ein Rechtsanwalt das Versorgungswerk bei Fragen oder Unsicherheiten kontaktieren oder in dieser Sache einen Steuerberater konsultieren.

Gut zu wissen: Sie können die Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in der Steuererklärung absetzen. Wo Sie diese eingetragen müssen, können Sie beim dem für Sie zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater in Erfahrung bringen. Für gewöhnlich müssen Sie den Beitrag zum Versorgungswerk in Zeile 47 der Anlage S vermerken und die Beitragszahlungen entsprechend nachweisen (bspw. durch Kontoauszüge).

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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